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Staatenlos hat vor allem die Zielgruppe der Selbständigen und (Online)-Unternehmer im Blick, die gerade im jüngeren Alter noch mobil und flexibel sind. Doch auch Rentner und Pensionäre vertrauen regelmäßig auf die Staatenlos-Beratung um den perfekten Sitz für den Lebensabend zu finden und ihre Rente steuerlich zu optimieren.

Rentner haben dabei oft die besten Möglichkeiten auszuwandern. Viele Länder bieten maßgeschneiderte Einwanderungsprogramme ab einer gewissen Rentenhöhe und Alter an, etwa Nicaragua mit 600 USD, Panama und Costa Rica mit 1000 USD, Malaysia mit 2370 USD und Belize mit 2000 USD. Dieses ist oft der deutlich einfachere Weg als über ein teures Investoren-Visum zu gehen. Einzige Ausnahme bei den genannten Ländern ist Malaysia, das neben den 2370 USD noch ca. 83000 USD als Vermögen als Kriterium verlangt.

Steuerliche Gesichtspunkte sind dabei auch für Ruheständler entscheidend, insbesondere wenn sie einen großen Teil ihres Einkommens aus Kapitalerträgen erzielen.

 

Unter heute jungen Unternehmern geht der Trend dorthin, statt auf das Schneeballsystem der gesetzlichen Rentenversicherung und dem offensichtlichen Scheitern privater Anbieter zu vertrauen, in die man letztlich mehr eingezahlt hat als man rausbekommt, sich selber um die eigene “Rente” zu kümmern und frühzeitig vorzusorgen.

 

Dennoch sind sehr viele Menschen noch in den herkömmlichen Systemen verankert und sollten über ihre Möglichkeiten und Pflichten aufgeklärt werden. Ein steuerfreier Bezug von Renten im Ausland ist nämlich nicht so einfach möglich. Wer nach Panama, Malaysia oder Georgien geht, muss dennoch seine Rente aus Deutschland voll ab dem ersten Euro versteuern. Ausnahmen gibt es nur mit ganz wenigen Ländern mit besonderem Doppelbesteuerungsabkommen (siehe unten).

In diesem Beitrag soll die Besteuerung von herkömmlichen Renten erläutert werden und mit welchen Optionen sie noch vermieden werden kann. Die Besteuerung weiterer Einkommensquellen im Alter wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen soll hier nicht spezifisch erläutert werden. Strategisch gesehen machen Mieteinnahmen im Alter flexibler, da sie über eine beschränkte Steuerpflicht ohnehin immer im Land der Immobilie versteuert werden sollten. Wer hingegen hohe Kapitalerträge bezieht, der sollte sich eher um ein steuerfreies Domizil kümmern um nicht all zu viel Gewinne wieder an die Steuer zu verlieren.

Auch möchte ich das Bewusstsein über das Schneeballsystem der gesetzlichen Rente wecken, die nicht nur mathematisch für die meisten Leute ein Minus-Geschäft ist, sondern noch dazu selbst bei Leben außerhalb Deutschlands im vollen Maß versteuert wird.

 

Denn in der Regel sichert sich Deutschland über eine beschränkte Steuerpflicht immer die Rente, selbst wenn der Pensionär seinen Lebensabend in klimatisch und auch steuertechnisch angenehmeren Gefilden verbringen möchte.

 

Die 3 Arten der Besteuerung der Rente

Angefangen in 2005 und vollumfassend seit 2010 werden sämtliche Renten aus Deutschland auch bei Zahlung im Ausland voll versteuert.Dabei gibt es 3 Säulen der Besteuerung von Renten und Pensionen mit unterschiedlichen Konditionen

  • Die Kohortenbesteuerung
  • Die nachgelagerte Besteuerung
  • Die Ertragsanteilbesteuerung

Folgende Renten fallen unter die Kohortenbesteuerung:

  • gesetzliche Rentenversicherungen
  • landwirtschaftliche Alterskassen
  • berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Basisrentenprodukte (Rürup-Rente)

Kohortenbesteuerung heißt, dass bis zum Jahr 2040 nur ein gewisser Teil der Rente besteuert wird, der sich seit 2005 jährlich um 1 bis 2 Prozentpunkte erhöht. Wer vor 2005 Anspruch auf eine Rente hatte, für den werden nur 50% seiner Rente zur Besteuerung herangezogen. Jetzt in 2023 wären es bereits 83%. Die meisten Leser können freilich eine Verrentung nicht vor 2040 erwarten, müssen also mit einer 100%igen Besteuerung ihres Rentenanteils rechnen. Kohorte ist also die Gruppe von Personen, die im gleichen Jahr erstmals Rente beziehen.

