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Viele Leser wundern sich vielleicht, warum ich bei Staatenlos immer nur auf Entwicklungs- und Schwellenländer zum Auswandern eingehe statt wie heute Neuseeland.

 

Das liegt oft einfach daran, dass die entwickeltesten Länder der Welt leider dazu neigen, sich in einen hoch besteuernden Wohlfahrtsstaat zu wandeln. Dementsprechend würde ein Deutscher oder Österreicher vom Regen in die Traufe gehen.

 

Kanada und Australien sind in vielen Aspekten sicher besser, haben aber den gleichen bevormundenden Nanny-Hochsteuer-Wohlfahrtsstaat. Sie eignen sich ohne Zweifel gerade für Angestellte, für Unternehmer gibt es aber sicher bessere Alternativen. Das dritte Land im Bunde etwa – Neuseeland.

Im Gegenzug zu vielen OECD-Ländern hat Neuseeland wesentlich wirtschaftsfreundlichere Bedingungen. Nicht grundlos belegt Aotearoa – das Land der langen weißen Wolke – seit Jahren einen der Spitzenplätze in diversen Rankings wirtschaftlicher  und individueller Freiheit. Neuseeland gilt als Land mit der höchsten persönlichen Freiheit, belegt nach Hong-Kong und Singapur Spitzenplätze in wirtschaftlicher Freiheit und gilt als eines der leichtesten Länder der Welt um ein Unternehmen zu gründen.

Isoliert vom Rest der Welt bieten die 2 Hauptinseln Neuseelands zudem eine atemberaubende Natur und einen abwechlungsreichen Lebensstil je nach Präferenz. Auch ich lebte nach meinem Abitur über ein Jahr in Neuseeland und habe das Land sehr genossen. Bei Interesse können Staatenlos-Leser immer noch meinen allerersten Blog verfolgen, wo ich vor mittlerweile 6 Jahren meine Erlebnisse in Neuseeland verarbeitet habe.

Hätte ich damals gewusst, dass Neuseeland in vielerlei Hinsicht exzellente Konditionen bietet, wäre ich vielleicht gleich da geblieben. Bisher habe ich es trotz viel Reiserei wegen der Entfernung noch nicht zurückgeschafft. Dies könnte irgendwann einmal aber vielleicht auch dauerhafter der Fall sein.

Grund ist eine spezielle Klausel in Neuseelands Steuergesetzgebung, die das nicht so einfache Einwandern nach Neuseeland durchaus interessant macht. Obwohl Neuseeland seine Bürger auf ihr Welteinkommen besteuert, greift bei Ausländern für die ersten 4 Jahre eine Art Territorialbesteuerung, bei der sämtliche Auslandseinkommen in Neuseeland steuerbefreit sind.

 

Transitional Resident Regime und Steuerpflicht

Das Einkommenssteuergesetz von 2004 beinhaltet Regelungen zur sogenannten Transitional Residence, die 2006 noch verfeinert wurden. Transitional Residence bedeutet vorübergehender Aufenthalt und bedeutet, dass eine Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen bis zu 48 Monaten in Neuseeland möglich ist.

Die Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Wer ohnehin kein Auslandseinkommen oder Verluste im Ausland hat, der fährt vermutlich besser in Neuseeland auf sein Welteinkommen besteuert zu werden und alle Freibeträge in Anspruch nehmen zu können.

Alle anderen können bis zu 4 Jahre auch problemlos Auslandsunternehmen weiterführen, weil Außensteuergesetze Neuseelands für Transitional Residents nicht greifen. Sie müssen lediglich neu in Neuseeland sein oder die Regelung in den letzten 10 Jahren nicht in Anspruch genommen haben.

Verbunden ist die Inanspruchnahme dieses Steuer-Regimes natürlich mit der Erlangung der Steuerpflicht. Hier hat Neuseeland ähnliche Regelungen wie im deutsch-sprachigen Raum. Steuerpflichtig wird man in Neuseeland entweder durch Aufenthalt über 183 Tage oder die ständige Verfügbarkeit einer Wohnung.

