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Auf Staatenlos wurde schon viel über die Auslandsgründung von Unternehmen geschrieben und diverse Jurisdiktionen unter die Lupe genommen.

 

Dabei stellt sich vielen Einsteigern die Frage, ob man überhaupt eine Firma gründen muss. Warum kann man nicht einfach als Einzelunternehmer ohne Gewerbe selbstständig sein, vorausgesetzt man ist abgemeldet und nirgendswo steuerpflichtig?

 

Diese Frage ist berechtigt und soll in diesem Artikel erforscht werden. Tatsächlich gibt es einige Geschäftsfelder, die auch als Privatperson ohne Gewerbe sinnvoll bespielt werden können. Andere wiederum machen eine Firmengründung unumgänglich, da sonst Voraussetzungen an Banking, Payment oder auch Geschäftsbedingungen nicht erfüllt werden können. Schließlich agiert man als wohnsitzlose Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe ohne jegliche staatliche Legitimierung – aber eben auch ohne jede staatliche Gängelei. Deshalb scheint vielen solch ein Modell attraktiv.

Dass niemand darüber schreibt hat natürlich seine Gründe in Interessenkonflikten. Schließlich bringen Firmenvermittlungen Provisionen und Profite. Trotzdem gibt es natürlich legitime Gründe zu einer Firma zu raten. Trotz gewisser Nebenkosten hat man damit eine staatlich legitimierte rechtliche Struktur – im richtigen Land ebenfalls ohne Gängelei. Ob Haftungsbeschränkung, Vermögensschutz oder mehr Reputation – eine separate juristische Person kann viele Vorteile bringen. Wer dies nicht braucht, kann sich mit Personengesellschaften in den richtigen Ländern ebenfalls ein nettes Konstrukt basteln.

Ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – beide eint eine offizielle Registrierung. Diese Registrierung hat man nicht als gewerbelose Privatperson. Das führt in der Praxis zu einigen Herausforderungen, die nur teilweise lösbar sind.

 

Je nachdem bestimmt sich also, ob man als wohnsitzlose Einzelperson auch ohne Firma agieren kann oder nicht. Jene Herausforderungen und mögliche Lösungen wollen wir uns einmal im Detail anschauen.

 

Welche Geschäftsmodelle kann eine Privatperson ohne Gewerbe ausüben?

Während sich gewisse Geschäftsmodelle für eine Privatperson ohne Gewerbe eignen, ist grundsätzlich eine Firmengründung zu empfehlen. Viele der unten dargestellten Problematiken einer Privatperson ohne Gewerbe lassen sich nämlich nicht so einfach auflösen.

Vorweg gegriffen kann man sagen, dass solch eine Lösung initial für folgende Berufszweige interessant sind. Der komplette Bereich der privaten Vermögensverwaltung sei an dieser Stelle außer Acht gelassen:

  • Selbstständige für Firmenkunden mit Kleinstrechnungen (unter 250€)
  • Dienstleister an Privatkunden oder Offshore-Firmen
  • Digitale Produkte
  • Affiliate Marketing
  • Netzwerk-Marketing

 

Sämtliche Handelstätigkeiten mit physischen Produkten lassen sich zumindest nicht legal in der EU betreiben, weil man nicht an die benötigte Umsatzsteuernummer kommt. Auch ist das Payment höherer Summen schwierig umzusetzen oder aber eine Anmeldung auf einer Plattform wie Amazon FBA ohne Gewerbe nicht möglich.

Der typische Online-Marketing-Bereich wie Affiliate-Marketing oder der Verkauf digitaler Produkte ist eingeschränkt möglich. Hier müssen die Affiliate-Plattformen mitspielen, die meist eine Steuernummer verlangen. Ähnlich sieht es bei den Marktplätzen für Digitale Produkte wie Digistore24.com oder Payment-Dienstleistern wie Paypal aus. Hier gibt es aber geschickte Methoden diese Dienste trotzdem zu nutzen.

