Auf Staatenlos haben wir bereits die Umsatz- und Mehrwertsteuer für Unternehmer diskutiert. Was wenige jedoch wissen ist, dass man sich die Mehrwertsteuer innerhalb der EU generell erstatten lassen kann, wenn man außerhalb der EU wohnsitzhaft ist. Ein Wohnsitz ist dabei zwingende Voraussetzung – Wohnsitzlosigkeit als Perpetual Traveler qualifiziert nicht. Insofern ist diese dann mögliche Erstattung der Mehrwertsteuer einer der Gründe sich einen Wohnsitz zuzulegen – etwa außerhalb der EU in Panama.
Der heutige Artikel ist ein Gast-Beitrag von Christian Funke, der als Deutsch-Belgier seit einigen Jahren grenznah in der Schweiz lebt. Durch seine Arbeit auf der deutschen Seite in Konstanz hat er einen täglichen Einblick in die Mehrwertsteuer-Erstattung, die zusätzlich zu den niedrigeren Preisen den deutsch-schweizerischen Grenzstädten seit Jahren einen Einzelhandels-Boom beschert.
Im heutigen Artikel möchte uns Christian daran teilhaben lassen, wie die Mehrwertsteuer aus Deutschland erstattet werden kann. Dies ist nicht nur für meine Schweizer Leser interessant, sondern generell für jeden, der sich zur Wohnsitznahme außerhalb der Europäischen Union entschließt.
Mehrwertsteuererstattung für Privatpersonen ohne Wohnsitz in der EU
Hast Du keinen Wohnsitz in der EU, kannst Du für Waren die Du aus der EU ausführst die Mehrwertsteuer zurückerhalten. Prinzipiell ist das weder kompliziert noch schwierig, trotzdem gilt es einige Ausnahmen und Details zu kennen um Fallstricke umschiffen zu können.
Das Verfahren ist im deutschen Umsatzsteuergesetz geregelt, hauptsächlich relevant ist §6. Umgangssprachlich spricht man von der „Ausfuhr im Reiseverkehr“ oder dem „Export über den Ladentisch“.
Leider ist die MwST-Erstattung nicht EU-weit geregelt. Dieser Artikel gilt daher im Detail für Deutschland, auch wenn andere EU-Länder teilweise ähnliche Regeln haben.
Zunächst musst Du wissen, dass der Staat die MwSt-Erstattung ausschließlich gegenüber dem Händler vornimmt. Eine Privatperson hat gegenüber dem Staat keinen Erstattungsanspruch. Händler wiederum sind nicht zu einer Erstattung gegenüber dem Endkunden verpflichtet, sondern können diese nur freiwillig anbieten. Im Ergebnis braucht man einen kooperationswilligen Händler, ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen. Bei größeren Anschaffungen solltest Du also diesbezüglich nachfragen, bzw. die MwSt.-Erstattung verbindlich in den Kaufvertrag aufnehmen.
Viele Händler, besonders grenznah positionierte, erkennen den Wettbewerbsvorteil den eine Erstattung der Mehrwertsteuer ihnen bringen kann. Meine Erfahrung ist, dass ~95% aller Geschäfte die weniger als 10km von der deutsch-Schweizerischen Grenze entfernt sind eine MwSt-Erstattung anbieten, während es bundesweit etwa 50% aller Händler sind.
Mehrwertsteuer-Erstattung in der Praxis
Praktisch geht es wie folgt vor sich:
Man braucht eine Rechnung, auf welcher die Nicht-EU-Adresse des Käufers aufgeführt ist. Bei Online-Händlern beachte man daher für diesen Zweck den Unterschied zwischen „Lieferadresse“ und „Rechnungsadresse“, siehe Beispiel 1, Amazon-Rechnung)
Beispiel Rechnungsadresse: Max Mustermann, Musterstrasse 10, 1234 Musterstadt, SCHWEIZ
Das Land muss vollständig ausgeschrieben sein. Zwar moniert der Zoll dies in der Praxis nur selten, aber es kommt vor.
