Staatenlos hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von verschiedensten Personen geholfen, aus dem deutschen System auszusteigen. Während steuerliche Erwägungen nicht immer eine Rolle spielen – vor allem für die vielen von mir betreuten Homeschooling-Familien – sind sie doch froh entsprechende Vorteile ohne Lebensmittelpunkt mitnehmen zu können.
In der Regel ist dies gerade für diese Klientengruppe auch sehr unkompliziert. Damit ihre Kinder nicht schulpfichtig in Deutschland werden, müssen sie sich ohnehin einen Großteil des Jahres außerhalb des Landes aufhalten.
Doch wie sieht es mit all jenen, aus die Perpetual Traveler ohne festen Wohnsitz sind? Sie mögen abgemeldet sein und über ihre Steuerfreiheit jauchzen – können theoretisch aber irgendwann eine böse Überraschung erleben. Zumindest wenn sie nicht ganz genau aufpassen, dass ihnen nicht der Begriff unterstellt wird, den ich in meiner Beratung nicht genug betonen kann: den Lebensmittelpunkt.
Aufpassen müssen hier nicht nur Wohnsitzlose, sondern generell jeder, der außerhalb der deutschen Staatsgrenzen lebt. Selbst ein dauerhafter Aufenthaltsstatus im Ausland ist längst keine Garantie dafür, dass nicht Deutschland doch noch auf sein Besteuerungsrecht besteht.
Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus ist nur dann eine Garantie, wenn der Lebensmittelpunkt im Land des Aufenthaltsstatus besteht und im Zweifel durch ein Steuerzertifikat belegt wird.
Der Lebensmittelpunkt und die Steuerpflicht
Lebensmittelpunkte auf der Welt sind unterschiedlich definiert. Jedes Land der Welt hat eine eigene Regelung zum Lebensmittelpunkt, die denen vieler Länder ähnelt, oft aber spezielle Regeln kennt. Letztlich ist der Lebensmittelpunkt synonym zur Steuerpflicht – er zählt die zu erfüllendenden Bedingungen aus, die das Besteuerungsrecht eines Landes auslösen.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Lebensmittelpunkt nicht der einzige entscheidende Faktor. Hier wie in anderen kontinentaleuropäischen Ländern gibt es ein ordentliches Meldewesen, was etwa im Vereinigten Königreich vollkommen unbekannt ist. Demnach muss sich derjenige, der sein vorheriges Wohnsitzland verlässt, sich abmelden, um aus dem Heimatsystem inklusiv all seiner Rechte, aber auch Pflichten, auszusteigen. Wird dies versäumt, kann das für manche teuer werden.
Einem deutschen Skipper auf Weltumseglung ist die in der Vergangenheit schon zum Verhängnis geworden. Er vergaß sich abzumelden und musste nach Rückkehr 5 Jahre später sämtliche Steuern plus eine empfindliche Geldstrafe nachzahlen.
Die Erwartungshaltung ist, dass der Ausstieg aus dem System zum Einstieg in das System eines anderen Landes führt. Spätestens seit dem Angebinn des Internets ist jedoch das Konzept der Wohnsitzlosigkeit – Staatenlos spricht von Perpetual Traveling – zu einer viablen Alternative geworden. Schließlich lebt es sich als Dauertourist besser wie als Untertan.
Um die zahlreichen Vorzüge – etwa Steuerfreiheit und keine Sozialversicherungspflicht – jedoch ausnützen zu können, ist die Abmeldung nur der notwendige, aber nicht hinreichende, erste Schritt.
Viel wesentlicher ist es nämlich den Lebensmittelpunkt zu vermeiden – nicht nur im Heimatland, sondern in allen anderen Ländern weltweit, die man aufsucht. Zumindest solange man sich nicht irgendwo niederlassen will – oder der Lebensmittelpunkt aufgrund eines steuerfreien Landes keine negativen Konsequenzen hätte.
So sollte man zwischen einem positiven und einen negativen Lebensmittelpunkt unterscheiden. Wer die Möglichkeit hat einen positiven Lebensmittelpunkt zu erbringen, der hat höhere Rechtssicherheit als der, der diesen nicht erbringen kann. Sprichwörtlich, aber nicht allein relevant dafür, ist die 183-Tage-Regelung.
Lebensmittelpunkt durch Aufenthalt
Die 183-Tage-Regelung ist einer von mehreren Faktoren, die in Deutschland, aber auch vielen Staaten weltweit, den Lebensmittelpunkt stimmen. Die schlüssige Logik dahinter ist, dass bei 183 Tagen – ein halbes Jahr – Aufenthalt in einem Staat maximal 182 Tage Aufenthalt in einem anderen Staat möglich sind. Weil der Bürger nach 183 Tagen nicht noch länger im Kalenderjahr in einem anderen Staat ansäßig sein kann, sichert sich der Staat in diesen Fällen immer das Besteuerungsrecht.
Andere Länder, andere Sitten – die 183-Tage-Regelung variiert je nach Land. In manchen Ländern reichen bereits 180 Tage aus. Staaten wie die USA kennen den Substancial Presence Test, der nach einer Formel die Aufenthalte der letzten 3 Jahre mit einbezieht. Als Ergebnis kann die Steuerpflicht bereits nach 4 Monaten ausgelöst werden.
Noch gemeiner hält es Frankreich. Hier unterliegt theoretisch der Steuerpflicht derjenige, der die längste Zeit innerhalb eines Kalenderjahres im Land verbringt. Selbst wenn es nur 2 Wochen sein sollten – sofern alle anderen Länder ebenfalls weniger als 2 Wochen Aufenthalt hatten.
Eine große Ausnahme stellt auch die Schweiz dar. Hier führen 3 Monate Aufenthalt bereits zum Lebensmittelpunkt und damit der Steuerpflicht in der Schweiz. Erwerbsarbeit auf Schweizer Territorium führt gar nach 30 Tagen schon dazu.
