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Über amerikanische Limited Liability Companies gab es bereits einige Artikel. Die Grundlagen dieser steuertransparenten Personengesellschaft wurden hier behandelt und sollen in diesem Artikel keine Rolle spielen. Die LLC hat sich über Jahre hinweg aber als die beste und unkomplizierteste Firmenlösung für Perpetual Traveler und Auswanderer erwiesen, weshalb wir noch einmal vertieft auf all die Einsatzgebiete eingehen wollen, für die man die LLC nutzen kann. Vielleicht ist ja auch etwas für Dich dabei? (Spoiler: wahrscheinlich)

Staatenlos.ch hat sich in den letzten Jahren umfangreiche Expertise über die Nutzung von LLCs angeeignet und kann Dich gerne bei der Gründung und Verwaltung unterstützen. Denn einfach so im Internet gründen kann zu kostspieligen Fehlern führen.

 

Ohne Steuernummer EIN wird eine Konteneröffnung etwa schwierig – und die kann bei Eigenversuchen oder selbst mit Hilfe lokaler Agenten gut und gerne mal 2-3 Monate brauchen bis sie ankommt – wenn überhaupt. Mit Staatenlos hast du die EIN-Nummer innerhalb von 10 Tagen nach Eintragung der LLC garantiert – oft sogar schneller.

 

Oder nehmen wir z.b. die Berichtspflichten wie das Formular 5472 oder FBAR, über das Dir oft gar nicht erzählt wird (was mit hohen Strafen enden kann). Mit dem richtigen Verständnis der Bedingungen kannst Du ein Filing wahrscheinlich komplett vermeiden. Falls nicht dauert es vielleicht eine Viertelstunde pro Jahr das Formular mit einer ausführlichen Ausfüll-Hilfe meinerseits korrekt einzureichen.

Staatenlos.ch ist immer für dich da, wenn du Fragen jeglicher Art hast (oft innerhalb von Minuten). Im Gegensatz zu lokalen US-Dienstleistern verfügen wir über die weltweite umspannende Kompetenz, dich und deine Situation richtig zu verstehen, damit du das Beste aus deiner LLC herausholen kannst. Wenn du noch unsicher bist, ob eine LLC für dich geeignet ist, habe ich hier 13 detaillierte Einsatzgebiete vorgestellt, die dir weiterhelfen können.

Du kannst ein Angebot für eine eigene Firma erhalten, die frei von Steuer- und Buchhaltungspflichten ist und eine gute Reputation sowie Konten hat [email protected]

 

LLC für Dienstleistungen

Die LLC ist prädestiniert um Dienstleistungen abzurechnen. Die Vereinigten Staaten genießen generell einen guten Ruf, gegen den die wenigsten Kunden etwas einzuwenden haben. Eine Abrechnung wird problemlos von europäischen Finanzämtern anerkannt. Zudem ermöglichen die in den Bundesstaaten üblicherweise transparenten Register eine rasche Überprüfung der Existenz des Kunden.

Die Zahlung an europäische Geschäftskunden erfolgt ohne Mehrwertsteuer und es wird darauf hingewiesen, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt wird. Der LLC entstehen keinerlei Umsatzsteuerpflichten selbst (dies ist nur bei automatisierten digitalen Produkten der Fall). Auch die Sales Tax in den USA muss nicht beachtet werden, da diese lediglich für im Inland verkaufte physische Güter gilt.

Mit Transferwise Borderless besteht ein einfach einrichtbares Geschäftskonto mit 5 lokalen Kontonummern in jeweils Großbritannien, Belgien, Australien, USA und Japan. Damit können auch kleinere Beträge mit minimalen Überweisungskosten rund um die Welt empfangen werden.

Die LLC eignet sich dabei perfekt für “Wohnsitzlose”, weil die KYC-Bedingungen leicht erfüllbar sind. Zur LLC-Gründung müssen gar keine Dokumente wie Reisepass eingereicht werden. Um den Transferwise-Business-Account zu eröffnen, kann man einen Kontenauszug oder eine Kreditkartenabrechnung als Nachweis für den Wohnsitz verwenden. In den meisten Fällen behält man solche Dokumente auch noch nach der Abmeldung aus seinem früheren Wohnsitzland.  Dies ist steuerlich unbedenklich und löst keinen Lebensmittelpunkt aus. Bei Anreise in die USA zur Eröffnung von Geschäftskonten sind aktuell gar keine Wohnsitznachweise erforderlich.

 

LLC für Dropshipping

Auch für Dropshipping ist die LLC prima geeignet, da in den USA eine Vielzahl an Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Je nachdem, welchen Zahlungsdienstleister du bevorzugst, könnte möglicherweise ein komplexeres Einrichtungsverfahren erforderlich sein.