Während das Gesetz noch einige technische Feinheiten bietet, ist in der Praxis das Transitional Resident Regime klar und deutlich. Bis zu 4 Jahre kann ein Ausländer in Neuseeland steuerbefreit auf sein Auslandseinkommen sein. Da man innerhalb der 4 Jahre Permanent Residence und beinahe Staatsbürgerschaft erwerben kann, ist auch nur diese vorübergehende Steuerfreiheit sehr interessant.

Schließlich führt eine nach 2 Jahren Aufenthalt erlangte Permanent Residence nicht per se zur Steuerpflicht, sondern nur wenn eine ständig verfügbare Wohnung oder ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen besteht.

 

Praktisch kann man so die lebenslange Permanent Residence bereits in kurzer Zeit ohne steuerliche Nachteile erlangen und immer wieder nach Neuseeland zurückkehren. Da mit steigendem Alter eine Aufenthaltsberechtigung in Neuseeland immer schwieriger, das Land aber immer attraktiver wird, kann es sich sehr lohnen in jungen Jahren bereits steuerfrei für eine Permanent Residence in Neuseeland zu qualifizieren.

 

Steuern und Sozialversicherung in Neuseeland

Gerade im Alter, wenn man sich als erfolgreicher Unternehmer zur Ruhe setzen möchte, ist auch Neuseeland langfristig steuerlich attraktiv. Als einer der noch wenigen Länder der Welt bietet das Land nämlich eine weitestgehende Steuerfreiheit auf Kursgewinne im In- und Ausland.

Die weitere Steuergesetzgebung ist sehr komplex, beschrieben werden hier nur die Grundlagen. Die generelle Besteuerung in Neuseeland erfolgt auf das Welteinkommen und ist im Vergleich mit anderen OECD-Ländern durchaus fair (in den 80ern hatte Neuseeland mit Einkommenssteuern bis zu 66% noch einen Weltrekord). Einkommen wird progressiv bis zu einem Spitzensteuersatz von 33% besteuert, die ab einem Einkommen von 70.000 NZD greifen.

Momentan steht der Neuseeland-Dollar – im übrigen eine durchaus attraktive Devise – bei 0,655€. In den letzten Jahren ist er stark aufgewertet, was das Reisen und Leben in Neuseeland leider sehr verteuert hat. Steuern werden jeweils auf den Betrag innerhalb einer Steuerklasse erhoben, was den effektiven Steuersatz senkt.

 

Fallen von 48.000 bis 70.000 etwa 30% Steuern an, heisst das, dass nur diese 22.000 mit 30% besteuert werden. Die ersten 14.000 werden nur mit 10,5%, 14.000-48.000 mit 17,5% besteuert. Der effektive Steuersatz bei einem Einkommen von 70.000 NZD liegt demmach bei knapp 14.000 NZD oder nur knapp 20%.

 

Wenn wir über Steuern sprechen dürfen wir jedoch nie verpflichtende Sozialversicherungen vergessen, die teilweise eine geringe Steuerlast merklich erhöhen. Neuseeland hat hier unter den hoch entwickelten Ländern den Vorteil, dass es einen relativ minimalen Wohlfahrtstaat hat. So gibt es bis auf eine Unfallversicherung für Angestellte und Selbständige keinerlei Zwangsabgaben für Neuseeland-Residenten. Die Unfallversicherung ist mit 1.45% des Einkommens bis maximal 122.000 NZD noch sehr tragfähig und bietet einen echten Mehrwert.

Gerade für das Alter ist Neuseeland nicht nur wegen seinem angenehmen Klima interessant, sondern auch durch den kompletten Verzicht auf Erbschafts- und Schenkungssteuern. Kursgewinne sind bis auf wenige Ausnahmen, etwa spekulative Landverkäufe, genauso steuerfrei. Auch Grundsteuern gibt es in Neuseeland nicht mehr, sehr wohl aber lokale Property Taxes auf Wohneigentum.