Hat man nur einen Kassenbeleg aus einer Registerkasse (Beispiel Supermarkt), so kann der Verkäufer den Beleg an einen „Ausfuhrschein“ antackern. Der Ausfuhrschein bietet dann Platz um die Adresse des Käufers einzutragen, siehe Beispiel 2, 02_“DM-Rechnung“ .

Häufige Mißverständnisse der MwSt-Erstattung
Hat man eine Rechnung mit Adresse, ist ein zusätzlicher Ausfuhrschein nicht verpflichtend. Der Mythos des „verpflichtenden Ausfuhrscheines“ ist nicht totzukriegen, daher kommen auch immer wieder vollständige Rechnungen mit vollständigen Ausfuhrscheinen vor. Kunden rate ich dies einfach hinzunehmen, da man außer überflüssigem Papier keinen Nachteil hat.
Was der Händler sich da an Mehrarbeit antut (ordnerweise Papier!) ist seine Sache; falls dies ein betroffener Händler liest empfehle ich Rücksprache mit einem kompetenten Steuerberater.
Auf dem Ausfuhrschein gibt es ein Feld „Passnummer“. Eine Passnummer muss nicht eingetragen werden, wenn die Adresse des Käufers eindeutig ist. In der Praxis ist das Feld als Adress-Ersatz vorgesehen, wenn Sprach- und Schriftzeichen-Schwierigkeiten am Zoll dazu führen, dass ein Ausfuhrschein nicht korrekt ausgefüllt werden kann: Man stelle sich einen chinesischen Touristen beim Gespräch mit einem deutschen Zöllner vor. Dummerweise kennt dieses Detail nicht jeder Händler, so dass man manchmal genötigt wird sinnlos seine Passnummer einzutragen.
Kann man, warum auch immer, nur eine Rechnung mit deutscher Lieferadresse erhalten, so kann man diese durchstreichen und die nicht-EU-Adresse daneben schreiben. Solange der Zoll die Rechnung abstempelt kann die MwSt. erstattet werden.
Diese Mißverständnisse werden nicht im Gesetz geklärt, sondern in dem interpretierenden „UstAE“ des Bundesfinanzministeriums, insbesondere Abschnitt 6.11.
Nutzt man MwST-Erstattungen häufig, z.B. weil man grenznah wohnt, bietet es sich an einen Stempel mit der eigenen Adresse bereitzuhalten. Ansonsten kann man sich auf einen beliebigen Kugelschreiber (etwas nicht-änderbares, kein Bleistift, kein Füller!) verlassen.
Es gibt ein Zeitlimit zwischen Kauf und Ausfuhr: Drei Monate, wobei der Kaufmonat nicht mitgezählt wird. Beispiel: Kaufst Du ein Produkt an einem beliebigen Tag im Januar (Januar zählt dann nicht), muss die Ausfuhr bis zum letzten Tag des Aprils erfolgen.
Die Ware muss dem Zoll bei der „erstmaligen“ Ausfuhr vorgelegt werden. Vergisst man dies, darf man nicht zurück um dann doch zu stempeln. Wozu dies gut ist oder wie es kontrolliert werden soll wäre ein anderes Thema.
Die Ware muss bei der Ausfuhr „neu und unbenutzt“ sein; ansonsten wäre der „Mehrwert“ bereits in der EU angefallen und die MwSt. somit fällig.
In der Praxis wird darüber auch schonmal hinweggesehen (Beispiel: Anzug für ein Familienfest vor Ort gekauft, benutzt, dann mitgenommen), aber das ist Glücksache.
Ausreise aus der EU
Mit vollständig ausgefüllten Ausfuhrscheinen und/oder Rechnungen UND der Ware UND einem Wohnsitznachweis, welcher die nicht-EU-Adresse bestätigt (deutscher Reisepass mit eingetragenem ausländischen Wohnsitz, nicht-EU-Reisepass, ausländische Aufenthaltserlaubnis…) begibt man sich bei der Ausreise zum EU-Zoll. Wenn alles korrekt ist, wird der Grenzbeamte die Rechnungen/Ausfuhrscheine abstempeln. Der Stempel bestätigt, dass die Ware ausgeführt wurde und die EU verlassen hat.
