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Bisher haben wir auf Staatenlos.ch wenig über die Schweiz geschrieben trotz Schweizer Domain. Das hat vor allem den Hintergrund, dass viele Schweizer ihr Land nur noch verlassen wollen. Die Schweiz mag vielen Deutschen und Österreichern zwar noch vergleichsweise als Paradies erscheinen, gleicht sich durch wachsenden EU-Einfluss aber immer weiter an die bittere Realität in Westeuropa an. Das geht nur langsamer voran.

Als Auswanderungsland ist die Schweiz zumindest für deutsche Unternehmer ohnehin ein rotes Tuch. Seit 2014 gilt nämlich die sogenannte “überdachende Besteuerung”. Das heißt, wenn ein deutscher Unternehmer mit deutschen Einkommen in die Schweiz auswandert, so ist er auf dieses deutsche Einkommen noch weitere 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig. Nur Einkommen aus anderen Ländern wird normal in der Schweiz versteuert.

 

Natürlich mag die Schweiz in vielen weiteren Aspekten einfach attraktiver sein. Nur steuerliche Vorteile sollte sich ein deutscher Unternehmer nicht mehr erhoffen, zumindest nicht initial.

 

Die Uhren ticken ab Abmeldung, nach 5 Jahren im anderen Ausland kann der Unternehmer ohne negative Folgen in die Schweiz ziehen und sich der niedrigeren Körperschaftssteuern erfreuen.

Um diese soll es auch in diesem Beitrag gehen. Denn die Schweiz als stark dezentralisiertes Land ist sehr schwer als Auswanderungsland zu fassen. Zu schwer wiegen die Unterschiede zwischen den deutsch-, französisch- und italienisch-sprachigen Regionen, ihrer Mentalität und ihren Steuersystemen. Im Vergleich zu Deutschland und Österreich steht man steuerlich zwar definitiv besser da – hat aber gerade mit Nicht-Schweizer-Einkommen wesentlich höhere Lebenskosten zu beachten.

Die Pauschalbesteuerung in der Schweiz lohnt es sich kaum noch auszunutzen. Der günstigste Kanton ist mittlerweile Glarus mit einer Summe von 150.000 CHF. Hier fährt man in ganz Italien mit dem dortigen Non-Dom-System und 100.000€ Pauschalsteuer wesentlich besser. Durchschnittlich ist die Steuer- und Sozialabgabenbelastung in der Schweiz, wenn auch kantonal und munizipal sehr verschieden, zwar unter dem Niveau anderer westeuropäischer Staaten, aber kaum attraktiv wenn man international mobil ist. Als Geschäftssitz sieht es jedoch anders aus.

 

Warum die Schweiz ein attraktives Land für den Unternehmenssitz ist

Die Schweiz hat Vor- und Nachteile auf Ebene der Besteuerung von Körperschaften. Die Nachteile fallen jedoch wenig ins Gewicht bzw. lassen sich mit geschickter Strukturierung lösen. Dies ist zwar nicht günstig, aber das ist der Standort Schweiz auch nicht. Die folgenden Ausführungen richten sich daher eher an besser verdienende Selbstständige und Online-Unternehmer mit einem Jahreseinkommen von 100.000€ aufwärts. Bis dahin können verschiedene Personengesellschaften wie die Kanada LP eine spannende Alternative sein.

Durch die Grenznähe ist die Schweiz aber auch für Unternehmer attraktiv, die noch in Deutschland und Österreich zu Hause sind und dies auch bleiben wollen. Aus Gründen von Anti-Missbrauchsregelungen müssen diese Auslandskonstrukte gut begründen können. Dazu gehört etwa ein Büro und der glaubwürdige Nachweis der Geschäftsführung vor Ort. Müsste man in Zypern oder Rumänien hierfür jemanden einstellen, kann man in der Schweiz die Geschäfte aber noch denkbar selbst übernehmen. Gerade mit Wohnsitz in Südbaden, Südbayern oder Vorarlberg ist ein mehrmaliges Pendeln pro Woche zum Geschäftssitz machbar. Die Zusatzkosten einer Schweizer Lösung werden durch Personaleinsparungen mehr als ausgeglichen.

 

Aber warum die Schweiz statt bekannte EU-Steueroasen wie Irland oder Zypern?

 

Der Grund ist, dass in einigen Schweizer Gemeinden mittlerweile niedrigere Körperschaftssteuern möglich sind als diesen bekannten EU-Steueroasen. In Zukunft lässt sich sogar eine weitere Senkung erwarten. Dies liegt insbesondere an der Schweizer Unternehmenssteuerreform, die gewisse Privilegien von Domizilgesellschaften abschaffen soll.