Um Stripe zu verwenden braucht es in der Regel nur ein US-Geschäftskonto bei einer Vollbank. Vereinzelt wird auch ein Office-Lease/Verbrauchsrechnung auf Firmenname abgefragt. Dieses ist bei Paypal regelmäßig zu erwarten. Paypal verlangt ferner eine SSN (Social Security Nummer) oder ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) Nur letzere kann von Steuerausländern beantragt werden. Dazu sind schon bestehende Konten in den USA hilfreich, aber nicht unbedingt nötig. Ein Partner berechnet 500$ für den ITIN-Antrag.

Als beliebt hat sich auch der Direct Debit Dienst GoCardLess.com erwiesen, der relativ einfach zu nutzen ist. Damit kann die LLC auch weltweit Lastschriften anbieten. Viele weitere alternative Kreditkarten-Prozessoren stehen ebenfalls zur Auswahl.

Achten muss der LLC-Dropshipper darauf weder ETBUS noch Nexus in den USA auszulösen wenn er in diese verkauft. Beim Verkauf nach Europa oder alle andere Teile der Welt ist dies gleichgültig. Lokale Umsatzsteuer- und Zollgesetze im E-Commerce müssen aber natürlich von der LLC geachtet werden.

ETBUS bezeichnet die Einkommenssteuerplicht der LLC auf staatlicher und wo zutreffend auch bundesstaatlicher Ebene. Die Abhängigkeit von ETBUS basiert auf einer Niederlassung und einem sogenannten “Dependent Agenten”, einer Person, die ausschließlich für LLC arbeitet und wichtige Geschäfte in den USA tätigt. Dies kann zu einer generellen Verpflichtung zur Zahlung von US-Einkommenssteuer führen.

Eine Betriebsstätte ergibt sich noch nicht aus einem Office Lease/Verbrauchsrechnung, die manche Zahlungsanbieter fordern. Eine Betriebsstätte ist erst durch einen eigenen für die LLC exklusiv nutzbaren Raum gegeben, in dem Geschäftsentscheidungen und/oder Arbeit regelmäßig stattfinden.

Ein Dependent-Agent ist jeder Vertragspartner, der exklusiv Dienstleistungen einzig und allein für die LLC ausführt. Shopify oder Amazon haben viele verschiedene Kunden und deshalb sind sie nicht betroffen. Solange der Partner, egal ob Lieferant, Lagerdienstleister oder Freelancer, andere Kunden hat, wird der ETBUS nicht aktiviert. Es ist also ratsam, keine amerikanischen Mitarbeiter einzustellen. Scheinselbstständige können ebenfalls ein Problem sein. Aber im Allgemeinen ist es möglich, problemlos Geschäfte mit juristischen oder natürlichen Personen zu tätigen und die Besteuerung in den USA zu vermeiden.

Nexus wiederum ist eine andere Thematik, die nicht mit der Einkommenssteuer, sondern der Umsatzsteuer zu tun hat, die in den USA nur beschränkt als Sales Tax in einigen Bundesstaaten gilt.

 

Diese Angelegenheit ist sehr komplex und sollte mit unserem US-Steuerberater besprochen werden falls Warenverkauf in die USA stattfindet. Dies betrifft nur Dropshipping innerhalb USA und ist auf Verkauf in anderen Ländern nicht anwendbar.

 

für Amazon FBA

Für Amazon FBA gilt grundsätzlich ähnliches wie für Dropshopping. Da Amazon die Zahlung bearbeitet, ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, auf Zahlungsdienstleister angewiesen zu sein. Normalerweise ist es ausreichend, über ein Konto im selben Land mit einer gültigen Kreditkarte zu verfügen, das in den USA problemlos erhältlich ist, um das Amazon-Konto zu bestätigen. US-amerikanische Rechtsformen sind für den Verkauf in allen Ländern weltweit zugelassen.

Eine Problematik, die wie beim Dropshipping beim Verkauf nach Europa auftauchen kann, ist die Erlangung einer Umsatzsteuernummer und ihre Abführung. Hier stellen sich nationale Steuerverwaltungen oft quer und verlangen aus zollrechtlichen Gründen eine lokale Betriebsstätte oder Firmenregistrierung.

Die Lösung für diesen Fall heißt Fiskalrepräsentation. Ein sogenannter “Fiscal Representative” von zB vatglobal.com oder avalara.com kann sich im Auftrag einer Nicht-EU-Firma um sämtliche zoll- und umsatzsteuerrelevante Belange kümmern. In einigen EU-Staaten ist dies sogar immer noch verpflichtend. Ein komplettes Outsourcing dieser Angelegenheiten ist nicht günstig, erspart dem Unternehmer aber viel Zeit und Nerven.