Da nur der Händler einen Erstattungsanspruch hat, musst Du nun die abgestempelte Rechnung dem Händler zukommen lassen. Bei grenznahen Geschäften bringt man die Rechnungen beim nächsten Einkauf mit, wobei die MwST oftmals einfach verrechnet wird.
Entfernteren Händlern sendet man die Rechnung per Post unter Angabe einer Kontonnummer, wohin erstattet werden kann. Das Beispielschreiben darf gerne runtergeladen, angepasst und verwendet werden.
Ausnahmen von der Regel
Prinzipiell wäre der Artikel hier zu Ende, gäbe es nicht jede Menge Ausnahmen:
Dienstleister wie „GlobalBlue“ und andere: Diese schicken sich an die anfallende Bürokratie für Händler zu übernehmen. Dummerweise stecken sie bei der Gelegenheit ein Bearbeitungsentgelt ein, welches sich gewaschen hat: Teilweise mehr als 50% der MwSt! Ich rate, wo immer möglich, von der Nutzung dieser Dienstleister ab.
GlobalBlue hat mit einigen wenigen Geschäften (ich weiss von C&A und Aldi) einen Spezialdeal: Der Kunde erhält 100% der MwSt, der Händler übernimmt also die Bearbeitungsgebühr. Hierzu muss man sich allerdings erst kompliziert anmelden und bei jedem Einkauf eine spezielle Karte dabei haben.
Die abgestempelten Rechnungen müssen in diesem Fall immer an GlobalBlue eingesendet werden, eine praktische Verrechnung vor Ort ist nicht möglich. Last-but-not-least geht das Versandrisiko zu Lasten des Kunden:
Geht die gestempelte Rechnung in der Post zu GlobalBlue verloren, erhält man nichts. Entsprechend empfiehlt GlobalBlue einen Versand per Einschreiben – dreimal darfst Du raten wer das Porto hierfür übernehmen soll.
Autozubehör ist von der Erstattung ausgeschlossen, wenn es nicht durch Einbau fest mit dem (nicht in der EU zugelassenen) Fahrzeug verbunden wird. Kauft man Autoreifen und nimmt diese im Kofferraum mit, ist eine Erstattung nicht möglich. Dieselben Reifen am Wagen montiert können erstattet werden.
Gummizurrbänder, Scheibenwischwasser, Kofferraumorganizer etc… sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Autoschmiermittel (Öle aller Art) sind grundsätzlich ausgeschlossen, egal ob in der Verpackung oder eingefüllt.
Gebrauchte PKW-Ersatzteile werden in der EU ohne ausgewiesene MwST verkauft, somit kann hier auch nichts erstattet werden. Ein Kindersitz der eingebaut wird kann erstattet werden, auch wenn er nur per ISO-Fix „eingebaut“ wird.
Amazon: Wie fast alles andere, ist auch die MwST-Erstattung bei Amazon denkbar einfach geregelt. Hier braucht es nichtmal ein Begleitschreiben. Man schickt einfach die abgestempelte Rechnung an Amazon:
Amazon.de
Umsatzsteuererstattung
Im Gewerbepark D 55
93059 Regensburg
Amazon erstattet immer über die Zahlungsmethode, über welche man bezahlt hat. Ist dies nicht möglich (Kreditkarte genau in dem Zeitraum abgelaufen…), erhält man einen Amazon-Gutschein.
Der Verkäufer muss hier natürlich Amazon selbst sein. Kauft man über die Amazon-Plattform bei einem Dritthändler, ist dieser für eine Erstattung zuständig. Hier kommen dann die oben genannten 50% ins Spiel, also bei größeren Beträgen lieber nachfragen.
