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Eines der meistunterschätzten Länder der Welt ist sicher weiterhin Georgien. Auf Staatenlos.ch haben wir über das Land bereits als potenziellen Wohnsitz berichtet, da hier dank Territorialbesteuerung ein steuerfreies Leben mit europäischem Flair möglich ist. Und auch als Investment-Standort – Georgien wurde kürzlich weltweit 6ter im Ease of Doing Business Ranking – macht das Land von sich reden. So betreibt Staatenlos mit lokalen Geschäftspartnern eine Walnussplantage auf 73 Hektar Ackerland in der Region Kakheti.

Georgien ist mit der Visa-Vergabe von 365 Tagen bei Einreise an die meisten westlichen Nationen zudem eine der weltweit offensten Nationen für Auswanderer. Zwar wurde es kürzlich deutlich schwerer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, doch wer in Georgien wirklich Teile des Jahres verbringen möchte, kann dies weiterhin einfach tun. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung einer Selbstständigkeit oder Firmengründung in Georgien. Für eine Permanent Residence ist sonst mittlerweile ein Immobilien-Investment von 100.000,– € oder ein anderes Investment in Höhe von 300.000,– € nötig. Wir können Dir bei allen Fragen zur Erlangung des georgischen Wohnsitzes aus erster Hand helfen.

In diesem Artikel soll es jedoch weniger um den Wohnsitz, sondern viel mehr um die verschiedensten Firmenoptionen gehen, die Georgien mittlerweile anbietet.

 

Denn in dem Land hat sich seit Ende der Sowjetunion erstaunlich viel getan. Nicht nur ein ganzer, größtenteils korrupter Beamtenapparat wurde weitgehend entlassen – das Land durchläuft mittlerweile eine ähnliche digitale Revolution wie der baltische Vorreiter Estland. Drive-Through-Schalter bei georgischen Behörden und Hunderte Terminals zur Begleichung öffentlicher Dienstleistungen in zahlreichen Städten bezeugen dies.

 

Von Estland auch übernommen wurde das Modell der nachgelagerten Besteuerung für reguläre Kapitalgesellschaften – nur mit besseren Bedingungen. Zwei weitere Firmenmodelle sind jedoch fast interessanter: der 1 % Individual Entrepreneur und die steuerfreie Virtual Zone Company. Hinzu kommen gute Bedingungen und Steuerfreiheit für internationale Finanzgeschäfte. Wichtig zu wissen ist, dass die Territorialbesteuerung nur auf Ebene der natürlichen Person bei Steuerwohnsitz in Georgien gilt, nicht jedoch auf Ebene der Firma.

 

Die reguläre georgische Kapitalgesellschaft: nachgelagerte Besteuerung in der LLC

Obwohl die georgische Kapitalgesellschaft generell als LLC (Limited Liability Company) bezeichnet wird (um nicht das georgische Alphabet zu nutzen), handelt es sich hier um eine reguläre Kapitalgesellschaft, nicht um eine Personengesellschaft mit durchreichender Besteuerung wie in den Vereinigten Staaten. Das bedeutet, dass die Gesellschafter haftungsbeschränkt Anteile an einer georgischen LLC besitzen und Dividenden ausgeschüttet bekommen. Es ist kein eingezahltes Stammkapital zur Gründung der Gesellschaft nötig.

Hier setzt ähnlich wie im estnischen System auch die Besteuerung an. Georgien hat 2018 als zweites Land die ökonomisch sinnvolle nachgelagerte Besteuerung eingeführt, bei der nur bei Dividenden-Ausschüttung eine Steuer anfällt. Diese ist mit 15 % niedriger als die 20 % in Estland.

Jegliches Einkommen ist damit steuerfrei, solange es in der Firma verbleibt. Um Missbrauch zu verhindern werden Gehälter, Darlehen oder Rechnungen aus bestimmten Ländern aber genau geprüft.

Anfallende Betriebskosten können selbstverständlich steuerfrei beglichen werden, müssen aber Sinn ergeben und dokumentiert werden. Darlehen und andere Auslagen werden bei Ausgabe besteuert, können bei vollständiger Rückzahlung aber ihre Steuer zurückerhalten.

Im Großen und Ganzen ist das System sehr ähnlich zu dem von Estland, nur die Besteuerung von 15 % bei Dividenden-Ausschüttung ist leicht geringer. Wie in Estland werden Dividenden, die aus Beteiligung von Tochterfirmen stammen, nicht versteuert. Ungleich Estland ist Georgien wegen fehlender EU-Mitgliedschaft und guten Doppelbesteuerungsabkommen aber momentan noch kein geeigneter Holding-Kandidat.

