Anmerkung von März 2018:Mittlerweile hat Rumänien mit 3% bis 1 Mio Umsatz, nur 2% bei 1, nur 1% ab 2 Mitarbeiter noch rosigere Bedingungen.
Du bist Selbstständiger oder Online-Unternehmer? Du hast Deine Kunden in Europa und kannst mit Offshore-Standorten wenig anfangen? Du willst trotzdem Deine Steuerlast minimieren ohne dafür groß zahlen zu müssen?
Dann lese über die 2 besten Möglichkeiten in der Europäischen Union ein Unternehmen anzumelden falls Du Kleinunternehmer bist!
Kleinunternehmer musst Du gar nicht zwingend sein. Bis zu 5 Mitarbeiter könntest Du theoretisch fest beschäftigen. Doch sind damit gewisse Nachteile verbunden. Wir widmen uns daher nur den Vorteilen, die Einzelunternehmern bestehen – der Zielgruppe des Staatenlos-Blogs.
Denn auch Kleinunternehmer – ob sie selbstständig sind oder ein Online-Unternehmen betreiben – arbeiten meist nicht einzeln. Sie kooperieren mit anderen Unternehmern oder lagern ungewollte Aktivitäten durch Outsourcing aus. In der heutigen Zeit spricht nämlich viel dagegen feste Mitarbeiter zu haben. Man wird sie schlecht los, wenn sie ihre Leistung nicht bringen oder illoyal werden, muss ihnen dank Mindestlohngesetzen mehr als ihre Grenzproduktivität bezahlen und allerlei andere Regulierungen befolgen. Nicht zu vergessen, dass sich die Regierung mal eben die Hälfte des Arbeitslohnes durch Steuern und Sozialabgaben packt.
Staatenlos sieht das deshalb provokant so:
Es gibt nur eine schlechtere Sache als einen Boss zu haben: feste Mitarbeiter zu haben.
Natürlich kann es auch Freude machen seine Beschäftigten beim Wachsen zuzusehen. Das Ganze sollte aber nicht als dauerhaftes Angestelltentum, sondern mit Freelance-Partnern auf Augenhöhe erfolgen. Das freilich ist ein anderes Thema, das wir beizeiten anreißen werden.
Die 2 besten Möglichkeiten in der EU als Einzelunternehmer ein Unternehmen anzumelden
Kommen wir zurück zu den 2 besten Möglichkeiten in der EU ein Kleinunternehmen zu registrieren. Warum ausgerechnet in der Europäischen Union könnte man sich fragen?
Regulierung und Besteuerung kann man wohl kaum entkommen – und das stimmt auch.
Doch bietet die EU, was viele Leser an klassischen Offshore-Standorten bemängeln: Reputation!
Wer viel mit Kunden zu tun hat, dem fällt es schwer zu vermitteln dass sein Unternehmen offshore auf den Seychellen oder in der Karibik sitzt. Es mag nicht rational sein – aber für viele Leute springen lauter rote Lichter an, die die eigene Reputation in den Keller sinken lassen. Rechnungen aus einer Bananenrepublik? Die möchten nur wenige bezahlen…
Das ist für viele Online-Unternehmen nicht zwingend ein Problem. Staatenlos würde sich da gar keine Gedanken machen – eine Offshore-Beratung sitzt natürlich in einem Steuerparadies. Doch für viele meiner Leser sieht die Realität vermutlich anders aus. Und hier verspricht die EU einen Reputations-Bonus!
Unser letztes untersuchtes Land für die Offshore-Anmeldung war Montenegro – kein EU-Mitglied. Trotz der einfachen Unternehmensgründung dort ist ein Unternehmen im Balkan-Kleinstaat für viele noch zu heikel. An heutiger Stelle empfehlen wir wieder 2 osteuropäische Länder – doch sie sind in der EU. In einem harmonisierten Rechtsraum spielt es heute keine große Rolle mehr wo das Unternehmen sitzt – sofern es denn innerhalb diesen Rechtsraumes sitzt. Bei aller Gleichschaltung darf man trotzdem nicht vergessen, dass sich die europäischen Länder immer noch sehr unterscheiden. Dies gilt vor allem auch für die Steuergesetzgebung.