Bei manchen Online-Shops kann man keine ausländische Rechnungsadresse angeben, weil die Software das nicht vorsieht. In diesem Fall kann man versuchen die Software auszutricksen: Z.B. bei Zalando gebe ich meine Rechnungsadresse nach folgendem Schema ein:
Max Mustermann
Musterstrasse 18
06543 Musterstadt/Schweiz (Postleitzahl muss hier 5-stellig sein, also habe ich meiner 4-stelligen Schweizer PLZ eine „0“ vorangestellt)
Zalando hat mir bisher die MwSt aus jedem Einkauf erstattet.
Notfalls kann man, wie bereits weiter oben erwähnt, die deutsche Lieferadresse durchstreichen, und die eigene ausländische Adresse daneben schreiben. Ob das Geschäft das akzeptiert ist eine andere Frage, Finanzämter akzeptieren es meines Wissens nach durchgängig; ansonsten müsste man sie auf den Anwendungserlaß hinweisen: „Gestempelt bedeutet OK“.
Und ganz wichtig zum Schluss: grundsätzlich muss die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Wo keine MwSt anfällt kann auch keine erstattet werden. Insbesondere bei Kleinunternehmen die keine MwSt ausweisen ist dies ein Ausschlusskriterium.
Dies sollte eine gute Übersicht über das grundsätzliche Vorgehen sowie die wichtigsten Ausnahmen der Erstattung der Mehrwertsteuer geben.
Was dieser Artikel komplett außen vorlässt ist die Pflicht Deine Waren im Zielland, je nach Frei-beträgen und -mengen, versteuern zu müssen. Da sich dies pro Zielland komplett unterschiedlich darstellt, würde dies den Rahmen eines Artikels sprengen.
Fragen über die Kommentarfunktion werde ich, soweit ich kann, gerne beantworten.
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Danke für den interessanten Einblick.
Gilt die Mehrwertsteuererstattung denn auch für Luxusgüter?
Also kann man beispielsweise eine Rolex für 7.000€ in D kaufen
und sich die MwSt erstatten lassen bei Ausfuhr in die Schweiz?
Oder gibt es da Höchstgrenzen? Und wie hoch ist dann wiederum
die Einfuhrsteuer der Schweizer?
Nehme mal an, dass man Lebensmittel nicht in der Schweiz
nachversteuern muss, sonst würden die Schweizer ja nicht in
D einkaufen, oder?!
Hallo Stefan,
die Erstattung ist aus deutscher Sicht unbegrenzt. In der Praxis ist das so:
Wenn man dem deutschen Zoll Rechnungen für 100 oder 200 € Kleinkram vorlegt, wird meistens (>99%) einfach kommentarlos gestempelt.
Legt man eine Rechnung über eine 7000€ Rolex vor (beinhaltet €1117.65 MwSt), dann wird schonmal nachgefragt wo die Uhr ist. Man muss die Uhr dann natürlich dabei haben und vorzeigen können. Wenn alles korrekt ist wird das problemlos abgestempelt.
In der Schweiz (das ist jetzt natürlich Schweiz-spezifisch!) sind Waren bis zu CHF 300 pro Kopf abgabefrei. Hat man Waren die über diesen Wert hinausgehen dabei, wird der Gesamtwert verzollt. Hat man also Waren für CHF 310 dabei, wird die Schweizerische Einfuhrumsatzsteuer auf die gesamten CHF 310 fällig.
Der Freibetrag gilt pro Nase, daher kommen die Schweizer gerne mit der ganzen Familie zum Großeinkauf über die Grenze.
Ist ein Einzelgegenstand teurer als CHF 300, muss dieser auf jeden Fall verzollt werden – das kann man nicht auf mehrere Personen aufteilen.
Der Schweizer Zoll nimmt immer „heute“ einen publizierten Umrechnungskurs von „gestern“, so dass der zolltechnisch relevante Wechselkurs immer für 24 Stunden stabil bleibt (Den Kurs findet man hier: http://bit.ly/2jmTUJv ).