Georgien ist als aufstrebendes Schwellenland keine typische Steueroase und trotz oder wegen weitgehender Unbekanntheit nicht mit sonderlichen Reputationsproblemen behaftet. Eine Abrechnung mit anderen Firmen weltweit ist daher grundsätzlich problemlos möglich, zumal eine Betriebsstätte oder etwaige Mitarbeiter preiswert zu beschaffen sind. Aktuell ist es unwahrscheinlich, dass OECD-Initiativen wie Economic Substance Acts in den nächsten Jahren in Georgien Einzug halten werden. 

Auch der automatische Informationsaustausch ist vorerst ausgesetzt. Auf Firmenebene besteht dank öffentlichem Handelsregister jedoch keine Anonymität. Treuhänder können aber eingesetzt werden, auf Anfrage. Eine Aktiengesellschaft (JSC) kann mehr Anonymität bieten, setzt aber ein hohes Stammkapital voraus.

Dank der niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten (es gibt keine Sozialversicherung in Georgien) ist es aber nicht schwer, Substanz zu schaffen, sollte dies erforderlich werden. Es ist weitaus günstiger als in Estland oder anderen europäischen Steueroasen und macht somit auch noch für in Deutschland, Österreich und der Schweiz verankerte Unternehmer Sinn, die eine Betriebsstätte mit Steuervorteilen in Georgien aufbauen wollen. Durch die nachgelagerte Besteuerung lassen sich auch insbesondere eigene Investments so über die Firma steuerfrei thesaurieren.

Die Umsatzsteuer in Georgien beträgt 18 % und wird ab einer Schwelle von 100.000,– Lari (ca. 33.000,– €) für innerhalb Georgiens ausgeübte Dienstleistungen oder verkaufte Produkte erhoben. Wie bereits angesprochen gab es bisher keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern lediglich eine 20 % Lohnsteuer für Angestellte. Ab 2019 kam eine Pensionsversicherung von 6 % hinzu (2 % Firma, 2 % Angestellter, 2 % Staat unter gewissen Einkommensschwellen), die jedoch nur bei Steuerwohnsitz in Georgien zahlbar ist.

Die georgische Virtual Zone: steuerfreie Firmen aus der IT-Branche

Nur wenig teurer, aber für viele Online-Unternehmer ungleich interessanter ist die sogenannte Virtual Zone in Georgien. Hierbei handelt es sich um eine Art Steuerbefreiung regulärer Firmen spezifisch für IT-Dienstleistungen. Unseren Erfahrungen nach ist die georgische Finanzverwaltung jedoch relativ offen, was die Definition von Informationstechnologie angeht. So haben wir bereits positive Bescheide auf Gründungsanträge aus folgenden Bereichen bekommen:

  • Programmierer aller Art
  • IT-Beratung
  • Freelance-Berufe mit IT-Bezug wie Designer, Online-Marketer, SEO-Experte etc.
  • Verkauf digitaler Produkte
  • Verwertung weiterer Rechte aus geistigen Eigentum
  • Webhosting, Domains etc.
  • Outsourcing-Agenturen mit IT-Bezug
  • E-Commerce-Lösungen

Gerne überprüfen wir auf Anfrage, ob Dein Geschäftsmodell realistische Chancen auf Akzeptanz als Virtual Zone hat. Im Zweifelsfall gilt es, einfach die Registrierung zu versuchen. Bei guten Argumenten bezüglich IT-Fokus lässt die georgische Finanzverwaltung generell mit sich reden.

Steuerlich interessant sind Georgiens “Virtuelle Zonen” deshalb, weil die steuerliche Behandlung anders ist, als die nachgelagerte Besteuerung von regulären Kapitalgesellschaften. “Virtual Zone Companies” sind komplett steuerfrei auf ihre Gewinne außerhalb Georgiens. Nur auf Inlandsgewinne fallen die üblichen 15 % bei Dividenden-Ausschüttung an. IT-Zonen-Firmen erhalten eine separate Lizenz (Zertifikat), die diese Steuerfreiheit ausführt.

Trotz der generellen Körperschaftssteuerfreiheit gilt im Fall von Virtual Zones eine Quellensteuer von 5 %, die jedoch dank vorhandener Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in einigen Fällen zurückerstattet wird. Dies ist insbesondere bei Steuerwohnsitz in Zypern oder den Emiraten gegeben. Dank des DBA dieser Länder mit Georgien können die 5 % Quellensteuer bei Ausschüttung zurückgefordert werden.

Somit ist eine IT-Firma in Georgien für Zypern Non-Doms etwa komplett steuerfrei. Buchhaltung/Bilanzierung muss jedoch trotzdem erstellt werden.