In unseren 2 heutigen Empfehlungen kommst Du weder um Steuern noch Buchführung herum. Als Kleinunternehmer kannst Du jedoch sowohl Deine monetäre als auch zeitliche Belastung massiv senken.
Einziges Manko: Du darfst nicht zu viel verdienen!
Jetzt könntest Du einwenden, dass es das schon gibt. Tatsächlich besteht dank der Kleinunternehmer-Regelung in Deutschland etwa die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bis zu einem Umsatz von 17.500€.
Doch 17.500€ ist eine Grenze, die Du schnell überschritten haben könntest. Welche anderen Möglichkeiten bleiben Dir? Insbesondere, wenn Du auch Gewerbe-Steuer vermeiden willst, die ab 24.500€ anfallen würde?
Was sind die 2 besten Möglichkeiten für Kleinunternehmer ein Unternehmen anzumelden?
Im vergangenen Newsletter sprachen wir über Estland, dem Vorreiter innovativer Dienstleistungen wie der E-residency und einem effizienten und relativ niedrig besteuerten Wirtschaftsystem. Estland ist dabei eher für junge Start-Ups interessant, nicht so sehr für Selbstständige. Warum verrate ich in einem der nächsten Artikel.
Anders hingegen sieht es in seinen baltischen Nachbarländern aus. Lettland und Litauen stehen Estland in nur wenig nach und haben sich seit ihrer Unabhängigkeit von der Sowjetunion prima entwickelt. Beide sorgen mit einem relativ freien Markt und niedriger Staatsverschuldung für andauerndes Wachstum. Und beide bieten ausgezeichnete Möglichkeiten für Kleinunternehmer, die wir uns im Folgenden einmal näher anschauen werden. Leider entwickelt die Situation in Lettland momentan eher negativ – mit leicht höherer Besteuerung ist dort bald zu rechnen. Litauen bleibt aber weiterhin ein Traum für gut verdienende Kleinunternehmer – und selbst Lettland bleibt eine akzeptable Destination. Mit Plätzen 24 respektive 23 im Ease of Doing Business Index der Weltbank sind auch die Anmeldungen von Unternehmen und Co. hier kein großes Problem.
Als Kleinunternehmer darfst Du dort sehr fürstlich verdienen – in meinen Augen genug um für immer Kleinunternehmer bleiben zu wollen. Du zahlst nämlich nur ein Minimum an Steuern für Dein Unternehmen und hast nur wenig Stress mit der Buchhaltung. Zudem ist es relativ einfach und kostengünstig dort Dein Unternehmen anzumelden. Mit etwa 200€ könntest Du schon dabei sein – eine kleine Summe im Vergleich zu den günstigsten Offshore-Standorten wie etwa Belize und Seychellen, bei denen Du für Eröffnung und Gebühren mindestens 1000€ einkalkulieren musst – inklusive deutlich schlechterer Reputation!
Merke freilich, dass Du immer noch in dem Land einkommenssteuerpflichtig bist, in dem Du dich dauerhaft aufhältst. Sofern Du also nicht als Perpetual Traveler agierst, musst Du weiterhin den ausgezahlten Gewinn besteuern. Wenn Du allerdings in genannten Ländern Lettland und Litauen lebst, so ist die Einkommenssteuer bereits in der Besteuerung des Kleinunternehmens inbegriffen. Du zahlst folglich nur einmal – ein Grund seine Residenz auch völlig nach Litauen oder Lettland zu verlagern, was durch die EU-Niederlassungsfreiheit problemlos möglich ist. Mittels zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen kannst Du damit notfalls Deine Besteuerung auf ein sehr niedriges Maß absenken,
Bist Du noch im Heimatland steuerpflichtig, möchtest aber irgendwann auswandern, könntest Du die Gewinne allerdings im Unternehmen belassen, sofern sie im Ausland erworben wurden (oder im Internet). Das hat den Vorteil, dass Du keine Einkommenssteuern im Heimatland abführen musst.