Um beim Uhrenbeispiel zu bleiben:
EUR 7000 inkl MwSt entsprechen
EUR 5882,35 Warenwert und
EUR 1117,65 MwSt
Die MwSt muss in der Schweiz nicht versteuert werden, es werden also 8% Einfuhrumsatzsteuer auf die EUR 5882,35 Warenwert berechnet. Der Warenwert wird in Franken umgerechnet, und dann 8% davon berechnet.
Ich hoffe das beantwortet Deine Frage?
Gruss,
Christian
Lieber Christian, was ist, wenn ich die Uhr online Kaufe und in die Schweiz senden lasse von Schweden (mit 25% Mehrwertsteuer) erhalte ich trotzdem den Rabat von 17% (Differenz)?
Danke viel mal, bei einer Rolex mit 15’000 wird das ganze schon spannend
Tim
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
Das heisst es werden ca 464 € von den Schweizern verlangt für die Uhr. Es verbleibt also ein „Vorteil“
von ca. 650 €. Immerhin…
Vielen Dank für die Klärungen. Was mich noch interessieren würde: Wenn ich eine Dienstleistung beziehe (in meinem Fall ein Seminarbesuch in Deutschland, habe festen Wohnsitz in der Schweiz), kann ich dann auch – vorausgesetzt der Anbieter macht mit – die MwSt zurückfordern? Ist dazu ebenso kein Ausfuhrschein notwendig, sondern z.B. die Zahlungsbestätigung des Anbieters? Muss jemand (z.B. Zoll) auch mit Stempel bestätigen? Gibt es weiteres zu beachten im Falle von Dienstleistungen?
LG Stephan
Hallo Stefan,
lieber spät als nie: Bei Dienstleistungen wie einem Restaurantbesuch oder einem Haarschnitt fällt der „Mehrwert“ unmittelbar an, daher ist hier nichts erstattbar.
Bei einem Seminarbesuch gilt dies für private Seminarbesuche ebenfalls.
Bei geschäftlichen Seminarbesuchen kann man die MwSt. erstattet bekommen bzw. muss sie gar nicht erst zahlen, allerdings kenne ich mangels Erfahrung den praktischen Ablauf nicht.
Gruß, Christian
Guter bericht!
Meine frage: habe eine firma im autogewerbe. Möchte GEWERBLICH felgen aus deutschland kaufen (1000 euro inkl mwst). Kann ich die deutsche mehrwertsteuer abziehen, da es kommerziell verwendet wird? Privatpersonen dürfen ja keine mwst bei autozubehör abziehen… Wie siehts mit den gewerblichen kunden aus?? Mfg markus
Hallo Markus,
gewerblich kannst Du die MwSt. abziehen, weil es sich hier um eine Vorleistung handelt. Du willst die Felgen ja weiterverkaufen.
Das praktische Vorgehen unterscheidet sich je nachdem ob Du eine deutsche Firma oder eine ausländische Firma hast, aber es ist in jedem Fall möglich.
Gruss, Christian
Hallo Christian
Super Bericht, danke.
Ich habe bei einem deutschen Shop für unseren Wohnwagen (kein Wohnmobil) einen Mover (zum einfachen Rangieren des WW) bestellt, zur Selbstmontage. Den Stempel hat mir die DE-Zollbehörde verweigert mit dem Hinweis, dass es sich um ein KFZ-Zubehörteil handelt. Nun bin ich mit der Zollbehörde am Diskutieren, ob es sich beim Wohnwagen um ein KFZ im Sinne des UStG handelt oder nicht. Unter Paragraf 6 wird nur von Beförderungsmittel gesprochen (und da wäre so ziemlich alles drin, was zwei und mehr Räder hat…). Weisst du da allenfalls mehr?
Besten Dank. LG Mischa
Ich habe schonmal einen größeren Einkauf in einem Baumarkt getätigt, wobei mir dann Gummmizurrbänder gestrichen wurden weil „Autozubehör“.
Wegen der 5c wollte ich dann nicht diskutieren, obwohl ich die Dinger gar nicht im Auto einsetzen wollte.