Kein Wunder, dass bei solchen Regelungen Konfikten mit anderen Ländern über das Besteuerungsrecht vorprogrammiert sind. Diese zu klären ist Sache der Doppelbesteuerungsabkommen, denen wir uns in Zukunft noch ausführlich widmen werden. Für die Zwecke der Steuerfreiheit haben sie jedoch keine Relevanz – Staaten sollen schließlich nicht in Konflikt kommen Dich besteuern zu wollen, sondern Dich komplett in Ruhe lassen.
Vielleicht denkst Du, das ist mit der 183 Tage-Regelung relativ einfach. Du darfst einfach nur max. 182 Tage in Deutschland leben und kannst Dich damit in die Steuerfreiheit verabschieden. So einfach ist es jedoch nicht. So steht im Gesetz, dass bereits ein Aufenthalt von 2 Monaten am Stück einen Lebensmittelpunkt auslösen könnte. Nur vorübergehende Abwesenheiten bleiben dabei unberücksichtigt.
Wer also etwa innerhalb der Woche im Ausland arbeitet, jedes Wochenende jedoch in Deutschland verbringt, der wird seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Damit ein Aufenthalt im Ausland nicht nur vorübergehend ist, müssen 3 Wochen dort verbracht werden bzw. klar erkennbar sein, dass es sich eben nicht um einen kurzfristigen Urlaub oder eine Geschäftsreise handelt.
Wer sich also tatsächlich steuerfrei durch Abmeldung machen möchte, der sollte auch nicht mehr in Deutschland leben und arbeiten, bzw, dies nur noch sehr beschränkt tun. Eine Ausnahme gilt hingegen im Gesetz für alle Aufenthalte auf deutschem Staatsgebiet, die rein zu Besuchs, Krankenbehandlungs-, Kur- oder Erholungszwecken unternommen werden. Hier fallen sowohl 183-Tage als auch 2-Monate-Regelung weg – man kann also theoretisch problemlos länger bleiben, sollte dafür aber stichhaltige Nachweise seines Aufenthaltszweckes haben. Zumindest Heimbesuche, etwa zu Familienfesten, sind laut Gesetz also unproblematisch, Der behördlichen Willkür wegen sollte man Besuche bei seiner Familie aber nicht übertreiben – wie der zweite wesentliche Faktor des Lebensmittelpunkts beschreibt.
Lebensmittelpunkt durch verfügbare Wohnung
Ein Großteil der Abgemeldeten, bei denen ein Lebensmittelpunkt festgestellt wurde, haben sich an die ohnehin schwer zu kontrollierenden Tages-Regelungen gehalten, zum Verhängnis wurde ihnen jedoch ein weiterer wesentlicher Faktor: eine verfügbare Wohnung.
Oft kommt die Diskussion auf den ehemaligen Tennis-Star Boris Becker zurück, der mit offiziellen Wohnsitz Monaco doch einen Großteil des Jahres bei seiner Schwester in München verbrachte.
Dass letztlich eine Zahnbürste am Waschbecken zum Lebensmittelpunkt führte wurde medial aufgebauscht – Fakt ist jedoch, dass Becker regelmäßigen Zugang zu einer Wohnung hatte und somit die Annahme eines Lebensmittelpunktes durchaus gegeben war.
Im Gesetz ist definiert, dass eine dauerhaft verfügbare Wohnung zu einem Lebensmittelpunkt führen kann. Jemand hat dort seinen Wohnsitz, „ … wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“ Längerfristige Mieten als 2 Monate oder voll eingerichtete Eigentumswohnungen können demnach bereits zu einem Lebensmittelpunkt führen. Wesentlich ist, ob über einen längeren Zeitraum hinweg Zugang zu einer Wohnung besteht, in der man in der Lage ist zu übernachten. Selbst eine Matraze in einer sonst leer stehenden Wohnung kann dafür qualifizieren.
Wer Eigentum in Deutschland besitzt, muss es jedoch nicht zwingend verkaufen. Um es jedoch seiner Verfügungsgewalt zu entziehen, müssen langfristige Mietverträge von mindestens 6 Monaten Dauer vergeben werden. Steht die Wohnung komplett leer, muss zumindest glaubwürdig nachgewiesen werden, dass die Wohnung zum Verkauf oder zur Miete angeboten wird. Dies lässt sich durch entsprechende Beauftragung eines Maklers oder Internet-/Zeitungs-Annoncen nachweisen. Eine Wohnung komplett leer stehen zu lassen, aber die Verfügungsgewalt (etwa durch Schlüsselbesitz) zu behalten, kann Komplikationen bedeuten.
Überhaupt zielt der Lebensmittelpunkt auf die sogenannte Schlüsselgewalt ab. Wer dauerhaft einen Schlüssel für eine Wohnung besitzt, die er in irgendeiner Form benutzen kann, dem kann ein Lebensmittelpunkt interpretiert werden. Selbstverständlich ist die nur vorübergehende Nutzung eines Schlüssels unproblematisch – dieser sollte jedoch nach jedem Aufenthalt vor Ort bleiben statt mitgenommen zu werden, auch wenn sich dies freilich kaum effektiv kontrollieren lässt.
Während Besuche bei Eltern oder Familien-Mitgliedern unproblematisch zu reinen Besuchszwecken sind, sollte aufgepasst werden, wenn damit über einen längeren Zeitraum hinweg eine Arbeitstätigkeit auf deutschen Boden mit deutschen Kunden verbunden ist. In diesem Fall sollte man möglichst an wechselnden Orten in wechselden Hotels übernachten.
Wer bei seinen Eltern übernachten will kann dies tun, sollte aber tunlichst vermeiden, sein altes, voll ausgestattetes Kinderzimmer in einem Zustand zu hinterlassen, der auf mehr als nur vorübergehendes Wohnen schließen lässt. Gewisse Kleider oder Dokumente kann man ohne weiteres einlagern, nicht jedoch in einem jederzeit bezugsfähigen eigenem Zimmer. Wer das Gästezimmer von Familienmitgliedern benutzt, sollte darauf achten, dass dies auch jederzeit von anderen Gästen benutzt werden könnte.
