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Natürlich ist Staatenlos.ch Politikern und Beamten ein Dorn im Auge – zumindest in den westlichen Hochsteuerstaaten. Schließlich trägt dieser Blog dazu bei, dass das jährliche Steueraufkommen in Deutschland, Österreich und der Schweiz um einige zehn Millionen Euro jedes Jahr geringer ausfällt.

Repressalien gibt es jedoch kaum. Schließlich agiert Staatenlos.ch 100% legal und bietet Beratung zur Steuerbefreiung, nicht Steuerhinterziehung an. Wir entwickeln Strategien, die auch trotz Außensteuergesetzen, Wegzugsbesteuerung und anderen Abmachungen die beste Lösungen für unsere Klienten bringen während wir uns selbst mit gutem Gewissen frei in der EU bewegen können.

 

Versucht wird allenfalls die Abhaltung von Seminaren oder Vorträgen auf deutschen Boden zu verhindern. Dies ist in den wenigen Fällen aber eher lokalpolitisch bedingt und frustrierten sozialistischen Beamten zuzuschreiben als eine Order der höheren Verwaltung.

 

Denn letztlich weiß auch der deutsche Staat: die Flaggentheorie, also der zwischenstaatliche Markt 265 souveräner Jurisdiktionen, ist auch auf ihn zutreffend. Auch er kann davon profitieren, indem er die richtigen Rahmenbedingungen herstellt. So ist Deutschland für meine südeuropäischen Klienten eine beliebte Steueroase für Banking und Brokerage, da Kapitalerträge für Ausländer (wie auch Auslandsddeutsche) steuerfrei und die Banken vergleichsweise stressfrei sind.

Die Hochsteuerstaaten lernen freilich nie aus, dass ihre Regulierungsspirale letztlich nie zum Erfolg führen wird. Bereits der Automatische Informationsaustausch war so löchrig wie ein Schweizer Käse. Die neueste Entwicklung aus OECD- und EU-Kreisen heißt nun DAC6 und soll auf Dauer sämtliche Steuergestaltungsmodelle vereiteln, die auf einen “schädlichen Steuervorteil” aus sind.

 

Doch kann das Regulierungsarbitrageure wirklich schrecken? Bedeutet DAC6 ein Quasi-Berufsverbot für Staatenlos.ch und seine Beratung?

 

Wohl kaum. DAC6 liest sich fast wie geschrieben aus den Hinterzimmern der Big4-Steuerfirmen Ernst & Young, Deloitte, PWC und KPMG. Der Eindruck entsteht, dass es sich eher um schlau getarnte “Regulatory Capture” handelt, also die von großen Steuerfirmen selbst gewollte Regulierung um kleinere Wettbewerber aus der EU dem Markt zu drängen. Schließlich sind Aufwand und Kosten für die zusätzliche Compliance im Vergleich zu den möglichen Gewinnen am Steuergestaltungsmarkt minimal ab einer entsprechenden Groeße. Viele Inhouse-Berater und kleinere Steuerfirmen in der EU fühlen die Auswirkungen von DAC6 jedoch wesentlich mehr.

Da DAC6 auf die Europäische Union beschränkt ist, sind die Auswirkungen auf Staatenlos.ch minimal. Wir operieren im Sinne der Flaggentheorie schließlich aus “vernünftigen” Staaten. Statt uns gehen mögliche Meldeverpflichtungen aber auf Dich als Kunden über. Deshalb möchte ich Dich informieren, was deine möglichen Verpflichtungen unter der DAC6-Richtlinie sind.

 

Was ist DAC6?

DAC6 steht für “Directive of Administrative Cooperation” und bezeichnet ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung schädlicher Steuergestaltungen, das die nationalen Mitgliedsstaaten der EU bis Ende 2019 in nationales Recht umsetzen müssen. Es ist Teil der Reformen der BEPS-Initative, auf die sich die Mitgliedsstaaten im Zuge der Panama Papers geeinigt haben (konkret Artikel 12 bezüglich Offenlegungspflicht). Im Grunde genommen ist es außerdem eine Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie.

DAC6 ist bereits seit 25. Juni 2018 in Kraft, muss momentan von den Mitgliedsstaaten aber noch implementiert werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten auch schärfer regulieren als es durch DAC vorgesehen wird (Deutschland möchte etwa auch innerstaatliche Steuergestaltungen aufnehmen). Schädliche Steuergestaltungen ab diesem Datum müssen jedoch ab 30. Juli 2020 innerhalb eines Monats an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Der erste Austausch der Information über schädliche Steuermodelle soll dann vierterjährlich ab 30. Oktober 2020 erfolgen. Die nationalen Steuerbehörden haben dann gegenseitig Zugriff auf die eingereichten Modelle und können sich über mögliche Lösungen verständigen.