 

In Holland ist die Nutzung einer Fiskalrepräsentation sogar mit Steuervorteilen verbunden, wenn die Waren über den Hafen von Rotterdam eingeführt werden. Hier ergeben sich Liquditätsvorteile aus der vorübergehenden Stundung der Einfuhrumsatzsteuer.

 

Eine weitere gängige Problematik bei Amazon ist der Eigentümer- oder Jurisdiktionswechsel, der selten von Amazon genehmigt wird. Die Flexibilität der LLC mit ihren in den Registern grundsätzlich anonymen Besitzern, die sehr leicht ausgetauscht werden können, eröffnet hier gewisse Möglichkeiten. Ein neuer Besitzer kann die LLC je nach persönlicher Lage seiner Steuersituation anpassen. Er kann dank amerikanischer Rechtsfähigkeit in vielen Staaten diese in seinem Wohnsitzland im Register eintragen oder lediglich mit lokaler Betriebsstätte führen und das Einkommen versteuern. In einigen Ländern wird die LLC wegen ihrer Haftungsbeschränkung automatisch als Kapitalgesellschaft gewertet und zahlt dementsprechend Körperschaftssteuern. Wo dies nicht der Fall, aber gewünscht ist, kann eine lokale Kapitalgesellschaft als Mitglied der LLC eingesetzt werden. Auch kann die LLC mit Aufbau von Substanz in Amerika weiter genutzt werden. Hier bietet sich eine steuerliche Reklassifizierung als C-Corporation dann an.

 

LLC für Affiliate-Marketing und andere (graue) Online-Geschäfte

Die LLC ist die ideale Rechtsform für fast jedes Online-Business, weil sie gutes Banking und Payment im gleichen Land vereint. Einige Plattformen zahlen standardmäßig nur auf Konten in demselben Land aus, in dem die Rechtsform angemeldet ist. Offshore-Jurisdiktionen, in denen es schwierig ist, ein lokales Konto zu eröffnen, haben große Schwierigkeiten, Gelder zu empfangen.

Die USA LLC wird von allen Plattformen in der Regel akzeptiert. Trotz großer Furcht einiger Online-Unternehmer vor dem Gerichtssystem der Vereinigten Staaten ist die LLC auch für Graubereiche eine gute Lösung. Abmahnungen in die USA sind praktisch nicht möglich, wenn man gegen europäische Datenschutzbestimmungen oder andere Online-Gesetzgebung verstößt, die sich so in den USA generell nicht findet. Eine tatsächliche Gefahr einer Klage besteht nur, wenn das Geschäft stark auf lokale amerikanische Kunden ausgerichtet ist. Selbst in diesem Fall ist der Schutz für Nicht-Residenten jedoch ähnlich gut. Die Limited Liability Company hat eine begrenzte Haftung und kann im Falle einer Insolvenz aufgrund einer Klage schnell durch ein neues Unternehmen ersetzt werden.

Was ist mit grauen Geschäften gemeint? Hier geht es in der Regel um Branchen wie Cannabis, Erotik oder Glücksspiel. Durch die Diversität der 50 Bundesstaaten der USA gibt es hier vielfältige Möglichkeiten die lokale Gesetzgebung für sich zu nutzen. Dabei werden diese nicht nur toleriert, sondern teils aktiv gefördert. Dies zeigt sich auch den lokalen Banken, die oft erstaunlich wenig Berührungsängste bei den sonst eher schwierigeren Themen haben.

Für den CBD-Bereich bieten sich vor allem Bundestaaten an, in denen Cannabis für den Privatgebrauch bereits freigegeben wurde. Für diesen Zweck schlagen wir vor, in Colorado zu gründen. Allerdings können auch der Bundesstaat Washington und andere sinnvoll sein.

Im Erotik-Bereich ist Florida ein beliebter Tummelplatz, während es beim Glücksspiel natürlich Nevada ist. Natürlich ist es erforderlich, dass Glücksspielangebote im Allgemeinen lizenziert sind. Insbesondere im Bereich des Glücksspiel-Affiliate-Marketings ist bekannt, dass Nevada keine Probleme verursacht.

An dieser Stelle sei die amerikanische LLC auch noch für Netzwerk-Marketing zu empfehlen. MLM oder Multi-Level-Marketing hat den Vorteil, dass es oft als Privatperson durchführbar ist ohne ein Unternehmen anzumelden. Ab einem gewissen Umsatz kann es sich aber lohnen sein oft unterschätztes Haftungsrisiko mit einer LLC zu drücken und das Geld über eine ordnungsgemässe Kontenstruktur laufen zu lassen da Banken bei Provisionen an Privatkonten ab einer gewissen Höhe tendieren Stress zu machen.