Wer lieber in Hotels übernachtet, der ist von einem Lebensmittelpunkt längst nicht gefeit. Wer über Jahre hinweg immer im selben Hotel im gleichen Zimmer absteigt, der wird sehr warscheinlich dort seinen Lebensmittelpunkt haben. Auch längerfristige Buchungen eines Hotels sind problematisch. Einer Fernsehmoderatorin mit Schweizer Wohnsitz wurde so zum Verhängnis, dass sie auf mehrere Monate ein Hotelzimmer zu Sonderkondionen gebucht hatte, obwohl sie sich nur 2-3 Tage die Woche dort zu Aufnahmezwecken aufhielt, während sie die überwiegende Zeit in der Schweiz verbrachte. Wenn Hotels, dann sollte man hier innerhalb einer Stadt bei mehrmaligen längeren Aufenthalten das Hotel wechseln, um Komplikationen zu vermeiden. Gleiches gilt übrigens auch für Wohnwagen- oder -mobile. Ein fester bzw. derselbe Stellplatz sollte auf Dauer vermieden werden.
Generell kann es problematisch sein, wenn man über Jahre hinweg im selben Zeitraum die gleiche Wohnstätte aufsucht, selbst wenn man sich an Tages- und Wohnungsregelungen sonst hält und diese Aufenthalte keine reinen Besuchs-Zwecke sind.
Beispielsweise wurde ein Paar, ebenfalls mit Schweizer Wohnsitz, zum Verhängnis, dass sie regelmäßig in der Jagdsaison im Frühling und Herbst jeweils 7 Wochen ihre deutsche Ferienwohnung aufsuchten.
So ist gerade eine Ferienwohnung eine echte Steuerfalle, wie auch weitere Fälle zeigen, da sie eine ständige Verfügbarkeit impliziert. Wer eine Ferienwohnung in Deutschland weiter unterhalten will, der sollte dies klar zu Vermietungszwecken tun und eigene Anwesenheiten meiden.
Wer im Faktor Wohnung auf der sicheren Seite bleiben will, sollte bei Familie nur zu Besuchszwecken übernachten, nicht auf Kundenbesuchen. Ferner empfiehlt sich die Untermiete unter Hand oder eine Buchung über Portale wie AirbnB. Hotels sind heute angehalten, die Personalien ihrer Gäste aufzunehmen und sofort auszutauschen. Längere Aufenthalte in Deutschland sind also keineswegs nicht kontrollierbar. Auch die harten Strafen gegen nicht gemeldete Mieter von bis zu 50.000€ für den Vermieter sollen davon abhalten, dass unter der Hand Wohnungen vermietet werden, wie es noch in vielen Fällen geschieht. Gerade die Option beim Partner einzuziehen ist immer noch beliebt.
Lebensmittelpunkt durch Familie
Doch auch die Partnerwahl birgt Fallstricke. So kann auch die eigene Familie dazu führen, dass man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält. Maßgeblich ist hier die staatliche Heirat, sprich der Lebensmittelpunkt kann nur durch einen gemeinsamen Ehe-Partner und/oder minderjährige Kinder in Deutschland ausgelöst werden. Eltern, Geschwister oder Verwandte spielen nicht in den Lebensmittelpunkt hinein.
Eine verheiratete Familie kann jedoch nicht der Steuerpflicht entgehen, indem sich etwa der alleinverdienende Mann abmeldet, während seine Ehefrau weiterhin in Deutschland angemeldet ist. Wer etwa denkt, er könne Kindergeld und andere Sozial-Leistungen durch solch ein Vorgehen weiter mitnehmen, der sollte sich das Ganze nochmals gehörig überlegen.
Auch minderjährige Kinder können einen Lebensmittelpunkt auslösen, sofern man das alleinige Sorgerecht für sie hat und sie in der eigenen Wohnung leben. Abhilfe kann hier höchstens ein Internat schaffen.
Wer also Familie hat, der sollte sie am besten mitnehmen. Eine vorübergehende Trennung rein zu diesem Zweck der Abmeldung ist unzulässig – eine Scheidung ist nötig, um der Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt zu entkommen. Wer also vor hat zu heiraten sollte sich der möglichen Fesseln bewusst sein bzw. privatrechtliche Alternativen wählen.
Lebensmittelpunkt durch persönliche Interessen
Dieser Faktor ist notorisch willkürlich, bedeutet aber schlicht, dass sich das eigene Sozial-Leben nicht nur auf sein Heimatland beschränken sollte. Wer nur Freunde an seinem Heimatort hat, aktives Vereinsmitglied ist oder anderweitiges Engagement vor Ort zeigt wird es schwer haben, den Verdacht eines Lebensmittelpunkts abzuwehren.
Reine Mitgliedschaften an sich sind unproblematisch, wenn diese aktiv erfolgen ist jedoch Vorsicht geboten. Man kann passives Mitglied seines Kaninchenzüchtervereins bleiben, sollte aber seine Tiere nicht jedes zweite Wochenende ausstellen.
Wem es also nur darum geht Steuern zu sparen, der sollte sich besser nicht aus seinem Heimatland abmelden. Für die meisten spielen aber viele andere Gründe eine Rolle: etwa die weit verbreitetete deutsche Mentalität der Durchschnittlichkeit, die Wohlstandsverwahrlosung seiner Mitmenschen oder fehlende Interessens-Überschneidungen. Diesen fällt es nicht schwer, entsprechende soziale Kontakte im Ausland zu knüpfen.