Am meisten Sinn macht eine Tätigkeit als Privatperson ohne Gewerbe wohl für alle Dienstleister, die nur mit Privatkunden oder Offshore-Firmen zu tun haben. Hier gibt es keine Probleme wie Scheinselbstständigkeit oder Rechnungs-Anerkennung, da eh nichts abgesetzt werden kann. Man muss lediglich einen Weg finden sein Geld zu erhalten. Unter diesem Bereich fallen auch Netzwerk-Marketer, deren Netzwerke meist in Steueroasen sitzen.

Wichtig zu wiederholen ist, dass die Ausführungen nur für jene gelten, die aus ihrem Heimatland abgemeldet und nirgendwo steuerpflichtig sind – der typische Perpetual Traveler eben. Ein Wohnsitz kann durchaus bestehen, er sollte nur eben keine Steuerpflicht auslösen. Ist dies der Fall, so ist zumindest offiziell die Privatperson gezwungen ein Gewerbe in eben jenen Land anzumelden oder global eine Firma zu gründen.

Privatperson ohne Gewerbe ist auch nicht etwa mit Freiberuflern in Deutschland zu verwechseln. Diese haben zwar als Selbstständige auch kein Gewerbe angemeldet, verfügen aber über die gesetzliche Legitimation der BRD mit entsprechender Steuernummer und -pflicht in den für sie offenstehenden Berufen.

 

Hier geht es rein um wohnsitzlose Privatpersonen, oft Einsteiger in die Selbstständigkeit und Unternehmertum, die sich fragen ob sie wirklich initial ein Unternehmen brauchen.

 

Herausforderungen und Lösungen für wohnsitzlose Selbstständige?

 

Postadresse:
Als Wohnsitzloser ohne Gewerbe kommt man trotzdem nicht umhin irgendeine Art von Adresse zu haben. Schließlich wird diese von jeder Plattform, Bank oder auch Kunden abgefragt. Zum Glück macht eine Adresse an sich in keinem Land steuerpflichtig. Entsprechend hat man diverse Möglichkeiten diese Herausforderung zu gestalten.

Die Adresse von Familie oder Freunden zu nutzen ist simpel, kann aber gefährlich sein, wenn dies im Heimatland passiert. Das Finanzamt könnte unterstellen, dass ein Gewerbe in Deutschland besteht, insbesondere wenn regelmäßiger Postverkehr von dieser Adresse ein und ausgeht. Wer meint, er könne sogar noch seine alte Steuernummer oder Geschäftskonto elegant weiternutzen, den kann ich nur warnen. Abmeldung hin oder her – das Finanzamt geht bei Weiternutzung der alten Steuernummer oder eines Geschäftskontos auf ein altes Gewerbe generell davon aus, dass Du weiterhin ein registriertes Gewerbe in Deinem Heimatland hast. Nutze nur Privatkonten auf Deinem persönlichen Namen und verzichte auf die alte Steuernummer, auch wenn sie verlockend erscheint.

Kein so großes Problem hingegen ist es, wenn Familie oder Freunde im Ausland sitzen. Hier ist aus mehreren Gründen, vor allem der Internet-Regulierung und Umsatzsteuerpflichten ein Nicht-EU-Land zu empfehlen. Mit einer EU-Adresse bringt man sich nur unnötig ins Fadenkreuz von Abmahnanwälten, Datenschützern und der Umsatzsteuerbehörde.

Falls man niemanden in einem passenden Land kennt, gibt es eine Vielzahl an Postboxen und Virtuellen Büros, die einem diese Aufgabe abnehmen können. Der Unterschied eines Virtuellen Büros ist praktisch, dass hier eine wirkliche Straßenadresse, oft mit Prestige, vorhanden ist statt nur einer P.O. Box. Schließlich stellen auch viele Banken und andere Dienstleister nur in Straßenadressen zu. Dafür ist ein Virtual Office aber natürlich teurer. Ein Scan- und Weiterversendungs-Service ist in verschiedenen Konditionen aber immer enthalten.