Die Besteuerung von Zinsen und Dividenden erfolgt nach einem komplizierten Imputationssystem und soll an dieser Stelle nicht erläutert werden. Im Großen und Ganzen greifen die normalen Einkommenssteuern, auf die jedoch bereits gezahlte Körperschaftssteuern anrechenbar sind.

Unternehmung

Die Unternehmensbesteuerung in Neuseeland ist mit 28% auf den Gewinn relativ hoch, wegen Anrechnungen auf spätere Dividenden-Zahlungen aber durchaus noch akzeptabel. Ab einem Umsatz von 60.000 NZD ist die Registrierung für die neuseeländiche Mehrwertsteuer (GST – Goods and Service Tax) verpflichtend, die bei 15% liegt.

 

Weitere Details wollen wir an dieser Stelle nicht erläutern. Schließlich können Transitional Residents problemlos bis zu 4 Jahre ihr Auslandsunternehmen steuerfrei weiterführen.

 

Nach den 4 Jahren fallen sie unter die Außensteuergesetze Neuseelands und das Welteinkommensprinzip, was Auslandsunternehmen jedoch nicht verunmöglicht. Genauso wie im deutsch-sprachigen Raum greift die Regel der effektiven Geschäftsführung, das heißt eine reine Briefkastenfirma reicht im Ausland nicht aus. Büro, Mitarbeiter und Treffen wesentlicher Entscheidungen am Firmensitz ist zu beachten. Mit zahlreichen attraktiven Doppelbesteuerungsabkommen mit etwa Hong-Kong, Singapur und den Emiraten kann es aber sehr gut möglich sein selbst nach 4 Jahren weiter ein steuerfreies Auslandsunternehmen als Neuseeland-Resident zu betreiben.

Unternehmen in Neuseeland sind natürlich zumindest aus bürokratischer Sicht nicht zu verübeln. So gilt Neuseeland als das Land der Welt, in dem eine Unternehmensgründung am einfachsten und schnellsten ist. Eine Kapitalgesellschaft vergleichbar mit einer deutschen GmbH lässt sich in online in wenigen Minuten für 150$ über die Regierungs-Webseite gründen und ist nach wenigen Stunden einsatzbereit.

 

Steuerfrei als Non-Resident mit der Look-Through-Company

Auch für Nicht-Residenten bietet Neuseeland eine hoch attraktive Unternehmensform mit der sogenannten Look-Through-Company. Diese LTC ist vergleichbar mit einer amerikanischen LLC – sie ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, steuerlich zahlen aber die Anteilseigner gemäß ihrer Anteile Einkommenssteuern. Wenn nun keine Einkommenssteuerpflicht besteht, wäre eine LTC komplett steuerfrei. Bei Neuseeland als durchaus reputablen Land kann so eine Look-Through-Company also sehr viel Sinn machen.

Die LTC ist beschränkt auf maximal 5 Anteilseigner und muss Resident in Neuseeland sein.

 

Das heißt jedoch nicht zwingend, dass man einen Direktor mit Wohnsitz in Neuseeland braucht. Eine LTC ist letztlich nur ein bestimmter Steuerstatus, der einer normalen immer automatisch ansäßigen Kapitalgesellschaft in Neuseeland verliehen werden kann.

 

Wesentlich ist jedoch, dass der steuertransparente LTC-Status nur greift, wenn die Firma nicht auch zusätzlich in einem anderen Land ansäßig wird, in dem etwa die effektive Geschäftsführung aus diesem Land erfolgt. Entweder muss der LTC-Besitzer also in Ländern ohne Regeln der effektiven Geschäftsführung wohnen oder ein entsprechendes Büro und den effektiven Geschäftsführer in Neuseeland haben, um vom vorteilhaften steuertransparenten Status Gebrauch zu machen.