 

Selbstverständlich kann über eine LLC aber natürlich auch das MLM-Unternehmen an sich blendend strukturiert werden. Erfunden haben es schließlich die Mormonen – warum also keine Firma in ihren Ehren in Utah gründen?

 

LLC für Trading und Vermögensanlage

Für Trading und Vermögensanlagen ist die US-LLC nur beschränkt geeignet. Das ergibt sich aus ihrem Status als steuertransparente Personengesellschaft. Die Besteuerung ist ohnehin die gleiche wie bei der Privatperson. Für die Besteuerung ist deren Steuerwohnsitz und nicht die USA ausschlaggebend. Dementsprechend kann mit einer US-LLC auch nicht die amerikanische Quellensteuer von 30% verhindert werden. Einem Perpetual Travelen gehen die vollen 30% bei Dividendenausschüttung verloren. Bei bestehendem Steuerwohnsitz ist je nachdem aber eine Reduktion bis zu 15% möglich.

Problematisch für die Vermögensanlage ist die LLC zusätzlich wegen der amerikanischen FATCA-Gesetzgebung. FATCA ist der von den Vereinigten Staaten bilateral vereinbarte Informationsaustausch von Konten in fast allen Ländern der Welt. Aufgrund der gestiegenen Compliance-Anforderungen für US-Bürger und Unternehmen verweigern viele Banken, Broker und Börsen außerhalb der Vereinigten Staaten die Möglichkeit zur Kontoeröffnung. Das bedeutet, dass man bei der Vermögensanlage auf Anbieter aus den USA beschränkt ist.

Gewissen Sinn kann dies machen wenn man von den Anonymitäts-Vorteilen der USA und fehlenden Kontenaustausch mit allen Ländern der Welt profitieren will. Während die USA selbst fast lückenlos Konteninformationen erhalten, teilen sie die Geschäftskonten von LLCs grundsätzlich nicht. Die USA haben den Automatischen Informationsaustausch CSR zwar in die Wege geleitet, aber letztlich nur halb umgesetzt. Ausgetauscht mit EU-Ländern werden zum Beispiel nur Privatkonten (und auch hier gibt es Ausnahmen wie in Puerto Rico), aber niemals Geschäftskonten. Das macht eine amerikanische LLC äußerst interessant für jene, denen ein Bankgeheimnis wichtig ist.

Vor allem Daytrading in Futures, Optionen, Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten lässt sich in Verbindung mit US-Brokern wie TD Ameritrade, Charles Schwab oder Interactive Brokers gut darstellen. Grundsätzlich kann man diese, wenn man sich ohnehin in einer persönlichen Steuerfreiheit bewegt, auch privat abwickeln. Für die US-LLC bei Daytradern spricht aber der möglich vereinfachte Zugang zu US-Anbietern und ein austauschfreies Konto mit Kreditkarte für die LLC.

 

LLC als Immobilien-Holding

Sehr interessant kann die US-LLCs für globale Immobilien-Investitionen sein. Amerikanische Firmen sind nämlich in vielen Staaten weltweit, darunter Deutschland, komplett rechtsfähig. Das heißt auch, dass LLCs grundsätzlich ins Grundbuch eingetragen werden dürfen. Steuerlich hat das zwar keine Vorteile.

Das flexible US-Gesellschaftsrecht ermöglicht aber die unkomplizierte Eintragung von weiteren oder neuen Eigentümern, die im US-Register anonym bleiben. Im richtigen Bundesstaat, zum Beispiel New Mexico, ist sogar volle Anonymität möglich, da auch kein Manager erscheint. Selbst ohne Register-Änderung besteht mit dem internen Operating Agreement der LLC Möglichkeiten Eigentumsrechte anderweitig zuzuweisen.

Stark unterschätzt wird auch der Vermögensschutz-Aspekt vieler LLC. In den USA ist es üblich jede Immobilie mit einer haftungsbeschränkten LLC zu halten. Schließlich greifen dann private Schuldenprobleme nicht direkt auf das Immobilien-Eigentum über. In einigen US-Bundesstaaten besteht die Möglichkeit Series LLC zu gründen, die eine LLC mit verschiedenen Zellen bilden. Jede dieser Zellen kann einen separaten Vermögensgegenstand umfassen, etwa eine Immobilie. Zugriff haben Gläubiger nur, indem sie für jede einzelne Zelle ein separates Urteil erstritten haben.

Auch in Deutschland kann in Zeiten von Enteignungsfantasien eine LLC sehr sinnvoll sein. Es ist zu erwarten, dass eine direkte Enteignung amerikanischer Firmen in Deutschland wohl kaum politisch durchsetzbar ist.