Lettland – mit Mikro-Unternehmen zum Erfolg
Lettland könnte der ultimative Geheimtipp sein. Leider hat die Regierung einige Änderungen beschlossen, die ihr Programm für Mikro-Unternehmer unattraktiver machen werden. So wird die Steuer ab 2016 voraussichtlich 13% und ab den Folgejahren 15% betragen. Ob dies eintrifft, liegt an einem Gesetz über die Beiträge zur Sozialversicherung, das eigentlich nur Mikro-Unternehmen mit Angestellten tangiert, letztlich aber auch jenen ohne schaden würde. Nichtsdestotrotz bleibt selbst im Falle des Falles Lettland eine spannende Möglichkeit, insbesondere wenn man seinen dauerhaften Aufenthalt wählen würde. 15% Besteuerung bei vierteljährlicher einfacher Buchführung und allen Vorteilen des Rechtsraumes der EU ist weiterhin kein schlechter Deal.
Momentan ist die Lage freilich noch rosiger. Mikro-Unternehmen zahlen lediglich 9% Steuern auf ihren Umsatz für die ersten 3 Jahre, danach sind es 12%. Für die ersten 7.000€ fallen nur 7% Steuern an – ab dem 100.000ten Euro der volle Satz von 20%, womit auch im Folgejahr der Status des Kleinunternehmens enden würde.
Diese Steuer führt man nur alle 3 Monate ab und beinhaltet bereits Einkommens-Steuern, Unternehmens-Steuern und eine Risiko-Gebühr für Unternehmer als auch Sozialabgaben.
Zu den Anforderungen zählen, dass man nicht mehr als 100,000€ pro Jahr umsetzen darf. Im Falle von Mitarbeitern darf man nicht mehr als 5 zu einem Gehalt von mehr als 720€ im Monat beschäftigen. Bei diesen eher niedrigen Grenzen macht es für Kleinunternehmer mit Mitarbeitern wie gesagt eher weniger Sinn.
Rechnet man es sich hoch, so sind 9%, ja selbst eventuelle 15% auf den Umsatz leicht zu tragen, da sie alle Steuern bereits eininkludieren. Ein erfolgreicher Einzelunternehmer kann selbst in Zukunft immer noch bis zu 85.000€ netto pro Jahr kassieren – für einen luxuriösen Lebensstil mehr als ausreichend. Da er seine Dienstleistungen theoretisch auf mehrere Unternehmen aufsplitten könnte, wäre dabei noch nicht einmal Schluss, falls er doch mehr Geld scheffeln möchte.
Auch zeitlich profitiert der Kleinunternehmer von einer einfachen Buchführung und nur vierteljährlichen Steuerzahlungen – eine einzige 9 bzw. bald 15% Flat-Tax wohlbemerkt.
Hinzu kommt, dass ein Unternehmen in Lettland laut dem Doing Business Ranking relativ einfach anzumelden ist. Etwa 2 Wochen und 205€ sollte man dafür einkalkulieren. Den 4-stufigen Prozess kann man unter gewissen Voraussetzungen dabei sogar online abschließen. Ein Mindestkapital ist nicht nötig.
Alles in allem ist Lettland eine veritable Unternehmensanmelde-Option für Kleinunternehmer und wird es trotz Steuererhöhungen in Zukunft auch bleiben. Bist Du also Kleinunternehmer und möchest die Vorzüge eines Niedrigsteuerlandes innerhalb der EU ausnutzen, solltest Du dir Deine Möglichkeiten in Lettland einmal ganz genau anschauen.
Litauen – ein Paradies für Kleinunternehmer
Im südlichen Nachbarland gibt es kein besonderes Programm für Mikro-Unternehmen, aber Steuererleichtungen für Kleinunternehmen. Diese zahlen statt 15% Flat Tax lediglich ganze 5%. Die 5% gelten solange das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat und nicht mehr als 289.620€ verdient. Die Unternehmensform nennt sich Small Partnership.
Hört sich zu gut an? Tatsächlich sind hier nicht alle Kosten einbegriffen. Die Sozialversicherungskosten für Kleinunternehmer sind mit 37,5% relativ hoch, zählen allerdings nur auf die Hälfte des Einkommens und bis zu einem Maximalbeitrag von 20.700€ im Jahr. Wer sich also an der oberen Einkommensgrenze bewegt, kann hier noch deutlich mehr Geld verdienen und weniger zahlen als in Lettland. Zumal Sozialversicherungen, selbst wenn sie staatlich sind, zumindest noch einen erkennbaren Nutzen haben können.