Bei Nutzung von georgischen IT-Zonen-Firmen aus Hochsteuerländern wird die 5 % Quellensteuer in der Regel dank DBAs mit den länderspezifischen Kapitalertragssteuern verrechnet. Auch hier macht der Standortvorteil Georgiens mit niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten eine Gründung mit Substanz zu einem relativ leichten Unterfangen. Dazu tragen auch die guten Flugverbindungen nach Tbilisi und Kutaisi mittlerweile bei. Oft kann man für nur 40 € etwa aus Dortmund und Memmingen direkt nach Kutaisi fliegen.

Wenngleich auf Unternehmen mit argumentierbarem IT-Fokus beschränkt, sind die Virtual Zone Companies eine interessante Alternative zu reputablen Steueroasen wie Freihandelszonen in den Emiraten oder Hongkong. Viele Online-Unternehmer, die bisher diese guten, aber teureren Optionen nutzen, haben es meist nicht schwer eine gewisse Affinität ihres Geschäftes zu Informationstechnologie darzulegen. Georgien kann für sie eine sehr interessante Alternative sein. Besonders in Hinblick auf die Kosten ist Georgiens IT-Zone einer Freihandelszone in RAK etwa weit voraus.

 

1% Umsatzbesteuerung als Individual Entrepreneur bis ca. 166.000€

Beide vorgestellten Firmenmodelle der regulären LLC und Virtual Zone können für den Gründer auch zur Beantragung des Steuerwohnsitzes führen. Gerade für Freiberufler aller Art ist es bis zu einer gewissen Einkommensschwelle aber überwiegend sinniger, dies mit Georgiens Kleinunternehmer-Regelung zu kombinieren. Georgien bietet damit eine ausgezeichnete Wohnsitz-Alternative mit leichter Zugänglichkeit für Einsteiger, setzt aber einen gewissen Aufenthalt damit voraus.

Trotz Georgiens Status als armes Schwellenland ist die Kleinunternehmer-Regelung mit einer Schwelle von 500.000,– Lari bzw. 5 Angestellten sehr großzügig bemessen.

 

Dabei handelt es sich um immerhin knapp 166.000,– € – hier greift in Deutschland längst dreimal der Spitzensteuersatz. Dennoch besteuert Georgien solche Kleinunternehmer nur mit 1 % auf ihren Gesamtumsatz. Da nichts abgesetzt werden kann, entfällt eine Buchhaltung und weiterer Verwaltungsaufwand.

Über 166.000,– € erhöht sich die Steuer für Selbstständige auf lediglich 3 % des Umsatzes. Bis ca. 10.000,– € Schwelle sind hingegen als sogenannter Mikro-Unternehmer gar keine Steuern zu entrichten. Allerdings ist seit Anfang 2019 die Pflicht zu beachten, 4 % des Umsatzes am Jahresende in einem individuellen Pensionskonto zur Altersvorsorge anzusparen. Hierbei handelt es sich um ein grundsätzlich sinniges kapitalgedecktes System statt des im Westen üblichen Umlageverfahrens (oder eher Schneeballsystems).

Wesentlich ist, dass es sich hierbei um eine nicht haftungsbeschränkte Selbstständigkeit/Einzelunternehmen handelt. Regulierte Berufe wie Piloten oder Anwälte als auch Beratertätigkeiten sind von der Nutzung ausgeschlossen. Individual Entrepreneur kann man auch als Ausländer ohne Steuerwohnsitz in Georgien anmelden. Es ist zudem der einfachste Weg zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und Steuernummer. Hier gibt es mittlerweile oft ein Interview mit der Behörde, warum man in Georgien leben möchte. Wir wickeln alles für Dich ab und begleiten Dich zum Interview.

 

Banking in Georgien: Geschäftskonten für die Firmen

In der heutigen durch regulierten Welt wird es immer schwieriger unkompliziert Geschäftskonten zu eröffnen und zu betreiben. Georgien ist da zum Glück eine Ausnahme. Das Bankwesen ist in Georgien für digitale Nomaden und Staatenlose so interessant, dass wir uns entschieden haben, ein Paket zur Remote-Kontoeröffnung zu schnüren, bei dem wir uns gemeinsam mit unserem Partner vor Ort um alle Formalitäten kümmern. Um als Ausländer in Georgien ein Konto eröffnen zu können, wird kein Adressnachweis benötigt. Einer der größten Vorteile eines georgischen Kontos, welches in der Landeswährung GEL, aber auch in EUR, GBP oder USD geführt werden kann, ist der Schutz vor staatlicher Überwachung.