 

Der US-BRD-Freundschaftsvertrag von 1953 steht dies auch diametral entgegen. Überhaupt lassen sich aus diesem Vertrag zahlreiche Dinge wie die Rechtsfähigkeit von US-Rechtsformen und mehr ableiten (nein, keine Verschwörungstheorie)

 

LLC als Yacht-Holding

Auch für mobile Vermögenswerte kann sich die US-LLC eignen. Staatenlos richtet sich nicht unbedingt an Besitzer von Privatjets, hat aber viele Segler in der Community. Die Übertragung einer Segelyacht in eine US-LLC und mögliche amerikanische Beflaggung können durchaus sinnvoll sein.

Der Schiffsregister von Delaware ist etwa weltweit bekannt und ermöglicht eine kostengünstige und unkomplizierte Registrierung. Aber auch im Zusammenspiel zum Beispiel mit der Panama-Flagge kann sich eine LLC eignen und totale Steuerfreiheit auf Einnahmen aus Charter ermöglichen. Hier sind die Kombinationsmöglichkeiten mannigfalt.

 

LLC für Tax Liens und Deeds

Von Tax Liens und Deeds hast Du vielleicht noch nie gehört. Wenn Dich alternative Investments reizen solltest Du dich aber unbedingt mal damit beschäftigen. Selten zeigt ein Investment so gut den kapitalistischen Charakter eines Landes.

Bei Tax Liens und Deeds handelt es sich grob um den Aufkauf der Grundsteuerschuld von US-Immobilienbesitzern. Die geschuldete Summe wird je nach Bundesstaat zwischen 8% und 24% (Iowa!) jährlich verzinst. Können die Eigentümer nicht zahlen, hat man die Möglichkeit ihr Haus zu pfänden.

 

Wer sich vor solchen Geschäften nicht scheut kann so schnell den Grundstock für ein US-Immobilien-Imperium legen. Für den Aufkauf der Grundsteuer ist allerdings zwingend eine amerikanische Rechtsform nötig. Die LLC kann somit das Investment in Tax Liens und Deeds ermöglichen.

 

LLC als Abmahnschutz (Impressums-LLC)

Wie bereits beschrieben ist eine amerikanische LLC mit Geschäftsfokus außerhalb der USA eher schwierig zu verklagen oder abzumahnen. Gerade im online hochregulierten Europa kann es sich deshalb lohnen seine Webseiten-Infrastruktur über eine Impressums-LLC abzubilden. Dank der Eigenheit der US-Handelsregister kann die Firmenexistenz sehr schnell von jedem Besucher bestätigt werden, ihre Eigentümer jedoch bleiben neugierigen Blicken verborgen.

In den meisten US-Bundesstaaten besteht die Möglichkeit weder Member noch Manager öffentlich eintragen zu lassen. Am nachhaltigsten gelingt dies in New Mexico, da dort keinerlei wiederkehrende Annual Reports nötig sind, die diese Informationen eventuell verspätet nachtragen. Natürlich ist eine LLC ohne öffentlich eingetragenen Manager kaum in der Lage Geschäftskonten zu eröffnen. Server und Domains bei privatsphären-tauglichen Hosting-Dienstleistern lassen sich aber ja längst anonym per Bitcoin bezahlen.

Achten sollte man bei seiner Impressums-LLC darauf, dass die Domains und Server auf die LLC tatsächlich eingetragen sind. Laut US-Recht besteht gar nicht die Notwendigkeit eines Impressums. Wer Geschäfte auf dem deutschen Markt betreibt, muss offiziell ein Impressum haben. Wenn die Klagewütige Konkurrenz eine deutsche Website ohne Impressum abmahnen möchte, wird sie jedoch scheitern, sobald der Registrar den Inhaber der Domains und Server preisgibt – eine anonyme LLC. In der Regel wird es jedoch nicht so weit kommen.

Zu achten ist allerdings die Durchgriffshaftung solange noch ein DACH-Wohnsitz besteht. Wer mit Klarnamen auf seiner Webseite öffentlich auftritt, kann nur beschränkt vom LLC-Schutz profitieren, da er privat an seiner ladungsfähigen Anschrift belangt werden kann.

 

Allein eine US-Adresse im Impressum hält die meisten Abmahn-Anwälte, die nach leichter Beute schauen, aber bereits auf Abstand. Völligen Schutz hat man wenn sich aus der Webseite keine Rückschlüsse auf die natürliche Person als Inhaber ziehen lassen.