Ein Unternehmen in Litauen anzumelden ist noch einfacher als in Lettland. Fällige Kosten sind etwa 80€, man muss kein Kapital einzahlen und lediglich einen dreistufigen Prozess durchlaufen. Laut dem Doing Business Ranking hat man sein Unternehmen bereits in 3-4 Tagen angemeldet – und kann dies sogar online tun. Steuern sind nur einmal im Jahr fällig, was die Buchführung vereinfacht.
Generell sind auch andere Steuern in Litauen niedrig, was das Land für dauerhaften Aufenthalt sehr interessant macht. So sind die Kapitalsteuern die zweitniedrigsten und die Vermögenssteuern die niedrigsten in der gesamten EU. Das Land kann also durchaus als Steuerparadies gelten – ohne aber mit deren Nachteilen leben zu müssen. Als EU-Mitglied hat es eine gute Reputation und zum Anfang des Jahres den Euro eingeführt. Auf Schwarzen Listen ist Litauen nicht zu finden.
Lettland oder Litauen – was ist besser für Kleinunternehmen?
Generell bieten beide Länder – sowohl Litauen als auch Lettland – weiterhin wunderbare Möglichkeiten für Kleinunternehmer. In welchen der Länder man gewinnbringender sein Unternehmen führen kann lässt es sich bei der einfachen Steuergesetzgebung leicht ausrechnen.
Für Kleinunternehmer in den Kinderschuhen sind Lettland und Litauen in etwa gleichauf. Für erfolgreiche Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von 100.000€ ist eher Lettland überlegen. Ab diesem Betrag holt Litauen aber schnell auf und übernimmt die Führung – schließlich darf man fast 3mal so viel verdienen um weiter von den besonderen Konditionen für Kleinunternehmen zu profitieren.
Darüber hinaus ist es in Litauen einfacher und günstiger sein Unternehmen anzumelden und Steuern abzuführen. Lettland steht Litauen in dieser Hinsicht aber nur wenig nach.
Wie würdest Du Dich entscheiden? Würde es für Dich Sinn machen Dein Kleinunternehmen im Baltikum anzumelden? Welche Bedenken hättest Du?
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Lettland: Habe ich das richtig gelesen? 15 % Steuer auf den UMSATZ? Da sind durchschnittlich 30 % Steuer in Deutschland auf den GEWINN vermutlich attraktiver.
Ja. Aber Du musst Dir vergegenwärtigen, dass sämtliche Steuern und Sozialabgaben eines Unternehmers in diesen 15% schon drin stecken.Insofern bezweifliche ich, dass 30% des Gewinns in Deutschland plus viele weitere Steuern und Sozialabgaben attraktiver sind…
Was ist mit Kleinunternehmen gemeint? In Deutschland ist das eine Personengesellschaft. Sind es in Lettland und Litauen Kapitalgesellschaften?
Bis zu einem gewissen Umsatz, bei denen in den jeweiligen Ländern dann die niedrigeren Steuern greifen.
Wie sieht es in diesen beiden Ländern mit Sozialabgaben und -Versicherung aus? Gibt es eine Versicherungspflicht? Mit welchen jährlichen Kosten kann ich ca. rechnen?
Ja, die gibt es natürlich. Allerdings hat es ja nichts mit dem Firmensitz zu tun. Wenn Du dort Wohnsitz hast, zahlst Du natürlich auch Einkommenssteuern zusätzlich. Genaueres findest Du meist auf den Regierungswebseiten.
gibts da was neues bezüglich dem steuersatz in lettland?
auf der regierungsseite ist immer noch die rede von 9% in den ersten jahren. hat sich das jetzt geändert?
Hi Christoph,
habe eine Frage zum Small Partnership in Litauen unter der Annahme, dass man dort nur ein Unternehmen anmeldet ohne sich dort niederzulassen und auch sonst ohne Wohnsitz ist: Im Artikel steht „Hört sich zu gut an? Tatsächlich sind hier nicht alle Kosten einbegriffen. Die Sozialversicherungskosten für Kleinunternehmer sind mit 37,5% relativ hoch, zählen allerdings nur auf die Hälfte des Einkommens und bis zu einem Maximalbeitrag von 20.700€ im Jahr.“
Hierzu eine Beispielrechnung, um zu überprüfen ob ich das richtig verstehe:
Angenommen jemand hat 100000€ im Jahr verdient. Dann werden erstmal 5% abgezogen, bleiben 95000€. Davon die Hälfte sind 47500€ und von dieser Hälfte werden 37,5% an Sozialbeiträgen abgezogen, absolut also rund 17800€. D.h. 95000€ – 17800€ = 77200€ bleiben am Ende übrig für die eigene Tasche, stimmt die Rechnung?