In Kombination mit Territorialbesteuerung etwa in Panama wäre die neuseeländische LTC also komplett steuerfrei, obwohl kein Direktor in Neuseeland vorhanden ist, weil die LTC auch nicht in Panama ansäßig wird. Im Endeffekt ist ein in Neuseeland ansäßiger Direktor aber in den meisten Fällen zu empfehlen, da die Regeln effektiver Geschäftsführung in vielen Ländern greifen.

Zudem müssen LTCs immer Buchhaltung anfertigen, was eine gewisse Bürokratie bedeutet, die in einigen anderen steuertransparenten Jurisdiktionen entfällt. Trotzdem können sich neuseeländische LTCs in Sonderfällen sehr lohnen.

 

Permanent Residence: Einwanderung

Wie oben angeschnitten kann es sich in vielen Fällen durchaus lohnen eine Permanent Residence in Neuseeland zu holen. Da das schöne Land relativ restriktive Einreisebedingungen hat, kann man so fortan unbegrenzt Zeit im Land verbringen.

 

Gerade im steigenden Alter, wo Neuseeland zunehmend Einwanderer diskriminiert, kann eine früh erworbene Permanent Residence sehr viel Sinn machen. Schließlich ist Neuseeland als autarkes Land am anderen Ende der Welt auch eine der begehrtesten Zufluchtshäfen vor globalen Krisen.

Die Permanent Residence in Neuseeland gilt unbegrenzt und kann nach bereits 2 Jahren Aufenthalt im Land unter anderen Visa beantragt werden. Innerhalb dieser 2 Jahre ist man als Transitional Resident natürlich steuerfrei. Man muss natürlich innerhalb dieser 2 Jahre einen Großteil seiner Zeit auch in Neuseeland verbringen. Wer aber mal vom Reisen eine Auszeit möchte, der wäre in Neuseeland sehr gut aufgehoben.

Die Optionen eine Aufenthaltsberechtigung in Neuseeland zu bekommen sind vielschichtig und erfordern die Beratung eines lizensierten Einwanderungsberaters. Neuseeland verfolgt Einwanderungsberatung nach Neuseeland ohne Lizenz streng und mit hohen Strafen, weshalb ich dieses Thema in diesem Beitrag nicht ausführlich behandeln werde.

Gerade für Unternehmer, die etwas Geld in ein Geschäft in Neuseeland investieren wollen, bieten sich aber sehr gute Chancen eine entsprechende Entrepreneur-Visa-Kategorie zu erhalten. Bereits mit einem Investment von knapp 65.000€ und erfolgreicher Einreichung eines Business-Planes ist man dabei.

Der Witz an der Sache: theoretisch ließe sich nach Erlangung der Permanent Residence Neuseeland wieder verlassen und die Gesellschaft, die bis dato 28% Profit Tax vor Ort zahlt, in eine möglicherweise steuerfreie LTC umwandeln.

 

Neuseeland ist damit eines der wenigen Länder weltweit, wo ein Shareholder auch bei einem physischen Unternehmen vor Ort, etwa im Tourismus-Bereich, entsprechend seines Anteils keine Steuern auf den Unternehmensgewinn zahlen muss.

 

Natürlich gibt es eine Vielzahl von weiteren Visa-Kategorien. Gerade die IT- und Handwerksberufe sind in Neuseeland sehr gefragt und ermöglichen eine relativ leichte Aufenthaltserlaubnis. Auch junge Leute unter 30 können sich mit einem zweijährigen Working Holiday Visum bereits theoretisch für die Permanent Residence qualifizieren.

Auf der anderen Seite sind Neuseelands Grenzen dicht, wenn man die Anforderungen nicht erfüllt, sprich im Neuseelands Punktesystem mit verschiedenen gewichteten Faktoren zu schlecht abschneidet. Generell gilt, je jünger und besser ausgebildet man ist, desto leichter kann man in Neuseeland eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen. Führungszeugnisse und medizinische Tests sind immer Bedingung.

Wer sich für eine Einwanderung nach Neuseeland interessiert, sollte sich an einen lizensierten Einwanderungsberater wenden. Staatenlos hat auf Anfrage entsprechende Kontakte.

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