 

LLC für Kreditvergabe und amerikanische Kreditkarten für Travel Hacking

Ein weit verbreitetes Problem für Perpetual Traveler, aber auch viele Langzeit-Auswanderer ist ihre fehlende Kreditwürdigkeit. Kredite im Wohnsitzland sind initial nur schwer oder zu sehr unattraktiven Zinsraten zu erlangen. Je nach Einkommen und Investitionsinteresse kann Steuerfreiheit natürlich attraktiver sein als Kreditwürdigkeit. Klassische Immobilien-Investoren, deren Mieten ohnehin beschränkt steuerpflichtig sind, fahren aber oft besser mit bleibendem DACH-Wohnsitz.

Zum Glück bieten die USA eine Lösung für das Kredit-Problem. Die Vereinigten Staaten sind einer der wenigen Länder der Welt, wo Ausländer ohne Wohnsitz kreditwürdig werden und sich eine Bonität aufbauen können. Das geht freilich nicht von heute auf morgen und ist mit gewissen Bedingungen verbunden.

Um Bonität aufzubauen braucht man zuerst eine SSN oder ITIN. Da man die Social Security Number nur mit Wohnsitz oder Anstellung erlangen kann (ein vergangener Job oder Praktikum in den USA kann praktisch sein, da die SSN generell nicht verfällt) bleibt den meisten Ausländern die ITIN, die unter anderem auch zur Nutzung von Paypal benötigt wird. Unsere US-Partner können Dich für 500$ bei der Beantragung der ITIN unterstützen.

Am einfachsten erhält man die ITIN über einen ausgestellten Brief einer amerikanischen Bank, die das Geschäftskonto einer LLC stellt. Neben dem LLC-Setup samt Geschäftskonto (oder mehreren) schadet es auch nicht ein oder mehrere Privatkonten in den USA zu haben. Diese kann man mit persönlicher Anwesenheit in vielen Bundesstaaten unkompliziert eröffnen – oft auch ohne ITIN (vor allem die TD Bank in Florida).

Bonität baut man nun auf, indem man regelmäßige Geldeingänge auf sein Geschäftskonto erhält und dieses an seine Privatkonten weiterleitet. Es gibt komplizierte Strategien und ganze Experten für den Aufbau der US-Bonität, die wir an dieser Stelle nicht erläutern wollen. Oft helfen auch die Banken dabei, da sie interessiert sind Kreditkarten zu vertreiben. Mit regelmäßigen Geldeingängen gewisser Höhe sollte nach 6-12 Monaten die Bonität hoch genug sein um erste Kreditkarten beantragen zu können. Selbstverständlich beeinflusst die Verwendung und rechtzeitige Begleichung sämtlicher Kreditkarten auch die Kreditwürdigkeit. Eine alternative Möglichkeit für Besitzer von American Express-Kreditkarten besteht darin, die Kreditgeschichte beispielsweise aus Deutschland in die USA zu übertragen. Dadurch kann die Kreditwürdigkeit dort schnell auf ein ausreichendes Niveau gebracht werden.

In den USA sitzt den Banken das Geld oft locker und die Zinsen sind niedrig. Für Immobilien außerhalb der USA wird es dennoch schwierig Kredite zu erhalten. Für Immobilien in den USA oder zu geschäftlichen Skalierungszwecken kann man sich aber schnell über höhere Kreditlinien freuen.

Fans des Luxus-Reisens stehen in den USA zudem deutlich bessere Bonus-Kreditkarten zur Verfügung um Meilen und Punkte zu sammeln. Auch sind die Sign-Up-Boni für die Beantragung neuer Kreditkarten sehr großzügig.

 

Erfahrene amerikanische Travel Hacker fliegen nur dank geschickt genutzten Kreditkarten jede Woche First Class auf Langstrecke. Es kann sich also wirklich lohnen den Bonitätsaufbau anzugehen.

 

LLC für US-Aufenthaltsgenehmigung

Viele LLC-Gründer fragen sich, ob ihnen eine LLC etwas bei einer möglichen Wohnsitznahme in den USA nützt, die zunehmend schwieriger wird. Die Antwort ist definitiv ja, wenn auch der reine LLC-Besitz selbst wenig nützt. Je nach gewünschter Visums-Kategorie kann die LLC aber als Grundvoraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung dienen.

Bei einem Geschäft auf dem US-Markt gelingt dies über das Erreichen gewisser Umsatzziele und Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit gehen natürlich die Steuervorteile der LLC verloren. Je nach Einkommenshöhe und Bundesstaat macht es Sinn Einkommenssteuer zu zahlen oder die LLC steuerlich als C-Corporation klassifizieren zu lassen. Genauere Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten finden sich in diesem Artikel.