Beim nächsten Einkauf hatte ich nochmals ein Gummizurrband dabei, da habe ich dann extra nachgefragt: Der Zöllner war anders gelaunt und meinte nur „das ist ja auch außerhalb vom PKW brauchbar, das streiche ich jetzt nicht“ (er hatte hauptsächlich keine Lust die Position bürokratisch zu bearbeiten, er hat wohl realitätsnah erkannt dass sich der Aufwand für wenige cent nicht lohnt?!).
Was den Mover angeht weiss ich nicht wie die tatsächliche Vorschrift ist. Ich würde versuchen es als „Werkzeug“ zu deklarieren. Alles womit man am Auto rumschrauben kann ist nämlich Erstattungsfähig, nur effektives, einbaubares Zubehör nicht.
Gruss, Christian
HI, ich suche Informationen/ Preise zu Beratungen von Christian Funke, Christoph (Webinar:Die besten Steuer-Strategien aus 2017) meinte er bietet die Beratungen als Alternative zu ihm, günstiger an, da Christoph zu viele Anfragen hat um diese Zeitnah bearbeiten zu können.
Liebe Grüße
Siehe auf der Hauptseite der Beratungs-Sitzungen
Hey, Meine Freundin hat bei DM steuerfrei eingekauft. In ihrem Auftrag bin ich zu DM gegangen und wollte mit der gestempelten Ausfuhrbescheinigung die Steuer rückerstatten lassen.
Unter zwei Begründungen wurde mir die Auszahlung verweigert. 1. Müsse die Person persönlich das Geld abholen. 2. Müsse ich zu der Filiale von DM gehen, in der die Sachen gekauft wurden. Dabei gibt es doch in Deutschland nur eine DM Gmbh und keine Franchise-Nehmer! Ich fühle mich wirklich ein bisschen verarscht und hätte nicht mit solch einer Kundengängelei gerechnet.
Komisch, bei DM habe ich bereits eine Rechnung aus Aachen in Konstanz erstattet bekommen, auch ist das zwischen allen Filialen entlang der Grenze im Regelfall möglich.
Ich bin in Konstanz auch noch nie nach meinen Daten gefragt worden.
DM kann eine Erstattung vom Staat erhalten, wenn sie den Zettel vorlegen können. Das auf die Person auf dem Schein zu begrenzen ist unnötig. Da hatte jemand keine Ahnung. Ich würde in dem Fall nach der Filialleitung verlangen.
Hallo Christian
Vielen Dank für Deinen Bericht!
Wie stempel ich die Rechnung oder Ausfuhrschein bei einer online-Bestellung eines Deutschen Händlers, der mir die Ware mit DHL an meine Schweizer Adresse lieferte? Ich bezahlte die Ware inkl. 19% MwSt.. Der Händler versicherte mir, die 19% MwSt. zu erstatten.
Kann ich nachträglich am Deutschen Zoll gegen Vorweisen der Originalware die Rechnung stempeln lassen und dem Online-Händler zur Rückerstattung der 19% MwSt. schicken?
Viele Grüsse,
Marco
Wenn der deutsche Händler die Ware direkt an (D)eine Schweizer Adresse liefert, handelt es sich nicht mehr um einen „Export über den Ladentisch“ sondern um eine Exportlieferung.
In diesem Fall darf der Händler eigentlich keine MwSt berechnen, während er die Ausfuhr durch den Versandbeleg (Lieferadresse Schweiz) nachweist.
Nicht falsch verstehen: „nicht dürfen“ stimmt tatsächlich genau so. Prinzipiell kannst Du den Händler bitten eine korrekte Rechnung ohne MwSt. auszustellen (und die Differenz zu erstatten); ansonsten hast Du in diesem Fall sogar einen Hebel: Beim örtlichen Finanzamt in Germany könntest Du ihn wegen falscher MwSt.-Berechnung melden. Denn so eigenartig deutsche Behörden sind: Wenn ihnen ein Betrag korrekterweise NICHT zusteht, werden die auch aktiv.
Allerdings würde ich dringend raten es erstmal freundlich zu versuchen – die armen deutschen Händler sind mit den ganzen Betimmungen ja nun wirklich schon gebeutelt genug.
