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Auf Staatenlos haben wir uns in der Vergangenheit bereits mit Firmen in Irland auseinandergesetzt, über die komplizierte Steuerverschiebungsmodelle abgewickelt wurden. Großkonzerne wie Google und Apple nutzten das irische Steuersystem samt den zahlreichen Besonderheiten des komplexen irischen Gesellschaftsrechtes, um ihre Steuerlast effektiv zu verringern.

 

Während Modelle wie das Double Irish Dutch Sandwich durchaus auch für Mittelständler interessant waren, wurden sie effektiv jedoch kaum in Anspruch genommen. Zu viel fachliche Expertise bei zu hohen Kosten war meist bei einer Irland-Gründung notwendig.

 

Doch die Zeiten ändern sich. Das doppelt-Irisch-Holländische Sandwich ist ein Auslaufmodell, das nur noch bis 2019 weiter von den Firmen genutzt werden konnte, die frühzeitig entsprechende Strukturen aufgebaut haben. Irland freilich bleibt nicht tatenlos. Im Zuge des EU-Austritts der großen Nachbarinsel sieht die grüne Insel viel Potenzial, Großbritannien in Zahlen der Unternehmensgründung zu verdrängen. Denn der Brexit kann womöglich dafür sorgen, dass einige noch bestehende Vorteile von englischen Limiteds bald wegfallen werden – etwa die großzügige Kleinunternehmerregelung von knapp 106.000 €, unter der man mit einer englischen Umsatzsteuernummer fakturieren kann, aber keine Steuer abführen muss.

 

Warum irische Limiteds den britischen bald überlegen sind

Irland führte sich an, die durch den EU-Austritt Großbritanniens möglicherweise bleibende Lücken zu füllen und richtet sich statt auf Großkonzerne (für die Irland dennoch attraktiv bleibt) zunehmend auf kleinere Unternehmer aus. Die jüngste Reform des irischen Gesellschaftsrechtes, das dieses radikal vereinfacht, zeigt in diese Richtung.

 

Großbritannien, mit vorgeschlagenen Unternehmenssteuersätzen von 10 %, die jedoch eher als Druckmittel in EU-Verhandlungen dienen dürften, bleibt dennoch attraktiv – aber für andere Zwecke. Sollten Limiteds in Deutschland oder anderen EU-Ländern im Handelsregister eingetragen sein, so genießen sie auch nach einem erfolgten Brexit Bestandsschutz – sie sind weiterhin voll rechtsfähig.

 

Allerdings schickt sich Großbritannien mit seinem Transparenzregister momentan an, sämtliche Anonymität für Firmengründungen zu beseitigen. So wird ein Register wirtschaftlicher Berechtigter aufgebaut, der sämtliche Treuhandstrukturen auf englischen Boden überflüssig macht. Anonym kann man bald kaum mehr mit einer UK-Limited agieren. Einzige Möglichkeit ist die Operation von Vorratsgesellschaften mit Beteiligungen unter 25 %. Nur solche Minderheitsbeteiligungen werden von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Kein Wunder, dass die kleine Nachbarinsel Irland seine Chance kommen sieht und hofft Großbritannien beim Export seiner Rechtsform zu verdrängen. Allein in Deutschland sind über 70.000 Limiteds rechtsfähig im Handelsregister eingetragen – bald könnten es auch irische Limiteds sein. Denn solange Irland ein EU-Mitglied ist, können sich irische Limiteds voll rechtsfähig in jedem Land in dem Handelsregister eintragen lassen, zahlen dann aber natürlich örtliche Steuern. Aber auch Substanz-Lösungen um die niedrige 12,5 % Steuerlast in Irland zu genießen sind durch die Gesellschaftsrechtsreform deutlich attraktiver geworden. Und auch für digitale Nomaden und andere ortsunabhängige Unternehmer könnte Irland eine echte Alternative werden, da die Reform die Gründungs- und Verwaltungskosten irischer Limiteds massiv senkt.