Der Lebensmittelpunkt durch persönliche oder auch vitale Interessen ist schwierig zu fassen. Generell gilt, dass man eben nicht mehr in Deutschland lebt. Seinen Freunden, Bekannten und auch Kunden sollte man dies offen kommunizieren. Nach Abmeldung sollte es eine große Abschiedsparty geben und vollmundig über das „bessere“ Leben im Ausland gesprochen werden.
Wenn auf Nachfrage beim Kunden einer Firma offenbar wird, dass sie nichts über die Auslandsaufenthalte ihres Auftragnehmers wissen, so kann dies bereits ungemütlich werden.
Lebensmittelpunkt durch wirtschaftliche Interessen
In Deutschland gibt es ungleich anderen Ländern keinen expliziten Lebensmittelpunkt durch wirtschaftliche Interessen. Wirtschaftliche Interessen in Deutschland sind bereits durch das Gesetz zur erweitert beschränkten Steuerpflicht abgedeckt, das Gutverdiener bis zu 10 Jahren über die beschränkte Steuerpflicht hinaus auf weitere Einkommensarten aus dem Inland steuerpflichtig macht, etwa Zinserträge. Weiteres zur erweitert beschränkten Steuerpflicht in diesem Artikel.
Wer rein auf dem deutschen Markt Geschäfte macht, der kann dies aus dem Ausland problemlos tun, wenn er etwa mit einer ausländischen Firma in Deutschland abrechnet. Sobald jedoch Kundenbesuche oder Inspektionen vor Ort anstehen, sollte verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften zu Wohnung und Aufenthalt geachtet werden.
Anders sieht dies etwa in Frankreich oder Spanien aus. Kommen mehr als 90% der Geschäftseinnahmen rein aus diesen Ländern, wird ein wirtschaftliches Interesse angenommen, dass zur Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen führen kann. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland gilt hingegen immer nur für Inlandseinkommen.
Was keinen Lebensmittelpunkt auslöst
So sehr man auf viele Dinge achten muss – bei manchen potentiellen Faktoren kann man sich eher beruhigen. So ist ein verbleibendes Privatkonto oder auch eine Postadresse in Deutschland kein hinreichendes Indiz für einen Lebensmittelpunkt. Die Postadresse seiner Eltern zur Korrespondenz zu verwenden ist in der Regel also unproblematisch, vorausgesetzt man wohnt wirklich nicht dort. Anderenfalls kann es natürlich durchaus zu Kontrollbesuchen der zuständigen Behörden kommen.
Auch Bank-Konten können in Deutschland und Österreich ohne weiteres erhalten bleiben. Sie lösen per se keine Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt aus. Die Abgeltungssteuer wird dennoch solange automatisch einbehalten, wie man nicht einen Auslandswohnsitz nachweisen kann. Denn mit Steuerfreiheit auf Zinsen für Nicht-Residenten können deutsche Konten durchaus nicht unattraktiv sein. Problematisch kann es erst dann werden, wenn das gesamte Vermögen – und Vermögen heißt auch eine entsprechende Summe (sechs-stellig) – rein auf deutschen Konten gebunkert wurde. Wer alles in Deutschland lässt, dem kann solch ein Lebensmittelpunkt interpretiert werden.
Ob die Banken mitspielen ist letztlich eine andere Frage. Generell machen gerade deutsche Direktbanken keinerlei Probleme mit deutschen Nicht-Residenten.
Allenfalls bei kleineren Volks- und Raiffeisen-Banken sowie Sparkassen kann eine Abmeldung womöglich Komplikationen bereiten.
Auch ein Schließfach oder eine Lagerbox für verbliebene Habseligkeiten sind kein Indiz für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland, vorrausgesetzt diese Einrichtungen eignen sich nicht zum dauerhaften Wohnen.
Theorie und Praxis – die Kontrolle des Lebensmittelpunktes
Bei aller Theorie gilt klar zu sagen: der Lebensmittelpunkt ist praktisch kaum zu kontrollieren.
Solange die Schengen-Zone offen ist, sind Bewegungsprofile innerhalb kaum zu erstellen. Die kommende Fluggastdatenspeicherung ist ein erster Schritt, aber weitgehend nutzlos bei offenen Landgrenzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, reist eben über das Nachbarland ein und aus.
Im Land selbst sind die Kontrollmechanismen beschränkt. Sofern in offiziellen Beherbungsbetrieben übernachtet wird, kann man sicher gehen, dass es zu einem gewissen Austausch kommt. Aber auch dort wird nicht eine Tages-Liste von Auslandsdeutschen geführt – viel mehr sollen mit solch einem Abgleich Straffällige schneller gefunden werden. Wer privat übernachtet, der hat ohnehin wenig zu befürchten.
Zum Verhängnis beim Lebensmittelpunkt werden die eigentlich offensichtlichen Dinge, die man trotzdem gerade deshalb vergisst.
Es ist nicht verwundernswert, dass es gerade Prominente trifft, die offiziell in Schweiz und Monaco leben, inoffiziell aber viel ihrer Zeit in Deutschland verbringen. Auf der einen Seite spielt das höhere Vermögen hinein – bis zu einem gewissen Umsatzbereich fehlen der Finanzverwaltung schlicht die Ressourcen und eine Kontrolle ist völlig ineffizient. Wenn es jedoch um mehrere Millionen potentieller Steuern geht, sieht die Lage schnell anders aus.
Auf der anderen Seite ist die Prominenz noch entscheidender. Bei einem täglich von Paparazzis verfolgten Boris Becker ist nicht weiter verwunderlich, dass schnell seine tatsächlichen Lebensumstände offenbar werden.
Dass bei solcher Prominenz gerne auch mal ein Exempel statuiert wird, dürfte vielen klar sein.
