Hier siehst Du die Vorteile einer Limited & Co. KG , mit der Du potentiell Deine Steuerlast verringern kannst. Über Staatenlos kannst Du so eine Gesellschaft bei Bedarf schnell & kompetent gründen.
Alles was Du zur Limited & Co. KG wissen solltest
Von der Struktur her heißt diese Lösung der Limited & Co. KG, dass eine Limited Komplementär einer deutschen Kommanditgesellschaft ist, an der Du als Einzelperson Kommanditist bist, also 100% der Anteile hältst. Du als Kommanditist haftest Dabei nur mit einer Einlage von z.B. 1€, während das volle Haftungsrisiko die haftungsbeschränkte Limited trägt, auf deren Namen die Geschäfte laufen. Effektiv hast Du also viele Vorteile einer Kapitalgesellschaft (z.B. Haftungsbeschränkung) kombiniert mit jenen einer anerkannten deutschen Personengesellschaft.
Dies wirkt sich nämlich auch steuerlich sehr interessant für Dich aus. So haben Personengesellschaften ungleich Kapitalgesellschaften nicht nur einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€, sondern können ihre Gewerbesteuerbelastung auch auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen. Da keine Körperschaftssteuern – es handelt sich ja um eine Personengesellschaft – anfallen, lassen sich gute Einsparmöglichkeiten vermuten. Zwar werden die Gewinne direkt einkommenssteuerpflichtig – Kapital kann nur zu sehr ungünstigen Konditionen einbehalten werden – doch ist dies ohnehin meist im Willen des Steuerpflichtigen.
Konkret fällt für eine Ltd & Co. KG nur dann Gewerbesteuer an, wenn Du in einer Gemeinde mit einem örtlichen Hebesatz über 380 wohnst. Denn auch innerhalb Deutschland gibt es beschränkten Steuerwettbewerb und die Hebesätze (mindestens 200) variieren von 200 in ostdeutschen Dörfern wie Zossen bis zu 490 in schuldengeplagten Ruhrgebiets-Städten wie Duisburg und Essen. Generell haben kleinere Städte dabei eine niedrigere Rate, die Du etwa hier nachschlagen kannst.
In der konkreten Berechnung ziehst Du den Freibetrag von 24.500€ vom Gewinn ab. Die Summe wird mit dem Steuermessbetrag von 3,5% mal dem örtlichen Hebesatz besteuert. Be einem Hebesatz von 400 würden bei einem Gewinn von 50.000€ etwa 3.570€ Gewerbesteuer anfallen. Diese wird nun aber zusätzlich noch mit dem 3,8 fachen des Steuermessbetrages auf die Einkommenssteuer angerechnet. Daraus ergibt sich eine finale effektive Gewerbesteuer von nur 178€, die bei Hebesätzen unter 380 auf Null fallen würde. Selbst bei hohen Hebesätzen ist durch die 3,8-fache Anrechnung auf die Einkommenssteuer jedoch nur eine relativ geringe Gewerbebesteuerung zu erwarten.
Auf einem Gewinn von etwa 50.000€ würden – in diesem Beispiel ohne Gewerbesteuern – also nur Einkommenssteuern plus Solidaritätszuschlag in entsprechender Höhe Deines Veranlagungsstatus anfallen. Je nach Gewinn und Steuerklasse kannst Du Dir die mögliche Ersparnis ganz leicht mit dem Einkommenssteuerrechner des Bundes ausrechnen. Der Solidaritätszuschlag wird dabei auf die effektive Einkommenssteuer, sprich die Einkommenssteuer minus die anrechenbare Gewerbesteuer.
Gehen wir von einem verheirateten Steuerpflichtigen ohne Kirchensteuer aus, so bedeuten 50.000 Gewinn für ihn nur eine Abgabenlast von 8.513€, sprich 17% Endbesteuerung. Für Alleinstehende oder dank Steuerprogression bei höheren Gewinnen ist die Endbesteuerung natürlich höher, während sie bei kleineren Gewinnen und mit Kindern sich sogar noch weiter verringern kann. In vielen Fällen gelingt es aber den meisten Selbstständigen oft mehr als 10% im Vergleich zu ihrer vormaligen Besteuerung zu sparen. Eben, weil sie durch ungünstige pure deutsche Konstrukte unnötig Gewerbesteuer bezahlt haben.
Natürlich müssen diesen Einsparungen die Kosten für die Gründung dieser zweiteiligen Struktur entgegen gerechnet werden. So kann man für die Gründung etwa 700-1500€ und für jährliche Verwaltung 300€ einplanen. Dies sollte sich jedoch fast immer lohnen. So hat man den großen Vorteil, dass die Limited als Komplementär keinen Geschäftsbetrieb unterhält und sich deshalb weder im Handelsregister eintragen noch Jahresabschlüsse veröffentlichen muss. Auch sonst bieten sich zur rein deutschen Kombi einer GmbH & Co. KG zahlreiche Vorteile, wobei eine spätere Umwandlung in diese problemlos erfolgen kann. Zu nennen sind etwa direkte Verlustverrechnung, einfachere Buchführung, niedrigere Insolvenzmasse und einiges mehr.
Steuerlich würde sich für Dich in der Praxis wenig ändern. Weil Du ja eigentlich eine KG operierst, kannst Du im Regelfall mit Deinem deutschen Steuerberater weiterarbeiten (wobei Du Dich ernsthaft fragen solltest, warum er Dir nicht vorher diese Möglichkeit erwähnt hat oder warum er Dir vielleicht gar davon abraten will). Auf die KG kommen sonst die üblichen Verpflichtungen zu, die sich für eine deutsche Kommanditgesellschaft ergeben. Im Geschäftsverkehr solltest Du damit weder bei Kunden noch Banken keine Schwierigkeiten haben.
Wie gesagt freue ich mich, wenn Du Deine Limited & Co. KG über Staatenlos gründen willst. Mit nur ca. 725€ für die Gründung und schließlich 300€ jährlich kannst Du nicht viel falsch machen. Schreib mir einfach, wenn ich Dir mit der Steueroptimierung bei Wohnsitz in Deutschland helfen kann!
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