Viele Grüße
Thomas
zu kompliziert gedacht. In Litauen kannst du in deinem Unternehmen als GF selbst tätig werden und zwar gegen Mindestlohn von 380 Euro bei einer Vollzeitstelle. Jedoch erkennt litausches FA ein geringeres Pensum bei einem Angestellten von nur 10% an. D.h. du zahlst dir selbst ein Gehalt von 38 Euro mtl. zzgl. die ca. 40% Sozialabgaben obendrauf. Die Firma zahlt weitere 5% Unternehmenssteuern bis 300000 Euro Umsatz. Gruß ans Finanzamt deines Wohnsitzes.
Zu den weiteren Kosten. FIBU extern bis 50 verbuchten Rechnungen monatlich sowie 2 angestellten MA belaufen sich im Schnitt auf 1200 Euro jährlich. Virtual Office mit elektronischer Postweiterleitung einmal wöchentlich kostet ca. 120 Euro im Jahr. Es ist wohl besser eine bereits gegründete Firma vor Ort für 400 Euro inkl. UST-ID-Nummer (wird separat beantragt) zu erwerben die in 24 Stunden einsatzbereit ist, anstatt sich mit der Neugründung herumzuschlagen. Falls man eigener Firmenname bereits parat hat, kann mann diesen vorab dem Service Provider mitteilen und sie gründen neue Firma bereits unter gewünschten Firmennamen. Wegen Anteileübergabe muß man persönlich nach Litauen zum Notartermin reisen. Bankkontoeröffnung geht ruck-zuck mit der Firmengründung einher.
staatelos.ch hat leider bis jetzt noch nicht über Vorteile einer Micro Company in Rumänien berichtet. Bei 65’000 Jahresumsatz entrichtet man lediglich 3% Steuer durch Quartalszahlungen ans rumänische FA. Wenn der Ehegatte im Unternehmen angestellt ist zahlt man gar 2% Steuer. Den Status als Micro Company genießt man bis 100000 Euro Umsatz. Wer höhere Umsätze erzielt wird der MC Status vom hiesigen FA aberkannt und dann zur Zahlung von 16% Steuer verpflichtet.
Ist mir alles bekannt. Ich kann halt nicht jeden Tag hier schreiben 😉
Specific tax on Romanian micro-enterprises
As of 1 January 2017, any newly established Romanian legal entity with a share capital of at least RON 45,000 may opt to become a corporate income tax payer as of its date of incorporation. Previously, for this provision to be applicable, it was necessary to have a share capital of EUR 25,000 or more.
Any existing micro-enterprise with a share capital of at least RON 45,000, as well any existing micro-enterprise that increases its share capital up to or above said threshold, may also opt to become a corporate income tax payer either as of 1 January 2017, or beginning with the first quarter in which this condition is met.
The income threshold beneath which a legal person is required to apply the micro-enterprises tax regime has been increased from EUR 100,000 to EUR 500,000 (the equivalent in RON). The other conditions for application of micro-enterprises tax regime remain unchanged.
Taxpayers with annual revenues as at 31 December 2016 lower than the EUR 500,000 threshold will apply the micro-enterprises tax regime as from 1 February 2017. Companies that qualify as corporate income tax payers and have recorded as at 31 December 2016 annual revenues lower than the threshold of EUR 500,000 will remain corporate income tax payers for January 2017 only, and as from 1 February 2017 they will have the obligation to apply the micro-enterprises tax regime; they are also required to submit the corporate income tax return for January 2017 and to notify the tax authorities about changes in their tax regime until 25 February 2017.