Nur ein kleines Problem könnte sich Wohnsitzlosen stellen. Laut Paragraf 137 des Company Acts benötigen Irland-Unternehmen einen Geschäftsführer, der im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. Normal wird allerdings auch bei Wohnsitzlosen angenommen, dass sie weiterhin im Land ihrer Staatsbürgerschaft – dann der bestimmende Faktor – wohnhaft sind, sofern anderweitig unklar. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Bond in Höhe von etwa 2.000 € gezahlt werden, der die Haftungsrisiken abdeckt.

 

Die irische Limited im Detail

Mit der Reform orientiert sich Irland am Recht Englands in alten, guten Zeiten. Die Vorschriften sind einfach, 10 Minuten jährlicher Kontakt mit den irischen Behörden reichen meistens aus. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Senkung von 2 auf 1 benötigten Direktor. Statt wie in Großbritannien gibt es kein Register wirtschaftlich Berechtigter, weshalb mit Einsatz von Treuhändern weiterhin 100 % Anonymität mit einer irischen Limited möglich ist.

Wie bei britischen Limiteds gibt es kein Mindestkapital zur Einzahlung bei der haftungsbeschränkten Private Limited Company. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person, vergleichbar mit einer GmbH. Statt 25.000 € Mindesteinlage zu leisten, ist sie ähnlich einer GmbH aber voll in Deutschland rechtsfähig, wie nach einschlägigen EuGH-Entscheidungen mittlerweile feststeht.

Zahlen irische Limiteds ihre Körperschaftssteuer in Irland, so fällt mit 12,5 % einer der niedrigsten Sätze innerhalb der EU an. Eine vergleichsweise großzügige Kleinunternehmerregelung von 37.500 € für Dienstleistungen und 75.000 € für Handel ermöglicht Geringverdienern mit einer irischen VAT abzurechnen, die Umsatzsteuer von 23 % jedoch nicht abzuführen. Ein Audit fällt erst bei größeren Unternehmen an – ab über 50 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 3,65 Millionen oder einem Jahresumsatz über 7,3 Millionen Euro. Ein Audit greift bei kleineren Unternehmen nur, sofern der Jahresabschluss mit großer Verspätung abgegeben wurde.

Die Buchhaltung sollte laufend erfolgen und mit einem einmaligen Jahresabschluss enden. Zudem ist nach Gründung der irischen Limited eine Eröffnungsbilanz vorzulegen. Zusätzlich ist 6 Monate nach Gründung der Stichtag der Abgabe des jährlichen Annual Returns. Hier handelt es sich lediglich um ein Lebenszeichen der Limited, in dem aktuelle Eigentumsverhältnisse und der Geschäftsgegenstand durchgegeben werden. Mit einem irischen Steuerberater kann die Bürokratie also auf ein Minimum verkürzt werden.

Kombiniert mit den mittlerweile leistbaren Gründungskosten (ca. 800 €) und voller Anonymität (150 € für Treuhänder) kann Irland deshalb auch gerade für kleinere Freelancer und ortsunabhängige Selbstständige interessant sein, die ihr Haftungsrisiko minimieren möchten. Zu guter Letzt sollte man auch nicht vergessen, dass Irland ein Vorreiter neuer FinTech-Technologien ist, die Banking und Zahlungsverkehr gerade für kleinere Unternehmen massiv vereinfachen. Eine irische Limited bekommt so zum Beispiel sehr einfach ein voll SEPA-fähiges Geschäftskonto beim empfehlenswerten Finanzdienstleister PaywithFire. Auch Paypal, Stripe und Konten bei normalen Banken lassen sich problemlos mit einer irischen Limited umsetzen.

 

Führung einer Irischen Limited in Deutschland

Für die Eintragung und Führung einer Irischen Limited in Deutschland/Österreich gelten die gleichen Bedingungen, die noch für britische Limiteds gelten. Beide Gesellschaftsformen sind uneingeschränkt rechtsfähig in Deutschland. Sie müssen dazu beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet werden.