 

Staatenlos bietet mittlerweile diesen Service selber an und kann Dir Postadressen mit Scan-Service fast überall auf der Welt anbieten. Auch lokale Rufnummern können besorgt werden. Empfehlenswerte Adressen außerhalb der EU sind z.B. Neuseeland, Kanada oder Singapur.

 

Falls Du irgendwo über Eigentum verfügst oder eine Wohnung gemietet hast, kannst Du natürlich auch dessen Adresse benutzen, solltest aber über mögliche Steuerpflichten durch die entsprechende Wohnung aufgeklärt sein. Bis auf Dein Heimatland wirst Du in den wenigsten Ländern aber steuerliche Probleme durch eine solche Ferienwohnung bekommen, die auch einer der Strategien zur Erlangung der fast immer benötigten Verbrauchsrechnung ist. Auch als Privatperson ohne Gewerbe kommst Du um eine solche wahrscheinlich nicht vorbei, weil Du Bankkonten benötigst. Es sei denn Du baust Dir eine Struktur mehrerer Konten bereits vor Abmeldung auf.

 

Rechnungs-Anerkennung:
Im B2B-Dienstleistungsbereich hast Du zumindest in Kontinentaleuropa das Problem, dass Deinen Geschäftskunden bei einer Betriebsprüfung Deine Rechnungen um die Ohren fliegen werden, weil sie nicht über alle geforderten Merkmale verfügen und leicht für eine Scheinrechung gehalten werden können.

Generell bist Du hier nur auf der sicheren Seite mit Kleinstrechnungen, die in Deutschland unter dem Rechnungsbetrag von 250€ definiert sind. Rechnest Du mehr mit solchen Geschäftskunden ab, besteht ein gewisses Risiko, dass der Auftraggeber Deine Leistung nicht als Betriebsausgaben absetzen kann. Ab über 1000€ pro Rechung ist dies sehr wahrscheinlich.

 

Andere Länder, andere Sitten. In Amerika oder England wirst Du vermutlich auch mit größeren Rechnungen keine Probleme haben. Mit Offshore-Jurisdiktionen aller Art ohnehin nicht – steuerfrei kann man schließlich nichts absetzen. B2B-Dienstleistungen sind als gewerbelose Privatperson also durchaus auch in höheren Summen möglich – aber der Kunde muss im richtigen Land sitzen.

 

Der gesamte Privatkundenbereich ist generell kein Problem, da hier nichts abgesetzt werden kann. Deine Rechnung muss über eine fortlaufende Rechnungsnummer, nicht aber über eine Steuernummer verfügen. Sofern Dein Privatkunde natürlich überhaupt so etwas braucht.

Nicht vergessen solltest Du aber auch die generelle Reputation, die kein registriertes Gewerbe erzeugt. Es legt zumindest den Verdacht nahe, dass Du nicht sonderlich erfolgreich bist und Dir keine Firma leisten kannst. Das kann natürlich negativ auf Dein Geschäft abfärben.

 

(Umsatz)-Steuernummer:
Als nicht offiziell registrierter Selbstständiger hast Du natürlich Probleme eine (Umsatz)-Steuernummer zu bekommen. Das schließt eine legale Tätigkeit etwa im Handel mit EU-Ländern praktisch von vornherein aus und erfordert eine Firmengründung. Seine alte Steuernummer weiter zu nutzen ist zumindest riskant und nicht zu empfehlen.

Im Sinne der EU-Umsatzsteuer ist es sehr relevant, dass Du mit einer Nicht-EU-Adresse agierst. Würdest Du mit Geschäftskunden mit einer EU-Adresse abrechnen, aber über keine EU-VAT verfügen, so müsste Dein Kunde im Reverse-Charge-Verfahren diese nachzahlen. Nur mit einer Nicht-EU-Adresse ist es eine Nettorechnung. Dieses Problem hast Du nicht nur als Privatperson, sondern etwa auch als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung oder EU-Personengesellschaft, die aufgrund fehlender lokaler Verankerung keine nationale VAT-ID zugesprochen bekommt.