The 2% tax rate applicable for micro-enterprises with one employee has been eliminated. Instead, as from 6 January 2017, the new 1% tax rate in Romania will be applicable for micro-enterprises with at least one employee. The 3% tax rate remains applicable for micro-enterprises with no employees.
ich habe selber eine UAB (pendant zur deutschen GMbH) gegruendet in Litauen. Ganz so einfach ist es aber doch nicht, aber immer noch relativ einfach zu anderen Laendern. Man kann in Liateun nur eine Gesellschaft online eroeffnen wer in Liateun wohnhaft ist und eine e-Signatur hat. Diese bekommt man aber nur als Litauer order Auslaender mit der Residenz Karte.
Wer nicht wohnhaft in Liateun eine UAB eroeffnen will muss vor Ort zum Notar, die personalien bestaetigen lassen.
Bezueglich Steuern und Abgaben gibt es eine gute Seite auch in Englisch wo man grob mal ausrechnen kann, was an Steuern und Sozialversicherung auf einen zukommt.
http://mskaiciuokle.verslovartai.lt/en/
Hallo Christoph,
super interessanter Artikel. Gibt auch einiges was ich noch nicht wusste, obwohl ich jetzt schon seit 5 Jahren in Lettland lebe. Allerdings bedarf der Artikel eines Updates, da Anfang diesen Jahres ein neues Gesetz in Lettland verabschiedet wurde. Dies macht Lettland super interessant für Firmenneugründungen vor allem im Tech-Sektor. Wenn man alle Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpft kann man hier in Lettland ein kleines Start-up die ersten 5 Jahre fast vollkommen steuerfrei betreiben.
Gruß
Matthias
Hallo Christoph,
Vielen Herzlichen Dank für deine zahlreichen Beiträge. Ich möchte dir kurz meine Situation schildern….Ich beschäftige mich jetzt schon seit längerem mit einer ausländischen Firmengründung. Mein Ziel ist es auszuwandern und endlich mein Leben in der Ferne unter Sonne zu genießen. Zuzeit arbeite und studiere ich noch vorher habe ich nebenbei mir ein Online Business aufgebaut. Gewerbe in Deutschland angemeldet etc.. Ich konnte mir einen schönen Nebenverdienst aufbauen. Mein aktuelles Problem ist mein aktueller Arbeitgeber , der mit vertraglich eine Nebentätigkeit jetzt untersagt. Also habe ich mein Gewerbe in Deutschland abgemeldet. Ich fange jetzt wieder bei null an und bin über 1000 Seiten von anonym gründen über ltd sofort in 24 std über ein Kommentar auf deine Seite gelandet. Ich habe jetzt noch einige Fragen an dich und deine Dienstleistungen:
1. Die wichtigste Frage ist für mich ob es eine Möglichkeit gibt wieder unternehmerisch Tätig zu werden ? (Anonym, im Ausland, etc.)
2.Gibt es und kann ich eine anonyme Auslandsfirma gründen ? Vorteilsweise in der EU ? Hab viel dazu gelesen aber keine 100% Antwort gefunden.
3. Ich = Wohnsitz in Deutschland (Arbeitnehmer) gründe eine Firma im Ausland und verkaufe auf einem Online Marktplatz. Der Versand soll in Zukunft über ein deutsches fulfilment Unternehmen abgewickelt werden. Ich zahle keine deutsche Steuern , weil der Gewinn im Ausland erwirtschaftet wird und ich den Gewinn nicht (mir) in Deutschland ausbezahle ? Ist das richtig ?
4. Hast du Erfahrung was ich alles zu beachten habe mit einem Onlineshop in Kombination mit einem Offshore-Unternehmen ?
Ich habe mehrere Steuerberater mit meinem Anliegen kontaktiert und jedes Mal hatte ich das Gefühl , dass die entweder keine Ahnung über dieses Thema hatten oder einfach gar keine Lust über dieses Thema mit mir zu reden. Bei allen waren die Kernaussagen wie folgt:
„Du wohnst in Deutschland und bist nebenberuflich selbständig , dann zahlst du auch hier die Steuern dafür“
Ich habe das Gefühl, dass die noch in der Vergangenheit leben. Dieses Wissen, was du hier veröffentlichst geht vielen StB glaube am A** vorbei. Das regt mich auf… naja..
Hast jemanden der dich berät ? Den du empfehlen kannst ? Vorzugsweise in deutsch ? Wobei englisch auch kein Problem ist.