Steuern zahlen sie zu üblichen Sätzen in ihren Gemeinden, ganz genau wie deutsche Kapitalgesellschaften. Sie haben aber eben den Vorteil einer nicht benötigten Mindesteinlage und 100 % möglicher Anonymität. Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes ist bis auf den Annual Return keine Kommunikation mit Irland nötig.

Selbstverständlich lässt sich eine irische Limited auch in Mischformen wie der Limited & Co. KG nutzen, die als haftungsbeschränkte Personengesellschaft mit dem Einkommenssteuersatz versteuert. Für die meisten Einzelunternehmer in Deutschland kann dies eine attraktive Wahl sein, Haftungsbeschränkung und Anonymität zu erlangen, ohne dass sich an der steuerlichen Lage ihrerseits etwas ändert.

 

Bank-Konten in Deutschland sind zwar schwieriger zu bekommen, allerdings kann ein Geschäftskonto im Euro-Land Irland durchaus Sinn machen, um dem direkten Zugriff der deutschen Behörden auf sein Geld zu entgehen. Die Reputation Irlands ist dabei innerhalb Deutschlands trotz der bekannten Steuersparmodelle relativ gut.

 

Ähnlich wie in Großbritannien gibt es auch in Irland die sogenannte Stiftungs-Limited, die man ebenso in solche Kombinationen einbringen könnte. Mit der Stiftungs-Limited kann man etwa eine GmbH simulieren, vollen Pfändungsschutz erlangen, auch in Privatinsolvenz ein Unternehmen führen oder Scheinselbstständigkeit vermeiden. Hier ist die Konten-Eröffnung jedoch sehr anspruchsvoll geworden.

Kosten einer Irland Limited

Über unsere deutschsprachige Partnerkanzlei können Irish Limiteds mittlerweile günstig gegründet werden. Vor Ort in Irland sind generell jedoch günstigere Preise möglich.

Für eine Steueransässigkeit in Irland (ideal für digitale Nomaden, aber auch für größere Unternehmer oder in Form einer Holding) muss man mit Gründungskosten von etwa 800 € rechnen, die bereits das Registered Office für 295 € und den Secretary samt allen nötigen Erinnerungen für 165 € im Jahr umfassen. Ein Treuhänder zur Anonymisierung kann für 150 € dazu gebucht werden.

Für ein Deutschland-Paket mit allem Nötigen zur Eintragung fallen etwa 1060 € Gründungskosten und 500 € ab dem zweiten Jahr an. Gleiches gilt für eine irische Limited & Co. KG in Deutschland. Eine Stiftungs-Limited erfordert einen Aufschlag von etwa 150 €.

Möglicherweise fragst Du Dich, ob eine Irland-Limited sich wirklich für Dich eignet. Gerne kann ich Dich dazu beraten.

Irland konkurriert mit einer Vielzahl weiterer Jurisdiktionen in der EU und außerhalb. Seine Rechtsform-Merkmale machen es jedoch zu einer besonders interessanten Rechtsform für kleinere Unternehmer, die noch in Deutschland oder Österreich wohnhaft sind. Ohne die teure Substanz in Irland herzustellen, ist zwar keine Senkung der Steuerbelastung, jedoch sehr wohl vorteilhaftere Gesellschaftsregeln, Haftungsbeschränkung, Anonymität und mehr möglich.

Für abgemeldete digitale Nomaden kann Irland insbesondere dann eine gute Wahl sein, wenn sie ein reputables Unternehmen mit günstigen Zahlungsmöglichkeiten im EU-Raum benötigen. Bis zu einem Umsatz von 37.500 € zahlen sie keine Umsatzsteuer, sondern nur vernachlässigbare 12,5 % auf einen stark drückbaren Gewinn.

 

Damit steht Irland in Konkurrenz zum wesentlich teureren Zypern, speziellen Steuersystem Estlands und einigen weiteren, vor allem osteuropäischen Staaten, mit denen wir uns die nächsten Wochen noch beschäftigen werden. Wegen der Vielzahl interessanter Doppelbesteuerungsabkommen und Holding-Privilegien bleibt Irland aber auch eine gute Wahl für Muttergesellschaften und Steuerverschiebungsmodelle.

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