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 Anmerkung vom Februar 2020: Während kanadische LPs weiterhin möglich sind, werden sie in der Nutzbarkeit doch stark von amerikanischen LLCs übertroffen. Diese brauchen nur 1 Mitglied, haben volle Haftungsbeschränkung und wesentlich bessere Banking-Optionen da öffentliches Register und verfügbare Steuernummer. Wir empfehlen deshalb aktuell nur noch die Gründung von LLCs in den meisten US-Bundesstaaten.

Staatenlos.ch hilft dir persönlich eine LLC aufzusetzen und mit kompetenter Betreuung jahrelang zu führen. Details erhältst Du auf dieser aktuellen Seite oder in diesem Dokument. Selbstverständlich ist für eine schnelle Beantragung der Steuernummer und diverse Banking-Optionen gesorgt

 

Besonders beliebt in der Welt der internationalen Steuergestaltung sind reputable Jurisdiktionen, die ein gutes Ansehen für Konten und Kunden mit Steuer- und Buchhaltungsfreiheit kombinieren. Leider beißt sich allzu oft wenig Bürokratie mit der Anerkennung. Sorgen doch Pflichten wie Buchhaltung und Belegaufbewahrung für mehr Nachvollziehbarkeit und Vertrauen. Doch wenn keiner davon weiß wie im Beispiel Kanada?

 

Eine eierlegende Wollmilchsau in der Offshore-Welt gibt es schlicht nicht. Zugeständnisse muss man spätestens beim Preis machen.

 

Nahe dran kommen jedoch die 3 Unternehmensformen, die das Hochsteuerland Kanada überraschenderweise anbietet. Kanada als G7-Staat und OECD-Mitglied steht nicht gerade im Ruf eine Steueroase zu sein. Und dennoch bietet das nördliche Nachbarland der USA fast bessere Möglichkeiten.

Nach den jüngsten Änderungen für amerikanische LLCs sind kanadische Unternehmen mittlerweile gar vorzuziehen. Natürlich nur, wenn sie in Form der richtigen Rechtsform gegründet werden. Denn eine kanadische Corporation versteuert ähnlich wie in den USA den Gewinn sehr hoch, kann ihn jedoch nicht so einfach drücken wie im Nachbarland. Zum Glück hat jedoch auch Kanada gewisse steuertransparente Strukturen, die Ausländern sehr von Nütze sein können.

Die Kanadische Limited Partnership in Ontario

Wir reden von einer sogenannten Limited Partnership, einer Art Kommanditgesellschaft, die bevorzugt im Bundesstaat Ontario gegründet wird. Als bevölkerungsreichsten kanadischen Bundesstaat kann man so seine Firma mit einer reputablen Geschäftsadresse wie Toronto führen. Die Limited Partnership ist im Großen und Ganzen vergleichbar mit einer amerikanischen Limited Liability Company, unterscheidet sich aber in den Feinheiten. Als steuertransparente Vehikel greift jedoch die Besteuerung nicht auf Firmenebene, sondern beim Partner. Ist der Partner selbst einkommenssteuerfrei, so ist es die Firma ebenfalls.

Eine Ausnahme besteht bei kanadischen Einkommen. Dieses müsste innerhalb einer LP voll versteuert werden. Sofern kein Einkommen aus kanadischen Quellen besteht, muss keinerlei Buchhaltung eingereicht werden. Ferner gibt es ungleich amerikanischen LLCs generell keinen Annual Report. Ist die LP einmal gegründet, existiert sie quasi ohne jedweden Verwaltungsaufwand fort.

Wesentlicher Unterschied zur LLC ist die Partnerschaftsstruktur. Eine LP besteht aus einem General und einem Limited Partner, die in diesem Sonderfall diesselbe Person sein können. Während der Limited Partner nur beschränkt haftet, haftet der General Partner voll mit seinem Privatvermögen. Möchte man eine LP also als alleinige natürliche Person führen, sollte man sich im Klaren sein, die Haftungsbeschränkung zu verlieren.