Was kommen für Hürden auf mich zu ? Hast du Bücher oder gibt es Foren , die du empfiehlst ? Oder die du selbst regelmäßig besuchst ?Ich bin noch ziemlich grün hinter den Ohren, was dies anbelangt. Habe schon zahlreiche Videos und Blogs hinter mir.. aber ich muss sagen , das deine Seite mir bis jetzt am Besten geholfen hat, weil auch deine Beiträge ausführlich und in einer verständlichen Sprache geschrieben sind.
Viele Grüße
Michal*
*(Name geändert)
Dafür muss ich Dich auf ein Beratungsgespräch von mir selbst vertrösten. Anonym im Ausland eine Firma führen ist auch mit deutschem Hauptwohnsitz kein Problem und legal, sofern entweder eine Betriebsstätte dort existiert oder aber die deutschen Körperschaftssteuern beglichen werden. Am ehesten Sinn macht vermutlich eine irische Stiftungs-Limited, die sich selbst gehört, weshalb dein Arbeitgeber gar nichts dagegen sagen kann.
Hey, top Artikel!
mich interessiert folgendes; wenn ich als in Deutschland ansässige Person eine UAB in Litauen betreibe und ich im Jahr 100.000€ Umsatz mit dieser UAB umsetze (Umsatz wird im Internet generiert), und die Körperschaftssteuer in Litauen zahle.. mir dann Dividende nach Deutschland auszahlen lasse, zahle ich dann darauf nochmal Einkommenststeuer in Litauen oder zahle ich über das Halbeinkünfteverfahren in Deutschland die steuern? Ich meine zweimal Einkommensteuer zahlen geht ja nicht, deswegen.. würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Es gibt eine Quellensteuer von 15% auf Dividenden aus Litauen. Diese werden laut DBA in Deutschland angerechnet. Entweder auf die Abgeltungssteuer oder auch beim Halbeinkünfteverfahren. Zweimal Einkommensssteuer zahlen geht schon, wird in der Regel aber durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen verhindert.
Genau, und Doppelbesteuerungsabkommen gibt es ja zwischen allen baltischen Staaten und Litauen. Wenn ich das nun richtig verstehe dann würde ich von 100.000€, 5% (5000€), in Litauen zahlen und 15% (15.000€), in Deutschland. Sind die Sozialabgaben den schon damit verrechnet, oder kommt da noch mehr auf mich zu? Würdest du mir Litauen oder Lettland empfehlen?Ich möchte auch auswandern, muss aber alles genau planen und Geld brauch ich auch. Daher habe ich vor mein Geschäft nach Lettland/Litauen auszugliedern, ich würde dann spätestens 2019 ins Baltikum ziehen.. naja.. ist meine Rechnung denn richtig? Es soll ja jetzt auch ein Teileinkünfteverfahren in D geben, welches das alte Halbeinkünfteverfahren abgelöst hat… man man man nur noch Weg hier!! Lg, Hamdan
okay, Litauen und Lettland sind EU Staaten. Aber waren auch Teilrepubliken der früheren Sowjetunion. Und da dürfte mancher Kunde oder Lieferant skeptisch sein mit denen Geschaefte zu machen, zumal noch viele Russen in beiden Ländern leben. Also die sog. Reputation relativiert sich da doch das gleiche Vertrauen aufbauen zu können, wie wenn jemand seinen Geschäftssitz in Deutschland, England oder Frankreich hat. Oder in anderem westeuropäischen Land wie Benelux Ländern. Obwohl auch Baltikum komplett die Eurowährung hat. Aber auch mit lettischen und litauischen Banken hatte es schon diverse Probleme gegeben, sofern man dann ein Firmen-Geschaeftskonto vor Ort eröffnet bzw benötigt. Wie sonst die Infrastruktur und Internetanbindung für Online Trader ist weiss ich nicht. Würde mir aber auch diesbezüglich nicht allzuviel versprechen. Also nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, und Steuern können sich im Rahmen der EU Harmonisierung auch kurzfristig ändern. Oder Vergünstigungen wieder gestrichen werden. Insgesamt also bedenkliche Sache, wenn auch nicht ein Standort dort und sei es nur als Niederlassung nach dem Betriebsstättenprinzip von vornherein abzulehnen ist. Quasi als zusätzliche Option.