Für den Durchschnittsbürger stellen sich diese Probleme nicht. Wer weniger als fünfstellig im Monat verdient, ist vom Steueraufkommen her eher uninteressant relativ zu den Kosten einer Beschattung. Denn diese mag in einigen Fällen erfolgen, wo berechtigte Zweifel am Auslandswohnsitz bestehen. Wer keine Denunzianten in unmittelbarer Umgebung hat, der wird auch trotz Wohnung oder langen Aufenthalt keine größeren Schwierigkeiten haben – noch. Denn es ist zu erwarten, dass die Behörden hier in Zeiten wachsender Finanznot die Zügel anschnallen.
Einige abgemeldete Digitale Nomaden, die dennoch sehr viel Zeit in Deutschland verbringen, könnten dann bald erste Präzedenzfälle abgeben.
Denn einen Perpetual Traveler mit deutschem Lebensmittelpunkt gab es bisher schlicht nicht. Gründe für einen Lebensmittelpunkt in der Rechtsprechung waren fehlende Abmeldung, verfügbare Wohnung oder langer Hotel-Aufenthalt – Perpetual Traveler, die alle relevanten Faktoren beachten, wurden noch nie belangt. Da im Moment auch nicht die Rechtsgrundlage dazu besteht, ist dies auch nicht zu erwarten. Aber Gesetze können natürlich geändert werden und das Modell der Wohnsitzlosigkeit erschweren.
Wesentlich ist es sparsam mit seinen Daten in der Öffentlichkeit umzugehen. Besteht heute der Verdacht des Lebensmittelpunktes, ist eine Abfrage der Person in den Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram eines der ersten Taten.
Zeigen die Fotos dort dann nicht den Auslandsstrand, sondern vorwiegend die heimische Umgebung, sollte man sich warm anziehen.
Dennoch kann die Datensammlerei auch Vorteile haben, wenn man tatsächlich nicht in seinem Heimatland ist. Auf Google Maps kann man über das detailreiche Bewegungsprofil genau nachzeichnen, dass man sich eben nicht geheim in seinem Heimatland aufgehalten hat
Weitere nützliche Beweise dafür sind Pass-Stempel, Hotel- und Flugbuchungen und natürlich die bekannte Verbrauchsrechnung im Ausland.
Ob man diese jemals vorlegen muss ist offen – in der Regel kommen bei Wiederanmeldung keine weiteren Fragen, etwa wenn man immer angestellt war. Ist man vor Abmeldung jedoch schon unternehmerisch in Erscheinung getreten, so kann das Finanzamt durchaus fragen, wo die Person denn während Abwesenheit Steuern gezahlt habe.
Kann sie dann nicht beweisen, dass sie sich nicht geheim in Deutschland aufgehalten hat, könnte dies Schwierigkeiten verursachen.
Willkür und Lebensmittelpunkt
Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt ist ein komplexes Thema, das auch in diesen Beitrag nur überblicksartig skizziert werden konnte. Das große Problem dabei ist die relativ willkürliche Auslegung des Begriffes, selbst wenn das Gesetz klare Faktoren kennt. Wie diese jedoch letztlich interpretiert werden, ist Auslegungssache der Gerichte. Der Lebensmittelpunkt ist weitgehend vom Richterrecht abhängig und erfordert sehr viel mehr Präzedenzfälle, um 100%-ige Aussagen treffen zu können.
Bisher gab es in der Rechtsprechung jedoch keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern sich an die 3 essentiellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 Tage/2 Monate am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) gehalten wurde.
Generell ist also zu empfehlen, sein Heimatland soweit wie möglich zu meiden und nur für Kurzbesuche von Familien und Freunden aufzusuchen. Optimal, aber keinesfalls zwingend, ist es ein Geschäftsfeld abseits vom deutschen Markt zu suchen, oder zumindest eines, dass nicht auf direkten Kundenkontakt vor Ort angewiesen ist. Wobei auch hier die Bestimmungen des Lebensmittelpunktes anderer Länder einkalkuliert werden sollten.
Es bleibt, dass der Lebensmittelpunkt ein weitgehend willkürliches Konstrukt ist. Hält man sich an die wesentlichen Faktoren, so ist es unwahrscheinlich, dass je ein solcher festgestellt wird. Vor allem, wenn man nicht öffentlich in Erscheinung tritt oder hohes Einkommen hat, dass sich der Staat nicht entgehen lassen will. Ob dies in Zukunft so bleibt, muss abgewartet werden.
Keinen Lebensmittelpunkt zu haben ist für viele Menschen schwer vorstellbar. Aber das Modell des Dauer-Touristen funktioniert und wird von immer mehr Menschen gelebt. Dass damit gewisse Einschränkungen einher gehen sollte klar sein. Diesen Herausforderungen – etwa die Zulassung eines Autos oder Eröffnung von Konten – werde ich mich in den nächsten Artikeln hier auf Staatenlos widmen.
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Vorsicht ist auch geboten bei der Verwendung von Deutschen EC/Maestro Karten sowie aller Kreditkarten Deutscher Institute ganz allgemein. Durch den Einsatz elektronischer Zahlungsmittel gibt man dem findigen Finanzbeamten Deutscher Finanzämter den Schlüssel zu seinem individuellen Bewegungsprofil praktisch in die Hand, denn seit die Finanzämter online Zugang zu allen Deutschen Bankkonten verfügen dürfte beim Schnüffeln der Beamten manchem zu spät ein Licht aufgehen.
Diese Probleme ergeben sich in erster Linie erst dann, wenn man beim FA eine Steuer“erklärung“ abgibt.
Von mir haben die schon seit 2013 nichts mehr bekommen. Die willkürlich erstellten bescheide wurden stets in Bar beglichen, auch wenn sie sich immer wieder dagegen sträubten!
Super Artikel. Wenn man sich das allerdings so durchliest, wird einem doch schnell bewusst, dass die Schutzgelderpresser (sorry, das Finanzamt) sich immer etwas ausdenkt um einen doch in die Steuerpflicht hinabzuziehen. Kein Wunder, auf irgendwem muss die Staatsverschuldung (= Insolvenzverschleppung einer GmbH) ja ausgetragen werden.