Genau so einen Artikel habe ich gesucht. Vielen Dank!
Hi Christian,
vielen Dank für den schönen Bericht.
Ich ziehe Ende diesen Monat nach Asien und da hätte ich folgende Frage: Wenn ich mir zwei neue Koffer kaufe und diese unbenutzt am Flughafen dem Zoll vorzeige um den Stempel zu bekommen, dürfte ich dann gleich im Anschluss diese benutzen (sprich befüllen)?
Du musst bereits in Germany abgemeldet sein UND den (neuen) ausländischen Wohnsitz nachweisen können.
Wenn Du beides kannst, ist das möglich.
Guten Tag,
ich bin in die Schweiz gezogen und habe noch meinen Deutschen Handyvertrag. Meine Frage: da ich die Dienstleitung nicht in Deutschland nutze kann ich mir da die Mehrwertsteuer von Vodafone erlassen? Vielen Dank im Voraus
Nein, es ist ja eine Dienstleistung in Deutschland, egal wo sie tatsächlich genutzt wird
Ok schade aber vielen Dank für deine Antwort
Hallo, ein Händler in Deutschland (bellicon) verlangt von mir Euro 65 Bearbeitungsgebühr für die Mehrwertsteuerrückzahlung. Eine Höhe, die ziemlich genau meiner Einsparung entspricht, wenn ich in Deutschland kaufe gegenüber ihrem vergleichsweise teuereren Shop in der Schweiz. Ist solch eine Gebühr rechtens?
Vielen Dank
Hallo,
bei mir (Wohnort Schweiz) bestätigen die Zollbeamten seit neuestem bei Fahrradteilen die Ausfuhr nicht mehr, weil das Anbauteile/Ausstattungen für Fahrzeuge bzw. Beförderungsmittel (beide Begriffe sind in dem Merkblatt des dt. Zolls aufgeführt) seien und diese von der Umsatzsteuererstattung ausgenommen sind. Auch das Argument, dass es sich eher um Sportgeräte handelt verfing bei dem Beamten nicht. Dass das Merkblatt des dt. Zolls bei Beispielen für Fahrzeugausrüstung freilich nur auf Autoteile/Schiffszubehör etc. eingeht spricht zwar m.E. dafür wofür diese Ausnahme eigentlich gemeint war, aber natürlich nicht dagegen, die Bestimmungen auch anders umzusetzen. Dies interpretiert wohl auch das Finanzamt Konstanz so (lt. Merkblatt der IHK Hochrhein-Bodensee). Andere Finanzämter mögen das anders sehen.
Beste Grüsse
Hallo!
Ich hätte eine Frage!
Ich habe mir als Österreicher eine Maschine aus Ungarn importieren lassen.
Ich bin Privatperson, daher habe ich wohl kein recht auf Umsatzsteuererstattung.
Sehe ich das richtig?
Danke
Ja.
Guten Tag,
ich werde demnächst im Hotel in Deutschland übernachten. Wäre es möglich, dass das Hotel mir keine MwSt. berechnet ?
Nach meiner Meinung, die Leistung wird in Deutschland erbracht, also die MwSt. kann nicht erlassen werden. Denke ich richtig ? oder besteht da eine Chance ?
Für Ihre Antwort vorab besten Dank 🙂
Nein, um die Mehrwertsteuerzahlung bei Hotels kommt man nicht herum
Privat kann man keine Mehrwertsteuer geltend machen. Bei einer Firma siehts da hingegen anders aus.
Ich bin frisch in die Schweiz ausgewandert und würde gerne steuerfrei bei DM einkaufen. Momentan bin ich unwissend und überfordert haha Ich habe gleich zwei Fragen.
Kann man diesen Ausfuhrschein irgendwie herunterladen? Hast du einen Link oder hast du den vom Geschäft bekommen oder gar selbst geschrieben?
Zweitens, man muss zur Erstattung zurück ins Geschäft? Sehe ich das richtig? Also sie stellen sich quer wenn man um Überweisung bittet?