Wer sich viel in den USA aufhalten und investieren möchte, aber nicht dauerhaft in den Staaten leben oder Steuern zahlen will, der ist mit einem Non-Immigrant Investoren-Visum am besten bedient. Hierzu ist generell nur eine LLC mit Betriebsstätte nötig, die einen gewissen Betrag investiert und plant innerhalb von ein paar Jahren profitabel zu werden (Investoren-Visum E2).

Was viele nicht wissen: die US-Steuerpflicht ist nicht nur an die 183 Tage geknüpft, sondern kann auch durch den Substancial Presence Test ausgelöst werden. Dieser sieht sich sich das aktuelle und die beiden vorigen Jahre in Hinblick auf die Aufenthaltstage an um eine Steuerpflicht zu bestimmen.

Mit der Formel, dass die Tage beim vorvorherigen Jahr ein Sechstel, dem vergangenen Jahr ein Drittel und dem aktuellen Jahr vollständig gewertet werden, ist die Maximalaufenthaltsdauer im 3-Jahres Schnitt 4 Monate pro Jahr. Eine US-Steuerpflicht wird nämlich ausgelöst, wenn die Ergebnisse der Formel über 183 Tage sind und die in Frage kommende Person im akuellen Jahr mindestens 31 Tage in den USA war (damit ist nach 2 Jahren sehr langem Aufenthalt noch ein Ausweg möglich).

Um es zu veranschaulichen: 4 Monate sind 120 Tage: ⅙ von 120 = 20 + ⅓ von 120 = =(20 + 40) + 1 mal 120 = (20+40+120) = 180. Theoretisch kann man also selbst als Tourist unter ESTA in den USA steuerpflichtig werden. Vorteile bezüglich einer möglichen Aufenthaltsgenehmigung hat das natürlich keine.

 

LLC bei Wohnsitz in DACH

Was können wir mit der LLC bei bestehenden Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anfangen? Einige auch hier mögliche Nutzungsmöglichkeiten haben wir bereits besprochen. So kann man mit deutschem Wohnsitz durchaus mit einer LLC in Immobilien oder Tax Liens in den USA investieren, mobile oder immobile Vermögenswerte halten oder sich mit einer Impressums-LLC vor Abmahnungen schützen. Allen diesen Zwecken ist gemein dass sie keine Einkünfte entfalten und daher nicht in Richtung Steuerhinterziehung gehen.

Auch wenn die mögliche Anonymität der USA mit fehlenden Transparenzregistern und Informationsaustausch natürlich dazu einlädt, können wir das Verschweigen von Einkommen in keinster Weise empfehlen. Leider ist eine legale Nutzung der LLC für Business in Deutschland aber, obgleich möglich, wenig vorteilhaft. Das liegt daran, dass die Finanzverwaltung LLCs wegen ihrer Haftungsbeschränkung generell als Kapitalgesellschaften einstuft. Das muss nicht unbedingt steuerlich negativ sein, sollte aber berücksichtigt werden. Als Personengesellschaft rechtsfähig in Deutschland ist lediglich die voll haftende amerikanische LP, mit der sich durch ein vorteilhaftes US-Deutschland-DBA bei entsprechender Substanz in den USA attraktive Einkommenssteuersätze in Deutschland nutzen lassen (26% statt 45%).

Grundsätzlich sollte zur Nutzung mit Substanz in Amerika aus Deutschland heraus gleich eine LP oder C-Corporation gegründet werden auch wenn die LLC potentiell als C-Corp steuerlich klassifiziert werden kann. Die Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen wollen wir an dieser Stelle nicht weiter diskutieren, auch wenn sie im Einzelfall relevant sein können. Die LLC lohnt sich generell nur bei Steuerfreiheit ihres natürlichen Mitglieds für aktive Geschäftszwecke einzusetzen oder dann wenn die Einkommenssteuer vertretbar niedrig ist und Sozialabgaben entfallen. Für Unternehmer, die unbedingt mit einer LLC in Deutschland bleiben wollen, sind Lösungen im EU-Raum leichter umzusetzen.

 

LLC bei Zypern-Wohnsitz (oder anderen wo nur Dividenden steuerfrei sind)

Zu guter Letzt wollen wir noch einmal eine wichtige Tatsache klarstellen, die gerne missverstanden wird und potentiell einen riesigen Steuerschaden verursachen kann: der Steuerstatus der LLC in Zusammenspiel mit Wohnsitzen, in denen Dividenden steuerfrei sind.

Zu den beliebtesten EU-Wohnsitzen gehören etwa Zypern und Portugal wegen ihrem Non-Dom bzw. NHR-Programm, bei dem Dividenden vollständig bzw. unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sind. Das Problem mit der LLC: sie ist eine Personengesellschaft, die keine Dividenden ausschütten kann (es sei denn sie wird als Kapitalgesellschaft gewertet).