Im Bereich Digitaler Produkte ist ab 2019 zumindest Entwarnung angesagt. Digitale Produkte werden nach dem Kundenlandprinzip nicht mehr ab dem ersten Euro versteuert, sondern erst ab einer Schwelle von 10.000€. Du kannst also erst einmal in Ruhe verkaufen ohne sofort in Verdacht zu geraten Umsatzsteuern zu hinterziehen. Denn beim VAT-MOSS-Verfahren kannst Du dich nicht registrieren – höchstens Marktplätze wie Digistore24.com nutzen, die die Umsatzsteuer für Dich abführen.

 

Payment:
Beim Payment unterscheiden wir an dieser Stelle Marktplätze wie Digistore und Clickbank sowie klassische Zahlungsanbieter wie Paypal und Stripe. Bei vielen dieser Plattformen wird man ohne registriertes Gewerbe es schwer haben, ein Konto zu erstellen oder zumindest Auszahlungen zu erhalten. Besonders Digistore und Paypal bieten aber einen leicht nutzbaren Umweg, der auch bei höheren Summen funktioniert.

Digistore24.com sorgt für Deine Compliance mit EU-Umsatzsteuerregelungen. Solange Du Dich als Privatperson oder anderes EU-Unternehmen eingetragen hast, setzt Digistore eine Steuernummer verpflichtend voraus, damit Auszahlungen an das angegebene Konto erfolgen. Vielen ist aber nicht bewusst, dass die Angabe einer verpflichtenden (Umsatz)-Steuernummer entfällt, sobald eine Firma außerhalb der Europäischen Union eingetragen ist. Statt dem Firmennamen trägst Du Dich als Privatperson samt der angeforderten Nicht-EU-Adresse ein und kannst fortan Digistore-Auszahlungen jederzeit erhalten. Digistore nimmt momentan keine Prüfung der angegebenen Daten vor oder verlangt von Dir den Nachweis einer offizellen Gewerbe-Registrierung.

 

Digistores Vorteil der automatischen Umsatzsteuerabführung ist jedoch ein Nachteil, wenn man gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Möchte man umsatzsteuerfrei abrechnen, liegen die klassischen Zahlungsanbieter nahe, wenn man nicht eh eine Überweisung bekommt. Hier ist es bis auf Paypal jedoch sehr schwierig einen Anbieter ohne Gewerberegistrierung zu finden.

Paypal hingegen bietet Privatkonten an, die richtig genutzt unglaublich effektiv sind. Tatsächlich nutzen die meisten Offshore-Unternehmer, in deren Jurisdiktionen Paypal ebenfalls nicht funktioniert, genau das gleiche Modell. Wichtig ist nur, dass die dies nutzende Privatperson nicht steuerpflichtig bzw. steuerfrei ist, da im Fall einer bestehenden Firma das Geld dennoch immer der Privatperson zugerechnet wird.

Paypal erlaubt die Einrichtung multipler Privatkonten, aber nur eins je Land. Wesentlich ist, dass es sich immer um Privatkonten und nie um Geschäftskonten handelt, deren Verifikations-Voraussetzungen man nicht erfüllen kann.

 

Aber auch mit Privatkonten in den richtigen Ländern kann man sehr hohe Summen umsetzen und Geld empfangen, verschicken und sich selbst auszahlen lassen. Selbst Summen von 30.000€ im Monat lassen sich trotz der oft sehr notorischen Compliance von Paypal so verschieben.