Wer 2023 also in Rente geht, der hat einen Freibetrag von 17% abzüglich Werbungskosten, die in Deutschland pauschal 102€ jährlich betragen. Bei einer Rente von 1000€ monatlich würden also 1000 mal 0.83 – 102€ = 728€ zu versteuerndes Einkommen im Monat anfallen. Entscheidend für die Berechnung ist die erste Jahresbruttorente, Änderungen ergeben sich nur noch bei einer Neuberechnung der Rente. Die Jahresbruttorente ist dabei die Rente vor Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Anders ist die Besteuerung bei der nachgelagerten Besteuerung von Renten. Diese fällt an auf:

  • Altersvorsorgeverträge (bekannt als Riester-Rente)
  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen und
  • Direktversicherungen (geförderte Beiträge)

Bei der nachgelagerten Besteuerung kam es also entweder zu einer Bezuschussung, steuerlicher Absetzbarkeit oder Steuerfreiheit bei Bildung des Rentenkapitals. Deshalb wird die Rente in voller Höhe auch bei Zahlung ins Ausland besteuert.

Eine dritte Form der Rentenbesteuerung ist noch die Ertragsanteilbesteuerung. Diese greift zum Beispiel auf:

  • Verrentetes Sparkapital
  • Leibrenten gegen Einmalzahlung
  • Veräußerungsleibrenten
  • Renten aus privaten Rentenversicherungen (außer Basis- und Riester-Rente)
  • Öffnungsklausel bei der gesetzlichen Rente (freiwillige Zahlung über Höchstbeitrag)

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung ist nicht die Kohorte des Rentenbeginns entscheidend, sondern das Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Auszahlungen. Maximal liegt der Ertragsanteil dabei bei 39% mit 38 Jahren und reduziert sich alle 1-2 Jahre um einen Prozentpunkt auf 12% mit 74 Jahren. Wer mit 63 in Rente geht, hat noch einen Ertragsanteil von 20%. Wer also etwa 500€ aus einer privaten Rente ab einem Alter von 63 Jahren bekommt, der muss 20%, also 100€ davon versteuern.

 

Warum und wann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sich lohnt

Das letztlich zu versteuernde Einkommen unterliegt dann dem normalen progressiven Einkommenssteuersatz in Deutschland ohne Freibeträge. Auch Ehegattensplitting oder außergewöhnliche Belastungen sind genauso wenig steuerlich geltend wie Freibeträge für Kinder und deren Ausbildungs- und Erziehungskosten. Seine ins Ausland gezahlte Rente wird in Deutschland also abzüglich der Werbungskostenpauschale von 102€ jährlich ab dem ersten Euro besteuert.

 

Bei einer zu versteuerenden Rente von 12.000€ im Jahr sind dies für einen alleinstehenden Rentner etwa bereits knapp 20% – ihm bleiben also noch 9600€. Könnte er noch den Freibetrag nutzen, so wären es lediglich 4.24% – ihm blieben 11.491€

 

Auf Antrag ist es deshalb für Rentner möglich unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu werden, obwohl sie im Ausland leben. Das ist dann sinnvoll, wenn man in einem Land mit noch höherer Steuerbelastung lebt und/oder nur seine geringe staatliche Rente und wenige andere Einkünfte bezieht. Denn nur als Unbeschränkt Steuerpflichtiger auf das Welteinkommen kann man den Steuerfreibetrag von immerhin 9000€ nutzen, bevor die Besteuerung auf die Renten greift. Zudem kann man weiterhin von diversen Sozial-Leistungen profitieren und diverse Ausgaben geltend machen. Auch Ehegattensplitting kann bei Wohnsitz und Staatsbürgerschaft des Partners aus einem EU/EWR-Land genutzt werden.

Der Antrag auf Unbeschränkte Steuerpflicht ist jedoch nur möglich sofern mindestens 90% des Einkommens aus deutschen Quellen stammen oder umgekehrt nicht mehr als der geltende Steuerfreibetrag aus ausländischen. Der Antrag ist optional – im Umkehrschluss führt über 90% deutsche Einkünfte nicht automatisch zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Sinn macht so ein Antrag vor allem, wenn man hauptsächlich Einkünfte aus beschränkt steuerpflichtigen Investments wie Immobilien sowie Renten und Pensionen erhält. Diese müsste man nämlich ohnehin besteuern – kann den Steuerfreibetrag aber nur als unbeschränkt Steuerpflichtiger nutzen.

 

Dank Doppelbesteuerungsabkommen Rente steuerfrei im Ausland beziehen

In einigen wenigen Ländern kann die beschränkte Steuerpflicht auf Renten durch ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen jedoch ausgehebelt werden, das dem Wohnsitzland die Steuerhoheit auf Renten zuspricht. Im Endeffekt heißt das jedoch, dass die Rente eben nun in den entsprechenden Ländern zu versteuern ist, was je nachdem einem Vor- oder Nachteil gleichkommt. Die Raten sind dabei in den folgenden Ländern grob beschrieben diese:

Armenien: 24-36%
Aserbaidschan: 14-25%
Bolivien: 13%
Bosnien-Herzegowina: 10%
Ecuador: 5-35% ab 11.170$
Estland: 20%
Griechenland: 22-45%
Indien: 10-30% ab 250.000 Rupien
Iran: 10-35%
Island: 22.68-31.8%
Japan: 5-45%, Auslandseinkommen erste 5 Jahre steuerfrei
Kuwait: keine Besteuerung
Lettland: 23%
Litauen: 15%
Mauritius: 15%, Non-Dom-Besteuerung möglich
Moldawien: 7-18%, aber Rente steuerfrei
Mongolei: 10%
Russland: 13%
Serbien: 10%
Slowakei: 19-25%
Tschechien: 15%-22%
Tunesien: 0-35%
Turkmenistan: 10%
Venezuela: 6-34%
USA: 10-39.6%
Vietnam: 0-35%, aber Rente steuerfrei

Es fällt dabei auf, dass Doppelbesteuerungsabkommen vor allem mit Ländern der ehemaligen Sowjetunion bestehen. Insbesondere Russland selbst, aber auch Länder wie Tschechien oder Balkan-Länder können sich hier eignen.

Bezieht man höhere Renten oder hat noch weitere höhere Kapitalerträge, sind die ersten 5 Jahre in Japan interessant, in denen Auslandseinkommen nicht besteuert wird. Kuwait ist unrealistisch für einen Aufenthaltstitel als Rentner und scheidet daher aus dem Rennen aus. Die wohl sympathischste Wohnsitz-Option für Rentner ist damit langfristig wohl Mauritius.

Mauritius ist eine englisch-sprachige Insel im Indischen Ozean und beliebt bei Touristen mit täglichen Direktflügen nach Deutschland. Als ehemalige englische Kolonie gilt ein System der Non-Domiciled-Besteuerung, bei der nicht im Inland verwertetes Auslandseinkommen steuerfrei bleibt. Kapitalerträge sind dazu generell steuerfrei in Mauritius und der Steuersatz mit einer Flatrate von 15% ohnehin niedrig.

Mauritius macht es Rentnern ab 50 Jahren zudem einfach einzuwandern.

 

Für die ersten 3 Jahre müssen jährlich 40.000$ ins Land überwiesen und damit besteuert werden (15%), danach als Permanent Resident jedoch nicht mehr. Alternativ kann man sich die die lebenslange Daueraufenthaltserlaubnis auch mit einem Immobilien-Investment um die 200.000$ sichern.

 

Anrechnung der Besteuerung von Renten

In allen anderen Ländern wird die Rente üblicherweise auf die Besteuerung des Wohnsitzlandes angerechnet – man zahlt also niemals doppelt. In den Doppelbesteuerungsabkommen ist dies genau geklärt, welcher Staat welchen Anteil bekommt. Ist die Besteuerung niedriger als in Deutschland, so ändert sich nichts an der Steuerhöhe, die die deutsche bleibt. Sollte sie höher sein, ist die Differenz gegenüber der deutschen Besteuerung im neuen Wohnsitzland zu besteuern

Rentner im Ausland sollten wissen, dass sie generell in der Pflicht sind eine Steuererklärung einzureichen. Anderenfalls können Sie ein so genanntes Amtsveranlagunsverfahren einmalig beantragen, womit sich das Finanzamt anhand der Meldungen der Rententräger selbstständig um die Berechnung der Steuern kümmert und den Rentenempfänger nur noch Höhe und Zahlungsfristen mitteilt. Da man als beschränkt Steuerpflichtiger ohnehin kaum Möglichkeiten hat Dinge abzusetzen, ist dies in vielen Fällen der aufwandsärmere Weg.

Zusammenfassend kann man bei Rentenbeziehern von den folgenden Entscheidungsoptionen ausgehen.

Unbeschränkte Steuerpflicht beantragen

  • Kleinere Rente und keine anderen Anlage
  • Kleine/große Rente und Mieteinkünfte in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht auf Rentenzahlungen

  • kleinere Rente und Kapitaleinkünfte

Aushebelung durch DBAs

  • größere Rente (und Immobilieneinkünfte)

 

In den meisten Fällen wird es sich für die ohnehin kleine Rente eher lohnen in den sauren Apfel zu beißen und einen Wohnsitz in einem Land seiner Wahl zu nehmen, in der zumindest weitere Kapitalanlagen steuerfrei sind, nicht aber die Rente. Ist die Rente hoch genug, kann es sich lohnen spezifisch über Mauritius oder auch 5 Jahre in Japan nachzudenken. Auch diverse osteuropäische Länder und Russland sind mit 10-15% Besteuerung noch eine gute Alternative im Alter.

Hier hat man im Endeffekt durch das Doppelbesteuerungsabkommen wesentlich mehr von seiner Rente als in Deutschland. Dazu ist aber eine gewisse Mindesthöhe nötig. Lohnen tut es sich ab einer Rentenauszahlung von etwa 1500€ monatlich. Wer weniger bekommt und dazu noch keine weiteren Anlagegewinne aufweist, der fährt mit einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland wahrscheinlich besser.

 

Freilich sollte man sich letztlich nicht nur wegen der Steuer seinen Altersruhesitz suchen. Doch hat eine kluge Steuerstrategie schon manchen Rentner den Ruhestand merklich versüßen können.

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