Momentan gibt es in der Schweiz eine einheitliche Körperschaftssteuer auf Bundesebene von 8,5%. Hinzu kommen Körperschaftssteuern auf Kantons- und Gemeindebene, die die Bundessteuer noch übertreffen können. Maximal geht es bis etwa 24%. Eine mit Deutschland vergleichbare Gewerbesteuer gibt es nicht. Sogenannte Domizilgesellschaften sind jedoch in der Lage bis zu 70%-90% der Kantonsbesteuerung zu vermeiden.

Domizilgesellschaften sind Schweizer Kapitalgesellschaften, die ausschließlich außerhalb der Schweiz Einkünfte generieren, aber in der Schweiz eine Betriebsstätte mit Angestellten betreiben. Die Steuerreduktionen auf kantonaler Ebene sind dabei quasi an die Anzahl Angestellter gekoppelt. Viele Firmenzentralen von Weltkonzernen befinden sich deshalb trotz hoher Lohnkosten in der Schweiz, weil die Kantonalsteuer so auf ein Minimum reduziert wird. In den meisten deutsch-sprachigen Kantonen sind so Körperschaftssteuersätze unter 10% möglich. Die Firma kann dennoch Schweizer Einkommen haben, dieses wird jedoch normal besteuert.

Im Zuge der EU-BEPS-Initiative gegen schädliche Steuerpraktiken soll die Schweiz auf EU-Druck diese Praktik unterbinden. Das Schweizer Volk sah dies jedoch anders und entschied 2017 gegen die von der Regierung vorgeschlagene Unternehmenssteuerreform per Referendum. Falls die überarbeitete Vorlage angenommen werden würde, wären zwar auch Domizilgesellschaften weiterhin dahin, die Kantone und Gemeinden aber im Zugzwang ihre lokalen Steuern zu senken um Abwanderung zu verhindern. Diese Steuersenkung würde auch kleineren Unternehmen helfen, die die Schweiz zu ihren Geschäftssitz wählen.

Ohne den Status als Domizilgesellschaft realistisch ist an attraktiveren Standorten mittlerweile eine Steuerlast zwischen 11,5% bis 14%. Der bekannte Standort Zug ist mit mittlerweile über 14% nicht mehr darunter. Stattdessen punktet mittlerweile insbesondere der Kanton Luzern mit niedrigen Unternehmenssteuern (12,32% in der Stadt, weniger seinen Gemeinden). Mit Nidwalden, Obwalden und Appenzell folgen eher unbekannte Kantone unter 14%. Staatenlos.ch verfügt über eine hervorragende Partnerschaft mit einem Treuhänder, der Firmengründungen in Luzern, Zug oder anderen attraktiven Standorten vornehmen und diese betreuen kann.

Zusätzlich zu den vergleichsweise niedrigen prozentualen Steuern gilt in der Schweiz die Besonderheit, dass Steuern selbst steuerlich absetzbar sind. Die zu erwartete Steuerlast wird in ihrer Berechnung also miteinkalkuliert und abgezogen. Damit spart man sich an den empfehlenswerten Standorten also etwa ein zusätzliches Prozent.

 

Generell gilt die eidgenössische Steuerverwaltung als wesentlich effizienter und gesprächsbereiter als die deutsche. Während es im Bereich der Geltendmachung von Betriebskosten, Buchhaltung und Bilanzierung wenige Unterschiede zu deutschen oder österreichischen Kapitalgesellschaften gibt, freut den Unternehmer eine zwar penible, aber weitaus weniger stürmische Steuerprüfung.

 

Die Umsatzsteuer beträgt mit 7,7% wesentlich weniger als im Rest der EU (17-27%). Es gibt eine reduzierte Umsatzsteuer für viele Bereiche. Exporte werden nicht versteuert. Dennoch ist die Schweiz als EU-Drittland voll in das europäische Reverse-Charge-Umsatzsteuersystem integriert. Man kommt daher relativ einfach auch an Umsatzsteuernummern in anderen Ländern.

Lohnnebenkosten sind relativ gering, was die hohen Lohnkosten teilweise ausgleicht. Auf Arbeitgeberseite fallen je nach Standort zwischen etwa 10 bis über 20 Prozent an Sozialabgaben an. Mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz ist es durch Zahlung eines Gehalts aus einer Schweizer Gesellschaft dennoch möglich ins recht üppige Schweizer Pensionssystem zu gelangen, wenn auch ähnlich chronisch unterfinanziert wie das deutsche.