 

Der Trick ist ein Paypal-Privatkonto in westlichen OECD-Ländern zu eröffnen, das mit einem lokalen Bankkonto verknüpft werden kann. Hier hat Paypal nicht nur volle Funktionalität, sondern auch wesentlich höhere Limits bei gleichzeitig weniger Angst vor Geldwäsche in einer hoch regulierten Jurisdiktion. Ein Paypal-Privatkonto – das ist entscheidend – macht Dich wie jedes Privatkonto aber nicht steuerpflichtig in diesem Land

Du eröffnest also wo möglich private Bank-Konten in verschiedenen Ländern und verknüpfst diese mit einem Paypal-Privatkonto. Je nach eintreffenden Summen machst Du dies in mehreren oder weniger Ländern. Es ist empfehlenswert pro Konto mit geringeren Summen anzufangen und diese in leichten Abständen zu erhöhen. Dann sind auch irgendwann 30.000€ pro Paypal-Konto kein Problem mehr. Wenn Du besonders sicher gehen willst, solltest Du über eine VPN den Aufenthalt in dem entsprechenden Land simulieren, wenn Du dich bei Paypal einloggst.

Noch besser ist es, wenn Deine Bank es Dir erlaubt Paypal direkt zu verknüpfen. Bei verschiedenen deutschen Direktbanken etwa kann man sich direkt aus dem Online-Banking einen Paypal-Zugang zulegen. Bei Paypal sind dann keinerlei Verifikationen mehr nötig, weil diese durch das verknüpfte Bank-Konto quasi schon dargestellt werden. Sicher geht eine Verknüfung jedoch nur mit Vollbanken. Bei Finanzdienstleistern ist eine Verbindung mit Paypal oft nicht möglich. Du solltest Dir daher die Mühe machen vielleicht vor Ort in einem anderen westlichen Land Konten zu eröffnen. Gut möglich im Moment sind etwa noch:

  • USA mit TD Bank
  • England mit Barclays Bank
  • Spanien mit Santander Bank
  • Holland mit ABN Amro (FinTech Bunq.com scheint mit Paypal-Support
  • Verknüpfung möglich)
  • Schweiz mit Postbank

 

Generell solltest Du für jedes Privatkonto in einem westlichen Land in der Lage sein einen privaten Paypal-Account zu verknüpfen, der mit minimaler KYC-Verifikation und ausreichenden Limits auskommt. Hier hilft Ausprobieren. Auch nicht-westliche Länder sind in diesem Modell natürlich möglich, erfordern oft aber mehr KYC, die dir dann vielleicht nicht mehr möglich ist.

 

Gerade am Anfang für die ersten paar Tausend Euro im Monat ist dieses Modell aber mehr als ausreichend. Vor allem umgehst Du mit dem Paypal-Modell auch eines der Hauptherausforderungen auf Banken-Ebene.

 

Privatkonten:
Die Hauptherausforderung auf Bankenebene ist meist, dass in den Geschäftsbedingungen der meisten Banken Privatkonten von einer geschäftlichen Nutzung ausgeschlossen sind. Wenn Du also geschäftliche Zahlungen über Privatkonten abwickelst, so wird Dir Deine Bank also vielleicht irgendwann das Konto sperren.

 

Ob das passiert oder nicht hängt ganz von der Bank, aber auch Deiner eigenen Strategie ab. Deutsche Direktbanken scheren sich etwa generell nicht um geschäftliche Einnahmen, sofern sie im Rahmen bleiben. Verdienst Du nur ein paar Tausend Euro im Monat mit Geldflüssen aus Deutschland oder Nachbarländern, wird vermutlich wenig passieren. Bekommst Du aber Geld aus verdächtigen Jurisdiktionen, höhere Summen oder einen Verwendungszweck der auf einge geschäftliche Tätigkeit Deinerseits hindeutet, kann das Konto schnell zu sein.

 

Überweisungssummen sollten etwa unter 9999€ liegen, da ab dieser Summe eine manuelle Prüfung einer Transaktion erfolgt. Zudem solltest Du von Kreditanfragen und sämtlicher weiterer Kommunikation absehen, die der Bank einen Grund gibt einen genauen Blick auf Dein Konto zu werfen. Falls es für den Zahler möglich ist, sollten höhere Summen eher als Darlehen oder Rückzahlung eines solchen deklariert werden.