Deutschland ist einfach ein Drecksstaat!! Ich muss hier raus!
Das trifft den Nagel auf den Kopf!!!
Hi Christoph,
super Artikel, Du verfügst ja wirklich über eine super Fachwissen.
Ich habe vor eine Weltreise zu machen, werde keinen festen Wohnsitz haben und kann dies nachweisen.
Ich werde aber in Deutschland von meiner GmbH bei der ich einziger Gesellschafter und Geschäftsführer bin weiter eine Gehalt beziehen, da ich ab und an digital von unterwegs arbeiten werden. Auch meine Rechnungen würde ich gerne weiterhin über die GmbH stellen.
Wäre mein Gehalt somit steuerfrei (keinen festen Lebensmittelpunkt) oder wäre ich in Deutschland steuerpflichtig?
herzliche Grüße,
Michael
Gehalt aus einer deutschen Kapitalgesellschaft/Betriebsstätte ist immer in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (Einkommenssteuer ohne Freibeträge), es sei denn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzland entscheidet das Gegenteil.
Sehr hilfreich, danke!
Ich frage mich über Bankkonten in Deutschland als Risiken für die Bestimmung des Lebensmittlepunktes. Hat man 500 000 Euro auf deutsche Bankkonten, gibt man aber das Geld erweislich im fernen Ausland aus (durch Kreditkarten, Überweisungen auf das Ausländisches Bankkonto, etc.), was wird? Denn schliesslich plädiert hier das Ausgeben des Geldes für einen Auslandsaufenthalt.
Hi Christoph,
wahnsinnig guter Artikel, vielen Dank hierfür. Ich habe eine Frage zum Thema „Lebensmittelpunkt durch verfügbare Wohnung“. Mein Plan ist es, im nächsten Jahr nomadisch zu leben und alle oben genannten Kriterien zur Vermeidung des Lebensmittelpunkts zu erfüllen. Allerdings kann ich dies vermutlich erst Ende Dezember, ggfs. erst Anfang Januar entscheiden. Dies bedeutet dann ja auch, dass ich meine Wohnung erst Ende Dezember / Anfang Januar kündige und dementsprechend theoretisch noch 3 Monate bis zum Ablauf der Kündigungsfrist darauf zugreifen könnte. Siehst Du das problematisch? Außerdem könnte es sein dass ich 2018 noch ein paar Tage im Januar in Deutschland gemeldet sein könnte.
VG,
Sebastian
Hallo Christoph,
ich habe eine Frage zu folgender Passage aus dem obigen Artikel: „Eine Ausnahme gilt hingegen im Gesetz für alle Aufenthalte auf deutschem Staatsgebiet, die rein zu Besuchs, Krankenbehandlungs-, Kur- oder Erholungszwecken unternommen werden. Hier fallen sowohl 183-Tage als auch 2-Monate-Regelung weg – man kann also theoretisch problemlos länger bleiben, sollte dafür aber stichhaltige Nachweise seines Aufenthaltszweckes haben.“
Und jetzt die Frage: Darf man als wohnsitzloser PT bei Heimatbesuchen in Deutschland, die knapp über zwei Monaten liegen auch etwas traden, (d.h. wenn man von Beruf Trader ist) wenn man einen wirklich stichhaltigen privaten Grund (der nichts mit Trading zu tun hat [Grund: Tod eines nahen Angehörigen]) hat für solch einen Zeitraum in D zu sein, sofern sich das mit dem Trading in Grenzen hält; oder sind – sagen wir ein paar ausgewählte, an zwei Händen abzählbare – Trades selbst mit genanntem Grund im genannten Zeitrahmen verboten, wenn man nicht steuerpflichtig in D werden will?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
Gruß,
Jens
Ja, kannst Du. Du kannst auch deutlich mehr traden.
Lieber Christoph kannst du mich direkt anschreiben Ich haette eine Frage ohne es oeffentlich zu machen.
Danke RiMo
Hi,
danke für den Artikel. Sehr umfassend. 1 Frage hätte ich allerdings zu einem eventuellen „Sonderfall“.
Wie verhält es sich mit einer Eigentumswohnung, die als Ferienwohnung vermietet wird. Was bedeutet das im Kontext der Schlüsselgewalt und der „jederzeitigen“ Verfügungsgwalt?
Dürfte ich dann auch in der Wohnung selber wohnen wenn ich zu Besuchszwecken nach Deutschland komme?
Vielen Dank
Hi,
danke für den Artikel. Sehr umfassend. 1 Frage hätte ich allerdings zu einem eventuellen „Sonderfall“.
Wie verhält es sich mit einer Eigentumswohnung, die als Ferienwohnung vermietet wird. Was bedeutet das im Kontext der Schlüsselgewalt und der „jederzeitigen“ Verfügungsgwalt?
Wie verhält es sich mit ungebuchten Tagen die im Kalendar frei stehen (z.b. 90% Auslastung) Dürfte ich dann auch in der Wohnung selber wohnen wenn ich zu Besuchszwecken nach Deutschland komme an Tagen, an denen die Wohnung sonst frei stünde?
Vielen Dank
Ich bin selbstständig und möchte mich in einigen Monaten in Deutschland abmelden und für länger (wenn nicht für immer) nach Russland zu ziehen – muss ich die Steuererklärung nur noch für dieses Jahr (also 2018) beim Finanzamt einreichen? In Russland erzielte Einkünfte sind anzugeben (umgerechnet in Euro?), werden jedoch nicht besteuert?
Ja, Welteinkommen für das komplette Kalenderjahr muss angegeben werden (Progressionsvorbehalt), besteuert wird bis Juli aber nur zum Stichtag der Abmeldung, danach wahrscheinlich das gesamte Kalenderjahr
Hi Christoph,
Gilt das mit dem Progressionsvorbehalt auch, wenn man in Deutschland unter dem Freibetrag verdient hat? Ich habe mich im April aus Deutschland abgemeldet. Im Zeitraum Januar-April habe ich als Freiberufler unter dem Freibetrag von ~9000 Euro verdient. Ergo sind eigentlich keine Steuern fällig.
