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Auf Staatenlos haben wir bereits die Umsatz- und Mehrwertsteuer für Unternehmer diskutiert. Was wenige jedoch wissen ist, dass man sich die Mehrwertsteuer innerhalb der EU generell erstatten lassen kann, wenn man außerhalb der EU wohnsitzhaft ist. Ein Wohnsitz ist dabei zwingende Voraussetzung – Wohnsitzlosigkeit als Perpetual Traveler qualifiziert nicht. Insofern ist diese dann mögliche Erstattung der Mehrwertsteuer einer der Gründe sich einen Wohnsitz zuzulegen – etwa außerhalb der EU in Panama.

Der heutige Artikel ist ein Gast-Beitrag von Christian Funke, der seit einigen Jahren grenznah in der Schweiz lebt. Durch seine Arbeit auf der deutschen Seite in Konstanz hat er einen täglichen Einblick in die Mehrwertsteuer-Erstattung, die zusätzlich zu den niedrigeren Preisen den deutsch-schweizerischen Grenzstädten seit Jahren einen Einzelhandels-Boom beschert.

Im heutigen Artikel möchte uns Christian daran teilhaben lassen, wie die Mehrwertsteuer aus Deutschland erstattet werden kann. Dies ist nicht nur für meine Schweizer Leser interessant, sondern generell für jeden, der sich zur Wohnsitznahme außerhalb der Europäischen Union entschließt.

Aufschrift: Zoll Douane (schild)Mehrwertsteuererstattung für Privatpersonen ohne Wohnsitz in der EU

Hast Du keinen Wohnsitz in der EU, kannst Du für Waren die Du aus der EU ausführst die Mehrwertsteuer zurückerhalten. Prinzipiell ist das weder kompliziert noch schwierig, trotzdem gilt es einige Ausnahmen und Details zu kennen um Fallstricke umschiffen zu können.

Das Verfahren ist im deutschen Umsatzsteuergesetz geregelt, hauptsächlich relevant ist §6. Umgangssprachlich spricht man von der „Ausfuhr im Reiseverkehr“ oder dem „Export über den Ladentisch“.
Leider ist die MwST-Erstattung nicht EU-weit geregelt. Dieser Artikel gilt daher im Detail für Deutschland, auch wenn andere EU-Länder teilweise ähnliche Regeln haben.

Zunächst musst Du wissen, dass der Staat die MwSt-Erstattung ausschließlich gegenüber dem Händler vornimmt. Eine Privatperson hat gegenüber dem Staat keinen Erstattungsanspruch. Händler wiederum sind nicht zu einer Erstattung gegenüber dem Endkunden verpflichtet, sondern können diese nur freiwillig anbieten. Im Ergebnis braucht man einen kooperationswilligen Händler, ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen. Bei größeren Anschaffungen solltest Du also diesbezüglich nachfragen, bzw. die MwSt.-Erstattung verbindlich in den Kaufvertrag aufnehmen.

Viele Händler, besonders grenznah positionierte, erkennen den Wettbewerbsvorteil den eine Erstattung der Mehrwertsteuer ihnen bringen kann. Meine Erfahrung ist, dass ~95% aller Geschäfte die weniger als 10km von der deutsch-Schweizerischen Grenze entfernt sind eine MwSt-Erstattung anbieten, während es bundesweit etwa 50% aller Händler sind.

Mehrwertsteuer-Erstattung in der Praxis

Praktisch geht es wie folgt vor sich:
Man braucht eine Rechnung, auf welcher die Nicht-EU-Adresse des Käufers aufgeführt ist. Bei Online-Händlern beachte man daher für diesen Zweck den Unterschied zwischen „Lieferadresse“ und „Rechnungsadresse“, siehe Beispiel 1, Amazon-Rechnung)

Beispiel Rechnungsadresse: Max Mustermann, Musterstrasse 10, 1234 Musterstadt, SCHWEIZ
Das Land muss vollständig ausgeschrieben sein. Zwar moniert der Zoll dies in der Praxis nur selten, aber es kommt vor.

Mehrwertsteuer Erstattung 1

Hat man nur einen Kassenbeleg aus einer Registerkasse (Beispiel Supermarkt), so kann der Verkäufer den Beleg an einen „Ausfuhrschein“ antackern. Der Ausfuhrschein bietet dann Platz um die Adresse des Käufers einzutragen, siehe Beispiel 2, 02_”DM-Rechnung” .

Mehrwertsteuer Erstattung 2

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