Sämtliche steuerliche Bestimmungen lassen sich sowohl auf Aktiengesellschaften als auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung anwenden. Aktiengesellschaften genießen eine hohe Reputation in der Schweiz, erfordern aber ein Stammkapital von 100.000 CHF, von denen mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. GmbHs eignen sich mit 20.000 CHF Stammkapital eher für kleinere Unternehmen.

 

Die 3 Nachteile – Geschäftsführer, Quellensteuer und Vermögenssteuer

Sicherlich ist nicht alles Gold was glänzt. Das trifft auch auf die Schweizer Unternehmensbesteuerung zu. Dennoch sind die wohl 3 gewichtigsten Nachteile der Schweiz als Firmenstandort bei genauerem Blick weniger wild als sie scheinen.

Wer eine Schweizer GmbH oder Aktiengesellschaft gründen möchte wird mit der Tatsache konfrontiert werden, dass er einen Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz einstellen muss. Beim Lohnkostenniveau der Schweiz lässt dies eine exorbitante Belastung erwarten.

Hier gilt es jedoch zwischen der Schweizer und der Gesetzgebung anderer Staaten zu unterscheiden. Im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung ist es völlig ausreichend einen Treuhänder (Nominee) als Geschäftsführer einzusetzen. Dieser kostet im Regelfall um die 200€ im Monat – nicht 2000€ aufwärts. Natürlich sorgt so ein Geschäftsführer nicht für die nötige glaubwürdige Substanz zur Anerkennung, wenn die Gesellschaft eigentlich aus Deutschland oder Österreich betrieben wird. Hier lässt sich wie erwähnt bei grenznahen Wohnort aber ein tatsächlicher Geschäftsführer ebenso vermeiden.

Weiterhin kann es eine Vermögenssteuer auf das Vermögen von Schweizer Kapitalgesellschaften geben. Kann, weil einige Kantone diese Steuer gar nicht erheben. Ungleich Privatpersonen wird die Vermögenssteuer auf Firmenebene nicht vom Bund erhoben, sondern vom Kanton. Wo es keine Vermögenssteuer gibt, sind meist die Ertragssteuern etwas höher.

Die Vermögenssteuer rangiert zwischen 0.001% und 0.525% des Nettovermögens der Kapitalgesellschaft. Werden Gewinne richtig strukturiert regelmäßig quellensteuerfrei verschoben, so muss die Vermögenssteuer auch wenn vorhanden kaum gefürchtet werden. Zudem lässt sie sich einigen Kantonen auf die Ertragssteuerbelastung anrechnen, etwa in Schwyz, Solothurn und Thurgau.

Genauso sieht es mit der Quellenbesteuerung aus.

 

Diese ist mit 35% auf Gewinnausschüttungen aus einer Schweizer Kapitalgesellschaft ausgesprochen hoch. Werden den Gesellschaftern also ihre Dividenden ausgezahlt, muss das Schweizer Unternehmen mehr als ein Drittel davon einbehalten und als Steuern abführen.

 

Zum Glück ist die Schweiz als Nicht-EU-Land dennoch Teil der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Diese Regelung besagt, dass Gewinnverschiebungen zwischen EU-Firmen (inklusive der Schweiz) quellensteuerfrei sind, sofern eine Mindestbeteiligung von 10% besteht und Haltefristen eingehalten werden. Somit kann eine Schweizer GmbH also ohne Quellensteuer Gewinne an andere EU-Kapitalgesellschaften verschieben.

Falls keine EU-Kapitalgesellschaft in Frage kommen sollte besteht immer noch ein Vorteil durch das ausgeprägte Netz von Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz, was die Quellensteuer ebenfalls senkt. In den über DBAs mit über 90 Ländern wird die Quellensteuer in den meisten Fällen auf nur 5% gesenkt, selten auf 10-15%. Eine mit einer amerikanischen Firma verbundene Schweizer Kapitalgesellschaft würde so nur 5% auf Gewinnverschiebungen zahlen; sowohl die 35% der Schweiz als auch die 30% der USA entfallen.

Auch deutsche und österreichische Unternehmer zahlen entsprechend nicht die Schweizer Quellensteuer auf Dividenden, sondern nur ihre lokalen Kapitalertragssteuern (26,3/27%), da das DBA die Schweizer Quellensteuer auf 5% reduziert und anrechnet. Dennoch ist ihnen aus Gestaltungsgründen empfohlen über eine lokale Holding-Gesellschaft zu agieren um weitere Steuervorteile einzustreichen. Eine deutsche “Spardosen”-GmbH beteiligt an einer operativen Schweizer Kapitalgesellschaft kann für viele ein spannendes Modell sein.