Grundsätzlich kann man sämtliche Unternehmen weltweit genauso als Partner einsetzen, unkompliziert ist dies jedoch nur für den Limited Partner. Möchte ein ausländisches Unternehmen voll haftender General Partner werden, so muss es den sogenannten Extra-Provincial-Company-Status haben (siehe unten). Da dieser relativ kostspielig ist, wird man darauf verzichten bzw. den EPC-Status für sich alleine nutzen.

Ohne Haftungsbeschränkung ist die Limited Partnership in Ontario wohl am ehesten vergleichbar mit einem steuer- und buchhaltungsfreien Einzelunternehmen. In der Anwendung sind es auch gerade typische Selbstständige, die sich für eine LP entscheiden. Schließlich ist Absetzbarkeit von Rechnungen durch das hervorragende Ansehen des Hochsteuerlandes Kanada gegeben.

 

Ungleich mittlerweile doch eher bekannten Steueroasen wie Delaware oder Wyoming steht Kanada nicht in einem schlechten Ruf, eignet sich jedoch auch nur bedingt für illegitime Zwecke. Schließlich ist der Handelsregister öffentlich und Kanada weltweit kooperativ.

 

Bank-Konten sind deshalb für eine kanadische Limited Partnership außerhalb Kanadas meist selten ein Problem. Die meisten europäischen Banken akzeptieren LPs, sofern die erforderliche Due Dilligence erfolgreich durchlaufen wird. Kanadische Banken hingegen sind skeptischer. Generell kann man ohne Vorweis kanadischer Kunden ein kanadisches Geschäftskonto abschminken. Und kanadische Kunden würden Steuerpflicht auf die kanadischen Einnahmen und zur notwendigen Abgrenzung Einreichung von Buchhaltung erfordern.

Bis auf die eventuell fehlende Haftungsbeschränkung gibt es wenig bei kanadischen LPs zu meckern. Selbst die Kosten sind mit etwa 1600€ für die Gründung und 1000€ ab dem zweiten Jahr sehr überschaubar. Mit lokalen kanadischen Kontakten mag eine Gründung noch sehr viel günstiger zu stemmen sein. Zum Preis eines günstigen Offshore-Unternehmens bietet Kanada mit der LP jedoch ein stimmiges Gesamtpaket, das viele Selbstständige und Kleinunternehmer freuen dürfte.

 

Die Limited Liability Partnership in British Colombia

Wer auf die Haftungsbeschränkung nicht verzichten möchte, der hat ähnlich wie im Vereinigten Königreich neben einer Limited Partnership auch noch die Limited Liability Partnership zur Auswahl. Diese funktioniert im Grunde genommen völlig ähnlich und unterscheidet sich lediglich bei der Partnerstruktur. Die LLP braucht nämlich zwingend 2 Partner, von denen beide jedoch nur beschränkt haften.

Die Partnerschaftsanteile sind frei wählbar, in der Praxis werden oft Drittpersonen zu 1% beteiligt, um sich die Haftungsbeschränkung zu sichern. Neben einer natürlichen Person als Treuhänder ist hier die beste Alternative als Partner wohl einfach eine Kapitalgesellschaft, die auch im Ausland gegründet keinen zusätzlichen EPC-Status bräuchte.

Die LLP wird in dieser Form in Kanada nur im Bundesstaat British Colombia angeboten. Die Geschäftsadresse ist demnach meist Vancouver, was für ähnlich viel Prestige wie eine LP in Ontario sorgt. Anderen Aspekten entsprechend sind LLP und LP sonst deckungsgleich und nehmen sich auch beim Preis nicht viel. Sie sind eine gute Alternative vor allem für tatsächliche Partnerschaften und können natürlich nicht nur 2, sondern noch weitere Partner umfassen.

Die Extra-Provincial-Company in British Colombia

British Colombia hat noch eine weitere Besonderheit an Unternehmensformen zu bieten. Bei der Extra-Provincial-Company handelt es sich weder um eine eigene Rechtsform noch um ein geplantes Steuervermeidungsvehikel.

 

Trotzdem kann eine EPC richtig eingesetzt ein echter Geheimtipp sein. Schließlich kann man damit jeder Teufelei eine hoch legitime Fassade geben.