Wenn ich im Ausland dieses Jahr jetzt deutlich mehr verdienen würde, bedeutet das, dass ich durch den Progressionsvorbehalt doch noch zur Kasse gebeten werde?
Ich danke dir im Voraus!
Nein, weil Du ja max 9000€ verdient hast. Selbst wen Du auf 45% Steuern kommst, gibt es ja nichts was besteuert werden könnte
Vielen Dank für deine Antwort Christoph. Das dachte ich eigentlich auch, habe aber ein bisschen weiter recherchiert – und es sieht so auch, dass Steuern fällig werden. Ich zitiere:
„Beim Progressionsvorbehalt wird auch ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag besteuert, obwohl dieser an sich steuerfrei ist. Übersteigt nämlich das Steuersatz-Einkommen den Grundfreibetrag, kann ein besonderer Steuersatz berechnet werden, der dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird – und zwar auch dann, wenn dieses unter dem Grundfreibetrag liegt.“
Oder übersehe ich da etwas?
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/lohnersatzleistungen-progressionsvorbehalt
Super Artikel und klasse Blog. Danke dir Christoph!
Zum Progressionsvorbehalt habe ich auch eine kurze Frage. Wie sieht das aus, wenn man sich in der ersten Hälfte des Jahres abmeldet – und bei der Steuererklärung dann ein Welteinkommen angibt, welches nicht versteuert wird, da man nirgends einen Wohnsitz hat. Macht das Finanzamt dann Probleme?
Hi Christoph,
sehr interessanter Artikel.
Ich bin in Riga/Lettland geboren und später nach Deutschland umgesiedelt. Besitze zwei Staatsangehörigkeit (Lettisch und Deutsch).
Bin in beide Länder gemeldet. Der Sitz meines Arbeitgebers sowie meine Arbeitsstätte befinden sich aber in Lettland.
Wirtschaftliche Bindungen habe ich nur zum Lettland, wo ich alle meine Steuer abführe.
Meine Frage: Darf die deutsche Steuerbehörde meine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence forTaxation
Purposes) sowie die Meldebescheinigung, die lettische Behörden mir ausgestellt haben, nicht anerkennen?
Ob dies nicht diskriminierend mir gegenüber ist, wenn die o.g. amtliche Bestätigungen aus meinem Heimatland seitens deutscher Steuerbehörde als ungültig erklärt sind und somit eine Steuernachzahlung in Deutschland gefordert wird?
Ich danke dir im Voraus!
Erlauben dürfen sie sich alles, ob es rechtens ist ist die Frage. Steuern nachzahlen solltest Du in diesem Fall eigentlich nicht, es sei denn Du hältst Dich mehr als 183 Tage in DE auf.
Hallo Christoph,
danke für die Antwort. Meine Frage war ein bisschen anders.
Wie du schon erwähnt hat:
„solange die Schengen-Zone offen ist, sind Bewegungsprofile innerhalb kaum zu erstellen“.
Es ist sehr schwer praktisch die 183-Tage Regelung genau nachzuweisen.
Und : Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus ist nur dann eine Garantie, wenn der Lebensmittelpunkt im Land des Aufenthaltsstatus besteht und im Zweifel durch ein Steuerzertifikat belegt wird.
Meine Frage:
Ist eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence forTaxation Purposes), die mir die lettische Steuerbehörde ausgestellt hat, einer korrekter Steuerlicher Beweis, oder nur ein „ Blatt Papier“ für die freie Interpretation der deutsche Steuerbehörde ist?
Diese Frage kann mir bis heute leider niemand erklären.
Danke im Voraus.
Hallo Christoph,
danke für die Antwort. Meine Frage war ein bisschen anders.
Wie du schon erwähnt hat:
„solange die Schengen-Zone offen ist, sind Bewegungsprofile innerhalb kaum zu erstellen“.
Es ist sehr schwer die 183-Tage Regelung praktisch genau nachzuweisen.
Und : Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus ist nur dann eine Garantie, wenn der Lebensmittelpunkt im Land des Aufenthaltsstatus besteht und im Zweifel durch ein Steuerzertifikat belegt wird.
Ist eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence forTaxation Purposes), die mir die lettische Steuerbehörde ausgestellt hat, einen korrekter Steuerlicher Beweis, oder nur ein „Blatt Papier“ für die freie Interpretation der deutsche Steuerbehörde?
Diese Frage kann mir bis heuteleider niemand erklären.
Danke im Voraus.
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage.
Ich lebe mit meinem Mann und zwei Kids seit etwas über einem Jahr in Brasilien.
Da die Schule unsere Kinder nur für ein Jahr freigestellt hat wollte ich die beiden nun bei der registrierten Gemeinde in Deutschland abmelden.
Die Sachbearbeiterin sagt nun dass das nicht geht und wir die ganze Familie abmelden müssen. Allerdings ist mein Mann für ein deutsches Unternehmen versicherungspflichtig beschäftigt, er arbeitet online.
Was passiert wenn wir uns abmelden? Verliert er dann seine Steuernummer? Kann er weiterhin für seine Firma arbeiten?
Generell kann sich eigentlich die Mutter mit ihren Kindern abmelden, während der Mann gemeldet bleibt. Sollte das auch auf Nachfragen nicht gehen, ist es an sich kein Problem sich abzumelden. Ist er nur in Deutschland angestellt, kann er einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen und alles bleibt beim Alten
Hallo Christoph!
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel.
Nur noch einmal für mein Verständnis:
Ich bin Studentin und lebe in Deutschland. Das letzte Jahr hat mein Mann (Spanier) hier mit mir in der gleichen Wohnung gelebt. Er steht mit im Mietvertrag und ist auch in Deutschland gemeldet.