Besonders aufpassen müssen aber Jene, die in Niedrigsteuerländern ohne DBA mit der Schweiz sitzen. Hier ist eine EU-Holding in Ländern ohne Quellenbesteuerung Pflicht. Die übliche Variante ist dabei Zypern, da innerhalb der Gesellschaft auch Kapitalerträge von Vermögensverwaltung steuerfrei sind. Andere Optionen inkludieren Malta und Estland.

Auch die Schweiz selbst ist durch ihr DBA-Netzwerk und Geltung der Mutter-Tochter-Richtlinie vor allem als Zwischenholding interessant um Zugang zu vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen zu bekommen. Schweizer Holdings ist es generell jedoch nicht erlaubt in der Schweiz Geschäfte zu machen.

 

Richtig strukturiert kann Vermögenssteuer und Quellensteuer der Schweiz als Unternehmenssitz also wenig anhaben. Und schließlich sind Steuern längst nicht mehr entscheidend bei der Firmenwahl.

 

Banking und Payment in der Schweiz

Immer relevanter wird nämlich sein Unternehmen mit attraktiven Banking und Payment auszustatten was Offshore dank diverser Geldwäscherichtlinien immer schwieriger wird. Selbst EU-Firmen wie Malta haben mittlerweile stark zu kämpfen noch vernünftige Geschäftskonten zu bekommen. Umso mehr ist die Schweiz als reputable Steueroase hier im Vorteil.

Einst für ihre Geheimniskrämerei bekannt eignen sich Schweizer Banken mittlerweile kaum mehr zur Steuerhinterziehung. Sie punkten heutzutage eher mit effizienten Service, modernen Online-Banking und reichlich Auswahl an Kartenprodukten. Ob bei der kantonalen Landesbank am Standort oder einer Schweizer Grossbank – hier hat man noch vergleichsweise viel Auswahl, IBAN inkludiert.

Das gilt insbesondere auch im Payment-Bereich. Als eine der wenigen Niedrigsteuerländer ist die Schweiz voll kompatibel mit Paypal und Stripe. Kreditkartenzahlungen werden hier zu attraktiven Gebühren verarbeitet und weiterüberwiesen.

Sein Geschäft womöglich auf Schweizer Franken umzustellen kann durchaus Vorteile haben. Als Hort der Stabilität bekannt gilt die Schweiz als Land mit sicherer Währung. Während man ob der Vermögenssteuer nicht unbedingt Geld in der Firma parken möchte, so haben die meisten Offshore-Banken weltweit doch Multiwährungs-Konten mit CHF inkludiert sodass man Wechselkursgebühren vermeidet.

Auch ist das seriöse Image der Schweiz in Zeiten wo Reputation immer wichtiger wird nicht zu unterschätzen. Da kann man auch gerne mal einen höheren Preis nehmen (in CHF eben). Zumal wenig Steuerbelastung in einer Schweizer Firma längst nicht mehr heißt in einer obskuren Gemeinde zu gründen

 

Mit Luzern gibt es mittlerweile eine bekannte Stadt mit geringerer Steuerbelastung als Irland, Zypern und sogar das benachbarte Liechtenstein (12,32%). Wer trotzdem in Zug oder Schwyz gründen möchte, hat dafür vielleicht andere Gründe. Etwa die Kenntnis der Behörden von Krypto-Währungen im Crypto Valley Zug.

 

Die Schweiz ist nicht mehr was sie einmal war. Die Zeiten wo man mit Geldkoffer auf ein Nummernkonto einzahlte sind längst vorbei. Aber die Schweiz, oder zumindest einige ihrer Gemeinden, positioniert sich in einer Post-CRS-Welt als ein attraktiver Standort für legale Steuerreduktion. Noch haben viele das nicht im Blick.

 

Falls Dir die Gründung einer Schweizer Firma (samt etwaig nötiger Holding) zusagt, kannst Du Dich gerne an [email protected] wenden. Mein lokaler Treuhänder ist neben seiner Tätigkeit als Steuerberater selbst Unternehmer und Business Angel. Er hat damit auch viele andere relevante Bereiche im Blick, die den meisten Steuerverwaltern fehlen. Neben der Firmengründung gibt es das Komplettpaket der nötigen Administration, Buchhaltung, Bilanzierung und Stellung des nötigen Treuhand-Geschäftsführers. Preise auf Anfrage.

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