Wesentlich für DAC6 ist, dass es um grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle geht. Ein Steuergestaltungsmodell ist dann grenzüberschreitend, wenn es einen oder mehrere EU-Staaten betrifft inklusive möglichen Drittländern. DAC6 trifft damit nicht zu, wenn das Steuermodell nur ein einziges Land betrifft. Wesentlich ist dabei nicht nur die Steueransäßigkeit, also die Betriebsstätte einer Firma oder der Steuerwohnsitz einer Privatperson in der EU, sondern auch das Land der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, ein möglicher fehlender Steuerwohnsitz oder die Umgehung des Automatischen Informationsaustausches oder Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten.

Die konkrete Meldepflicht wird dabei nur durch gewisse Steuergestaltungsmodelle ausgelöst, die gewisse Kennzeichen enthalten (siehe unten). Im Falle einer Meldung sind diese vom Intermediär oder Steuerpflichtigen selbst samt Info zum Inhalt, Startdatum, Verweis auf nationale Steuervorschriften, betroffene Mitgliedschaften und Wert der Gestaltung zu melden. Nur Gesellschaften mit Hauptsitz oder Betriebsstätte in der Europäischen Union müssen diese Gestaltungen jedoch selber melden.

 

Agieren Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Intermediäre außerhalb der EU müssen diese die Steuergestaltung nicht melden. Unter Befreiung fallen zudem etwa Steuerberater, die sich auf ihre verbriefte Schweigepflicht berufen.

 

Die Meldung kann sich dann jedoch auf die Privatperson oder das Unternehmen in der EU verlagern, die beraten wurden. Diese müssen dann selbst unter Androhung von Sanktionen die Meldung vornehmen.

Generell ist davon jeder EU-Klient betroffen, der bezüglich der Konzeption, Vermarktung, Organisation, Implementierung oder Vermittlung einer schädlichen Steuergestaltung beraten wurde. Die Meldung ist innerhalb von 30 Tagen zu erstellen sobald die komplett ausgearbeitete und zur Umsetzung bereite Gestaltung vorliegt. Wie bereits erwähnt obliegt die Definition einer schädlichen Steuergestaltung jedoch mehreren Kennzeichen.

Gut zusammen fasst dies die folgende Grafik:

 

Was wird als schädliche Steuergestaltung gewertet?

Schauen wir uns die zur Auslösung der Meldung nötigen Kennzeichen an stellen wir fest, dass der Großteil von Staatenlos.ch beratenen Klienten gar nicht unter die Richtlinie fällt, da es in der Regel um Wohnsitzverlagerung geht. Auch Beratungen zum Betrieb einer Auslandsfirma mit Inlandswohnsitz bei entsprechender Substanz dürften kaum meldepflichtig sein. Grundsätzlich geht es hier um ausgefeiltere Strukturen für größere Konzerne, mit denen Staatenlos.ch oft wenig Berührungspunkte hat. Dennoch kann die eine oder andere Beratung meldepflichtig werden. Deshalb wollen wir uns die Kennzeichen (“hallmarks”) einmal näher anschauen.

Zur Auslösung der Meldepflicht müssen die Kennzeichen allgemeiner oder spezifischer Natur sein. Bei Kennzeichen allgemeiner Natur muss zudem der sogenannte Hauptvorteilstest zutreffen um eine Meldung zu veranlassen. Der Hauptvorteilstest trifft zu, indem eine steuerliche Gestaltung in erster Linie auf einen konkreten steuerlichen Vorteil abzielt. Dies ist gegeben, sobald der Steuerzahler einer Geheimhaltungsklausel unterliegt, der Intermediär eine Provision abhängig von der Höhe des Steuervorteils bekommt oder es standardisierte Modelle für mehrere Steuerzahler gibt.

Bei Zutreffen des Hauptvorteilstestes werden eine Reihe weiterer Kennzeichen benötigt um eine Meldepflicht auszulösen. Dazu zählen Modelle mit geplanten Verlusten, zirkulären Transaktionen oder Verschiebung von Einkommensarten, die von einer niedrigeren Besteuerung profitieren. Der Hauptvorteilstest muss auch zutreffen wenn es um Transaktionen mit verbundenen Unternehmen gibt, die einem spezifischen privilegierten Steuermodell, geringer oder gar keiner Körperschaftssteuerbelastung unterliegen.

Nicht zutreffen muss der Hauptvorteilstest hingegen bei Transaktionen mit Ländern auf der Schwarzen Liste der Steueroasen der EU/OECD. Ist solch ein Land (etwa Trinidad und Tobago) in eine Steuergestaltung mit einem EU-Unternehmen verstrickt, muss generell immer gemeldet werden. Dies ist auch der Fall wenn es um Verrechnungspreise aller Art geht (Transfer Pricing bei schwer bewertbaren Vermögensverwerten oder einseitige Safe-Harbour-Regelungen), der Informationsaustausch/Transparenzregister unterwandert werden sollen oder es um doppelte Abschreibungen oder doppelte Nichtbesteuerung dank Doppelbesteuerungsabkommen geht.