Er will nun für eine Arbeit nach Ägypten gehen, ich bleibe für mein Studium in Deutschland.
Heißt das nun, dass es egal ist, ob er sich abmeldet und sich aus dem Mietvertrag austragen lässt und er nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig bleibt, da ich hier noch leben werde? Wie gesagt, er ist Spanier… gilt diese Steuerpflicht wegen Lebensmittelpunkt auch für ihn? Oder gelten da noch einmal andere Regelungen?
Über deine Meinung dazu wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Louisa
Hallo Christoph,
Es hat sehr interessante Informationen zu Lebensmittelpunkt und Steuerunterstellung. Ich habe eine Frage zur 183 Tage Regel bzw, zu der von dir erwähnten 30 Tage Erwerbstätigkeitsregel in der Schweiz.
Ich lebe noch in der Schweiz, beabsichtige aber meinen Wohnsitz nächstes Jahr nach Malaysia zu verlegen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer selbständigen Tätigkeit als Osteopath, wobei ich beabsichtige weniger als 183 Tage in der Schweiz tätig zu sein bzw. mich dort aufzuhalten. Im DBA Schweiz – Malaysia habe ich nichts zur 30 Tage Erwerbstätigkeitsregel gefunden. Dort ist die 183 Tage Regel erwähnt.
Somit meine Frage:
Führt die Ausübung einer Erberwerbstätigkeit während mehr als 30 Tagen in der Schweiz dazu, dass ein steuerrechtlicher Aufenthalt in der Schweiz angenommen wird mit der Folge der Besteuerung dieses Erwerbseinkommens in der Schweiz?
Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn ich meine eigene Erwerbstätigkeit in der Schweiz in 2021 einstelle, aber weiterhin Einnahmen aus Fremdleistungen (Umsatzbeteiligung freiberuflich engagierter Therapeuten) erziele?
Besten Dank im Voraus für deine Stellungnahme.
Gruss
Ralf
Das kommt darauf an was im DBA vereinbart wurde. Falls es ein DBA gibt und Du mindestens 183 Tage in Malaysia bist, solltest Du der Schweizer Steuerpflicht entkommen können. Ich habe mir das DBA aber jetzt nicht angeschaut, deshalb empfehle ich Dir da einen Schweizer Steueranwalt zu kontaktieren.
Hallo Christoph,
Danke dir für deine Stellungnahme. Wie findet denn die Prüfung dieser 183 Tage konkret statt? Verlangt die Schweizer Steuerbehörde einen schriftlichen Nachweis über meinen mehr als 6 monatigen Aufenthalt in Malaysia, ausgestellt von den malaysischen Behörden, um mich von der Steuerpflicht in der Schweiz zu befreien? Ohne diese Nachweiserbringung würde mich die Schweizer Steuerbehörde par défaut besteuern?
Du räts mir zu einem Schweizer Steueranwalt. Du bietest ja auch persönlich kostenpflichtige Beratung an. Ist diese aufgrund der Situation hier nicht geignet?
Besten Dank im Voraus für deine Stellungnahme.
Gruss
Ralf
Nur der Steueranwalt kann das mit der eidgenössischen Finanzverwaltung klären im Zweifel, ich nicht. Mit 6 Monaten in Malaysia bist Du grundsätzlich aber aus der Schweizer Steuerpflicht raus. Das DBA besagt folgendes:
2. Ist nach Absatz 1 dieses Artikels eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes:
(a)
Die Person gilt als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat.
(b)
Kann nicht bestimmt werden, zu welchem Vertragsstaat die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(c)
Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
(d)
Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragsstaaten oder keines Vertragsstaates, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.
Solange Du auf eine dauerhaft zugängliche Wohnung in Malaysia, aber nicht in der Schweiz verfügst, bist Du fein raus.
Hallo Christoph
Besten Dank für deine Erläuterungen zum DBA.
Ich habe dennoch immer noch eine Unsicherheit, ob sich diese 183 Tageregel auch auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wie es bei mir der Fall ist, bezieht.
Im DBA ist dies für mich klar formuliert, da sie hier auf unselbständige Arbeit abstellt, siehe DBA
2. Ungeachtet des Absatzes 1 dieses Artikels können Vergütungen oder Einkünfte,
die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für in dem anderen Vertragsstaat
während eines Kalenderjahres ausgeübte oder geleistete unselbständige Arbeit,
Dienste oder Tätigkeiten bezieht, nur in dem erstgenannten Vertragsstaat besteuert
werden, wenn
(a) der Empfänger sich in dem anderen Vertragsstaat insgesamt nicht länger als
183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält
Wie beurteilst du dies?
Danke im Voraus.
Gruss
Ralf
Hallo Christoph,
vielen Dank für den tollen Beitrag, super spannend.
Meine Frage an dich: Wenn ich mich aus Deutschland abmelde und in beispielsweise den asiatischen Staaten über AirBnB hohe Einnahmen erzielen würde und dabei als Perpetual Traveler dauerhaft reise. Muss ich dann irgendwo Steuern zahlen, bzw. ist es dann überhaupt notwendig eine Firma zu gründen, wenn ich nirgends gemeldet bin und keine Steuerpflicht habe?
Viele Grüße
Paul B.
Hi Paul,
Mieteinnahmen sind immer beschränkt steuerpflichtig in dem Land wo sie generiert werden. Da gibt es auch keinen legalen Wege drum herum, außer versuchen den Gewinn klein zu machen. Eine Firma brauchst Du nicht zwingend, Körperschaftssteuer auf Mieteinnahmen ist aber meist immer besser.
Grüße
Hallo Christoph, interessanter Artikel! Spannend wäre es auch zu wissen wie man bei Abmeldung des Wohnsitzes mit einem etwaigen Gewerbe/Freiberuf verfährt? Meldet man diese ebenfalls ab oder lässt man sie weiterlaufen/ruhen? Gruß