 

Die EPC kann nämlich nicht für sich selbst existieren. Sie ist kein separates Rechtssubjekt, sondern wie der Name sagt eine Registrierung eines Unternehmens in einer kanadischen Provinz, in diesem Falle British Colombia, auch  andere Provinzen sind jedoch möglich.

Jedes ausländische Unternehmen, das sich in der Provinz geschäftlich betätigen will (oder General Partner einer LP werden möchte) muss einen EPC-Status erlangen. Dies bedeutet quasi, dass eine Art Zweigniederlassung in Kanada errichtet wird. Diese Zweigniederlassung verfügt über eine eigene Steuernummer, eine kanadische Geschäftsadresse und kann (in der Praxis nur bei lokalen Kunden) auch ein kanadisches Konto eröffnen. Sie kann jedoch nur in Verbindung mit einer bereits existierenden Kapitalgesellschaft gegründet werden.

Das Hochsteuerland Kanada ist aber wahrlich keine schlechte Fassade, sondern ein sehr brauchbarer Mantel für fast alle Offshore-Unternehmen. Vielleicht möchte man den vorteilhaften Vermögensschutz von Nevis mit Absetzbarkeit von Rechnungen und guten Bank-Konten kombinieren? Eine Nevis LLC, vor die eine kanadische EPC geschaltet wird, kann die Lösung sein.

Generell kann man die EPC vor jede Kapitalgesellschaft und auch LLC schalten, sofern sie eigenständige Rechtspersönlichkeiten sind. Die zwei Hauptnachteile von Offshore-Gesellschaften – fehlende Rechnungs-Absetzbarkeit und schlechter Konten-Zugang – lassen sich so außer Kraft setzen, während alle Vorteile der Offshore-Firma weiterhin greifen. Denn die Extra-Provincial-Company ist selbstverständlich komplett steuer- und buchhaltungsfrei, sofern sie über keine kanadischen Einnahmen verfügt. Diese mögen der ursprüngliche Zweck sein, zu denen EPCs registriert werden müssen, eine Pflicht in Kanada tätig werden zu müssen gibt es jedoch nicht. So sind Extra Provincial Companies eine gute Wahl seinem Unternehmen einen grünen Anstrich zu geben.

Einzig allein die Kosten sollte man im Überblick behalten. Schließlich erfordert eine EPC eine bereits existierende Kapitalgesellschaft, die gegründet und verwaltet werden muss. Hinzu kommen die Kosten für die EPC, die sich bei den wenigen Anbietern auf mindestens 2000€ für die Gründung und etwa 1000€ jährlich belaufen.

 

Trotz ihrer Güte ist die EPC nämlich wenig bekannt und im Angebot nur weniger internationaler Gründungskanzleien. Mit lokalen Kontakten in Kanada mag die EPC jedoch auch hier deutlich günstiger zu gründen sein.

 

Kommanditgesellschaften in der internationalen Steuerplanung

Mit LP, LLP und EPC verfügt Kanada also über 3 Strukturen, die ein steuerfreies und bürokratiearmes Leben ermöglichen ohne dass man schief angesehen wird. Denn vermutlich wissen die wenigsten Kanadier, das manch Ausländer ihre Unternehmensformen dank fehlendem Steuervorbehalt für sich positiv nutzen können.

Gerade bei Kommanditgesellschaften wie der LP ist dies auch längst nicht nur auf Kanada beschränkt. Oft mit gewissen strukturellen Sonderfällen gibt es ähnliche Möglichkeiten in fast allen ehemaligen britischen Kolonien und selbst vielen kontinentaleuropäischen Ländern. In Deutschland, Österreich und der Schweiz greift hingegen ein Steuervorbehalt in Form der beschränkten Steuerpflicht auf Einkommen aus Kommanditgesellschaften. Hier muss immer auch das Welteinkommen zu den Einkommenssteuersätzen des Landes versteuert werden.

 

Doch wer die richtige Jurisdiktion wählt, der kann man mit einer Partnership optimal steuerfrei agieren und richtig strukturiert die Vorteile von Kapitalgesellschaften aus reputablen Ländern nutzen und trotzdem steuer- und bürokratiefrei agieren.

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