 

Die LLC ist eine “Disregareded Entity for Federal Tax Purposes” und damit steuertransparent. Sie zahlt Einkommenssteuer am Steuerwohnsitz ihres Mitglieds. Und die kann sowohl in Zypern als auch Portugal selbst unter den Sonderprogrammen beträchtlich sein.

 

Wer mitdenkt mag jetzt auf die Idee kommen diese Problematik zu lösen, indem man eine steuerfreie Offshore-Firma als Mitglied dieser LLC einsetzt. Das LLC-Einkommen wandert in die Offshore-Firma und wird von dort als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet. Steuerfreie Offshore-Jurisdiktionen gibt es schließlich trotz nerviger Substanz-Richtlinien weiterhin genug.

Dieses schöne Konzept hat aber einen Haken, den man kennen sollte: die amerikanische LLC ist nur solange eine “Disregarded Entity” wie sie aus einer einzigen natürlichen Person als Mitglied besteht. Die LLC kann beliebig viele Manager haben, sollte aber nur ein einziges Mitglied aufweisen, da sonst ihr steuertransparenter Status entfällt. Werden 2 oder mehr natürliche Personen Mitglied der LLC, so muss sie als US-Partnership versteuern. Wird eine oder mehrere juristische Personen Mitglied der LLC, so muss sie als C-Corporation versteuern. Eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft sorgt also für potentiell steuerfreie Dividenden, löst aber eine Besteuerung von US-Einkommen aus

 

Dies betrifft aber nur US-Einkommen! Es zählt nicht mehr ETBUS, sondern US-Quellen werden dann immer besteuert. Auslandseinkommen außerhalb der USA wird weiterhin als steuertransparent gewertet!

 

Praktisch betrifft diese Problematik aber nur sehr wenige Lösungen mit US-Kunden und bei Wohnsitz in Zypern und Portugal. Im Rahmen kompletter Steuerfreiheit, von Territorialbesteuerung sowie in klassischen Non-Dom-Systemen mit Remittance Base, die weiterhin über 70 potentiell steuerfreie Wohnsitzländer weltweit ausmachen, spielt sie keine Rolle. Hier ist das Einkommen entscheidend und deshalb die LLC die perfekte Lösung für eine steuer- und buchhaltungsfreie Firma mit guter Reputation. Denn steuerfreie Länder wie Panama neigen dazu nicht sonderlich populär bei Kunden oder Finanzämtern zu sein.

Gedanken machen muss man sich auch wenn man die LLC mit Partnern betreiben will. Hier kann die Versteuerung als Partnership vermeiden, wenn beide Partner eine LLC gründen und die eine Mitglied des anderen wird. Dies kann man sogar noch für mehrere Partner ergänzen. Diese Lösung erfordert aber professionelle Beratung, da sie mit zusätzlichen Reporting-Pflichten einhergeht,

Alternativ können aber ja so viele Manager wie nötig in die LLC eingetragen werden. Als Manager ist man autorisiert die Konten der Firma zu verwalten und kann sich selbst somit einfach ein entsprechendes Gehalt auszahlen (Formular 5472 muss dann eingereicht werden). Alternativ löst man es über Vertrauen, indem das eingetragene Mitglied das Geld nach dem Eingang auf Privatkonten bilateral verteilt.

Und wenn einem das so gar nicht gefällt gibt es natürlich viele weitere steuerfreie Personengesellschaften auf der Welt, in dem man nicht nur 2 Partner haben kann, sondern oft auch muss (etwa LLPs in England oder Kanada), In der Gesamtbetrachtung sind amerikanische LLCs diesen aber generell überlegen, vor allem was das inländische Banking und Payment sowie die nachhaltige Nutzung angeht. Die USA sind die mittlerweile größte Steueroase und werden das auch bleiben. Grund ist einfach die Hegemonie des Dollar-Systems aufrecht zu erhalten, was nur mit Umlenkung vieler Geldflüsse in die USA gelingen kann.

 

Amerikanische Limited Liability Company über Staatenlos.ch gründen

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Eine Geschäftsadresse mit Scannen und Postweiterleitung ist enthalten und kann bei Notwendigkeit auf eine einzigartige Premium-Adresse mit Office-Lease (für Paypal etc) hochgestuft werden. Auch bei der Beantragung der ITIN-Nummer und anderen LLC-relevanten Dienstleistungen in den USA können wir helfen. Selbstverständlich besteht auch ein erfahrener US-Partner-Steuerberater, der Deine Fragen zu “Dependent Agent” und Nexus für Sales Tax klären kann.

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