Wäre sehr toll wenn ihr mir helfen könnt!
Den Ausfuhrzettel bekommst Du an der Kasse (auf Verlangen, „könnten Sie mir bitte einen Ausfuhrschein ausstellen?“). Du musst auf dem Weg zum Zoll nur noch Deine Adresse eintragen. Wichtig: Nichts vorher davon verwenden, Essen oder Trinken. Die sind recht streng geworden am Zoll.
Hallo,
ich habe ein Navigationssystem für ein BMW Motorrad gekauft welches im Fahrzeug „eingesteckt“ wird und beim Ausschalten der Zündung nicht mehr entfernt werden kann.
Das Gerät kann auch ohne das Motorrad z.b. im Auto benutzt werden.
Würde der Zoll mir diese Rechnung abstempeln?
Danke und Gruss
Grüess Dich, erstmal vielen Dank für den tollen Artikel. Allerdings hätte ich eine Frage zu Zalando. Zalando möchte bzw. Besteht darauf, dass ich das Ausfuhr Formular ausgefüllt und abgestempelt plus Rechnung zu Zalando sende. Der Zollbeamte stempelt mir allerdings nur die Rechnung ab. Laut Zoll ist der Ausfuhrschein nicht notwendig wegen der Rechnung. Wie hat es bei Dir immer funktioniert? Vielen Dank und Mit freundlichen Grüssen Patrick
Der Zoll hat recht. Die Rechnung genügt. Allerdings müssen gewisse Angaben darauf stehen. Neben der Lieferadresse (Deutschland) muss auch noch die Rechnungs-Adresse (Schweiz) drauf. Falls diese fehlt wird meist auch ein handschriftlicher Eintrag berücksichtigt. Also vor der Ausfuhr immer die „Schweizer-Adresse“ kontrollieren oder anfügen. In jedem Fall muss die Mehrwertsteuer vermerkt sein, da Kleinfirmen unter Umständen allenfalls nicht MwSt-pflichtig sind.
Meine allerwichtigste Erfahrung ist aber…. das ganze ist freiwillig und daher ist es besser, beim Lieferanten vor dem Kauf bestätigen zu lassen, dass er auch eine MwSt Rückvergütung vornimmt.
Hallo,
erstmal Danke für die Bereitstellung des Forums und die vielen Fragen, die du hier beantwortest. Eine Frage fällt mir allerdings noch ein.
Was ist, wenn ich Ware in D einkaufe und mit in die CH nehme. Die MwSt habe ich zurück erhalten.
Nun möchte ich ein paar monate später die ware wieder mit nach D nehmen. Die Ware ist nun gebraucht.
bei Kleidung ist es vermutlich kein Problem. Wie verhält es sich mit elektronischen Artikel. Bsp. Kaffeevollautomat nach ein paar Monaten gebraucht wieder zurücj nach D? Muss ich hier was beachten?
Bei Einfuhr nach Deutschland ist der EU-Freibetrag zu beachten.
Als Umzugsgut kann man die Sachen gratis mitnehmen, solange sie einem bereits mindestens 6 Monate gehören; ansonsten ist die deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Lieber Christian, was ist, wenn ich die Uhr online Kaufe und in die Schweiz senden lasse von Schweden (mit 25% Mehrwertsteuer) erhalte ich trotzdem den Rabat von 17% (Differenz)?
Danke viel mal, bei einer Rolex mit 15’000 wird das ganze schon spannend
Rabatt nicht so direkt. Die schwedische Umsatzsteuer wird nicht fällig, was der Verkäufer allerdings korrekt verbuchen muss.
Bei der Einfuhr in die Schweiz wird dann vom Schweizer Zoll die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Dazu bekommst Du eine Rechnung mit Bearbeitungsaufschlag.
Wenn der Verkäufer extrem gut ist, kann er die Ware bereits vorher beim Zoll anmelden und verzollen, so dass sie einfach „durchflutscht“ und bei Dir im Briefkasten landet – das machen allerdings wirklich die wenigsten.