Die Kosten für internationale Überweisungen sind mit 0,2 % erfreulich niedrig und es gibt einen Ansprechpartner der TBC Bank, welcher z. B. via WhatsApp so gut wie immer erreichbar ist. Mit der Kontoeröffnung erhält man wahlweise eine Visa Platinum oder Mastercard World Elite. Als Bonus werden zwei kostenlose Airport-Lounge-Besuche von Lounge Key gewährt.

Die jährlichen Kontoführungsgebühren belaufen sich auf 500,– GEL, was etwa 175,– EUR entspricht. Dafür erhält man auch ein Konto mit IBAN, jedoch ohne SEPA Teilnahme, weshalb dennoch geringe Überweisungsgebühren anfallen. Im Vergleich zu Deutschland sind überdies die Zinssätze ausgezeichnet.

Mit einem Brokerkonto beim größten Bankhaus Georgiens mit seinen vielen internationalen Partnern hat man einfachen Zugang zu regionalen, lokalen Währungen und interessanten Grenzmärkten in der Kaukasus-Region sowie dem asiatischen Raum.

In Georgien selbst fallen keine Steuern auf Gewinne und Zinserträge an und die Trading-Gebühren sind sehr moderat. Eine Mindesteinlage gibt es nicht.

Aktuell nimmt das Land auch nicht am Common Reporting Standard (CRS) teil, was zusätzliche Privatsphäre garantiert.

Erfahre hier alles über unseren Kontoeröffnungsservice im Schutz des Kaukasus.

 

Internationale Finanzlizenz in Georgien

Falls Du schon immer mal Deinen eigenen Broker, Kryptocoin oder Fonds launchen wolltest, kann Georgien ebenso interessant sein. Mit der IFC-Lizenz (International Financial Center) winkt nicht nur komplette Steuerfreiheit für Finanzdienstleister in Georgien, sondern auch ein vergleichbar einfaches Verfahren zur Lizenzbeantragung ohne großen Kapitalaufwand.

Es handelt sich um eine reguläre LLC, die jedoch dank Zertifikat des zuständigen Ministeriums ähnlich der Virtual Zone steuerbefreit Finanzdienstleistungen anbieten kann – gleich ob als Broker, Vermögensverwalter oder Investment-Berater.

 

Mit den angesprochenen georgischen Banken bestehen zuverlässige ans SWIFT/IBAN angeschlossene Vollbanken als Partner zur Verfügung. Auch die Krypto-Freundlichkeit ist nennenswert. So kann unter der IFC-Lizenz auch ein eigener Coin und ICO gelauncht werden.

Maximal 10 % der weltweiten Umsätze dürfen in Georgien selbst gemacht werden. Sonst bestehen keine Beschränkungen. Selbstverständlich gilt es übliche Compliance lizenzpflichtiger Geschäfte, entsprechende Buchhaltung und Bilanzierung einzuhalten, die in Georgien jedoch sehr unbürokratisch abläuft. Als einzige Jurisdiktion weltweit kann das komplette Verfahren sogar vollständig remote abgewickelt werden.

Zur Gründung nötig sind neben notarieller und apostillierter Passkopie und Vollmacht hier eine Utility Bill, Vorhabensbeschreibung und ein kurzer Lebenslauf. Keinerlei finanzielle Qualifikationen oder Berufserfahrung werden jedoch vorausgesetzt. Es sind lediglich übliche Unterlagen zur Genehmigung der Lizenz einzureichen, darunter die AGB, Datenschutzregeln, Business-Plan, Anti-Geldwäsche-Verfahren und gewisse interne Richtlinien.

Wir können den kompletten Gründungsprozess und die Lizenzbeantragung vor Ort professionell begleiten und weitere Services wie Verbindung zu Softwarelizenzen, Liquiditätsgebern und Kreditkartenherausgebern herstellen. Preise für die IFC-Lizenz auf Anfrage.

Ist die Gründung einer Fintech-Online-Bank oder einer Vollbank geplant, bestehen hier ebenfalls Möglichkeiten in Georgien. Diese Bereiche können jedoch nicht über die IFC-Lizenz laufen, sondern benötigen eine teurere Lizenz mit verschärften Compliance-Anforderungen. Mehr Informationen stellen wir gern auf Anfrage bereit.

 

Was hat Georgien noch zu bieten?

Wie Du siehst, hat Georgien einiges zu bieten.

Ob nur ein einfach eröffnetes Privatkonto im Private Banking der größten Bank Georgiens, eine der 4 vorgestellten großartigen Firmenoptionen oder gar ein leicht erlangbarer Wohnsitz mit Territorialbesteuerung.

Und Du kannst Dir unsere Walnuss-Bäume in Kakheti ansehen. Du möchtest auch über mögliche Investmentmöglichkeiten erfahren? Dann schaue hier vorbei.

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