Sicherer ist hier wieder das Modell über Paypal. Für die Bank ist eine Ausschüttung von Paypal lediglich eine Ausschüttung von einem weiteren Privatkonto von Dir. Es ist keine geschäftliche Einnahme. Selbst wenn Du Dir 30,000€ im Monat von Paypal an Dein Privatkonto ausschüttest, wirst Du keinerlei Probleme haben. Zwar hast Du gewisse, aber in den meisten westlichen Ländern doch geringe Gebühren bei der Paypal-Nutzung, aber die Gewissheit, dass dir die Bank Dein Konto nicht gesperrt wird.

Um das Risiko weiter zu streuen, empfiehlt es sich eben mehrere Konten zu haben, auch im gleichen Land. Zwar sollte man nur ein deutsches Paypal-Konto besitzen, kann aber z.B Konten bei 5 verschiedenen Direktbanken haben. Sollte eines dieser Konten kompromittiert werden, so hat man noch 4 weitere Konten als Ersatz. Trotz gewisser Nebenkosten kann es sich hier auszahlen viele Konten zu besitzen. Optimalerweise nutzt man gerade alle Möglichkeiten in seinem Wohnsitzland diesbezüglich noch aus, bevor man sich abmeldet.

Plattformen:
Während sich viele der vorausgehenden Herausforderungen lösen lassen, sind Plattformen letztlich das Problem, die die Nutzung vieler Geschäftsmodelle als nicht registrierter Einzelunternehmer vereiteln. Das liegt daran, dass diese Plattformen nur registrierte Gewerbe und Firmen zulassen, die sich über Steuernummern und Co. auch entsprechend ausweisen können.

Amazon FBA etwa hat nicht nur die Umsatzsteuerproblematik, sondern auch die Eigenheit, dass Amazon je Marktregion nur gewisse Länder zulässt. Dies wäre kein Problem, würde keine Verifikation erfolgen, da wir unsere Adresse überall haben könnten.

Bei vielen Affiliate-Plattformen, wo Daten nicht verifiziert werden, kann man sich so vielleicht trotzdem erfolgreich anmelden. Bei Amazon FBA, aber auch zahlreichen anderen Plattformen wird dies aber eher schwierig und in Zukunft noch schwieriger. Denn der Druck alle Nutzer einer Plattform offiziell mit allen relevanten Details zu erfassen nimmt immer weiter zu.

 

Oder doch eine Firma gründen?

Je nach benötigter Plattform wirst Du also sehen, ob Deine Geschäftsidee auch ohne Firmengründung möglich ist oder nicht. Generell würde ich Dir schon allein aus Gründen einer Haftungsbeschränkung, vernünftigen Geschäftskonten und Payment sowie allgemein besserer Reputation zu einer Firmengründung raten. Schließlich kosten selbst steuerfreie Top-Länder nur zwischen 1500€ und 3000€ jährlich – was Du allein locker Deinem bisherigen Buchhalter in DACH für seine Dienste überweist. Aber es ist natürlich verständlich, wenn Du als Geringverdiener, der noch am Anfang steht, auf diese Nebenkosten verzichten willst. Vielleicht möchtest Du ja auch einfach nur eine Geschäftsidee ausprobieren und weißt nicht wirklich, ob diese etwas wird.

 

Das Schöne ist, dass die Herausforderungen – ob Rechnungs-Anerkennung oder Nutzung von Privatkonten – umso geringer sind desto weniger Du verdienst. Solltest Du irgendwann Probleme damit bekommen, bist Du wahrscheinlich schon in Bereichen Deines Verdienstes, wo sich eine Firmengründung auszahlt. Ich würde diese Grenze bei 3000€ netto im Monat setzen.

 

Falls ich und mein Team Dir bei der Firmengründung helfen können, gib uns einfach Bescheid. Wir können Firmen in über 50 Ländern weltweit aufsetzen. Schreib einfach an [email protected] und wir setzen uns mit Dir in Kontakt.

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