Gut zusammen fasst dies die folgende Grafik:

Dac6

 

Welche Auswirkung hat DAC6 auf Staatenlos-Leser?

In der Praxis der Staatenlos-Beratung geht die Meldepflicht immer auf den Klienten über, da sich unsere Unternehmen und Betriebsstätten außerhalb der Europäischen Union befinden. Die wenigsten Klienten werden aber tatsächlich melden müssen, da die oben aufgeführten Kennzeichen auf sie nicht zutreffen. Eine Wohnsitzverlagerung etwa ist generell außerhalb der Reichweite von DAC6.

Der wahrscheinlichste Fall einer nötigen Meldung ist die Einbindung einer Jurisdiktion in ein Substanz-Modell bei EU-Wohnsitz, das einen konkreten Steuervorteil gewährt. Da unsere Lösungen generell standardisierbar sind (hier haben sich die Big4 ein geschicktes Hintertürchen ins Gesetz schreiben lassen) trifft dies nicht nur bei Einbindung von EU/OECD Steueroasen auf der Blacklist zu (hier gegenwärtig allenfalls Panama und Vereinigte Arabische Emirate erwähnenswert), sondern auch potentiell anderen Jurisdiktionen mit vorteilhafter Steuerbelastung.

Wesentlich ist hier jedoch, dass es nicht um die Nutzung solcher Jurisdiktionen per se, sondern nur Transaktionen mit solchen geht. Wer also nicht im Ausland mit niedriger Steuerbelastung gründet um folglich mit einer eigenen EU-Firma abzurechnen, sondern die Firma unabhängig davon für das komplette Geschäft benutzt hat mit DAC6 wenig zu tun. Abrechnungen verbundener Unternehmen empfehlen wir in unserer Beratungserfahrung ohnehin schon lange nicht mehr, da hier für kleinere Unternehmen kaum ein Hebel besteht.

Am ehesten meldepflichtig könnten noch Beratungen bezüglich des Kennzeichens Automatischer Informationsaustausch/Beneficial Owner sein. Dieses Kennzeichen hätte man sich auch sparen können, da eine Verschleierung in der Regel auf einen illegalen Steuervorteil aus ist und damit aus offensichtlichen Gründen eh nicht gemeldet werden wird. Staatenlos.ch verfügt zwar über Expertise in diesem Bereich, wickelt aber nur legale Steuergestaltungen auf dem Boden aller Gesetze ab. Eine Verschleierung dient in der Regel rein Gründen des Vermögensschutzes.

Selbst wenn Staatenlos.ch also über ein EU-Unternehmen oder Betriebsstätte verfügen würde wären die Auswirkungen von DAC6 sehr bescheiden. Doch auch nun haben die wenigsten unser Klienten Anlass Sorge über möglichen Mehraufwand oder Angst vor potentiellen Sanktionen zu haben.

Staatenlos.ch richtet sich an Selbstständige, Privatiere und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahres-Gewinn zwischen 50-500.000€ und berät nur selten größere Unternehmen über 10 Millionen Umsatz (ist dazu aber durchaus in der Lage). Hier sind die schädlichen Steuermodelle, die DAC6 angehen soll, kaum zu nutzen.

Selbstverständlich werden wir Dich vor jeder Beratung auf DAC6 hinweisen (deshalb dieser Artikel) und Dir im Gespräch mitteilen, wenn wir vermuten, dass Du unsere gemeinsam diskutiertes Steuermodell (bei Umsetzung) melden musst. Dies wird in aller Regel jedoch nicht nötig sein, da entweder kein Kennzeichen vorliegt oder eines unserer EU-Partnerkanzleien bei der eventuellen Umsetzung die Meldung vornimmt.

DAC6 lässt Dich weitgehend in Ruhe – aber wer weiß was sich in den Köpfen der Eurokraten bereits als nächstes zusammenbraut!

 

Die unbestätigten Gerüchte, dass die EU jedes Marketing von “Steuervorteilen” sanktionieren würde, haben sich glücklicherweise nicht erfüllt. Aber die Regulierungsspirale wird sich gewiss weiter drehen und es Steuerzahlern immer schwieriger machen ihr Geld für sich zu behalten.

 

Mögliche Lösungen für gewisse Szenarien wurden von uns für uns selbst bereits entwickelt, weshalb wir freudig auf die nächsten Initativen aus dem Dunstfeld der EU/OECD blicken. Bis dahin sei dir aber bereits geraten: raus aus der EU – rein in die Steuerfreiheit!

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